LANDTAG STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 526/1

Regierungsvorlage

eingebracht am 08.05.2006, 00:00:00


Geschäftszahl(en): FA8A - 18 LB 54/2006
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Helmut Hirt
Beilagen: Beilage

Betreff:
Generalsanierung und Zubau des Chirurgieblocks am LKH - Universitätsklinikum Graz.

In der 7. Sitzung der XV. Gesetzgebungsperiode des Steiermärkischen Landtages vom 04.04.2006 wurde folgender Beschluss gefasst:

"Die Steiermärkische Landesregierung wird aufgefordert, im Sinne der Aufrechterhaltung der optimalen PatientInnenversorgung der steirischen Bevölkerung und der notwendigen Bedin­gungen für Forschung und Lehre, an den Bund heranzutreten, um eine gemeinsame Finanzie­rung zur Renovierung des Chirurgiekomplexes des LKH-Uniklinikums Graz sicherzustellen".

In Anlehnung an das Finanzierungsübereinkommen zwischen der Republik Österreich, dem Land Steiermark und der Steiermärkischen Krankenanstaltengesellschaft mbH aus dem Jahr 1995 zur Umsetzung des Projektes LKH 2000 soll auch die dringend erforderliche Sanierung und Erweiterung des Chirurgieblocks ermöglicht werden.
Im Projekt LKH 2000 wurde die Adaptierung des Chirurgiegebäudes nicht berücksichtigt, da zur Zeit der Projektplanungen im Jahr 1987 die Bausubstanz des Chirurgieblocks (Bezug 1970) damals noch in einem guten Zustand war.
Wie vor kurzem der Zwischenfall in der Intensivstation des Chirurgiegebäudes und der mangelnde Standard zeigen, ist eine Sanierung und Erweiterung des Chirurgieblocks nach 35-jähriger Nutzung im Sinne der Aufrechterhaltung einer optimalen chirurgischen Versorgung der Steirerinnen und Steirer sowie einer standardgemäßen Lehre und Forschung unaufschiebbar.
Darüber wird die Substanz des Chirurgiehochhauses nur mehr 10 Jahre den Statiknormen entsprechen, wie diverse unabhängige Gutachten bestätigen.

Seit drei Jahren werden vom Bund alle Bestrebungen des Landes, der KAGes und der Medizinischen Universität für ein Folgeprojekt zur Aufrechterhaltung des medizinischen Standards des Universitätsklinikums Graz und insbesondere für die Adaptierung der Chirurgie abgelehnt. Die Finanzierung dieser Adaptierungen über Umschichtungen aus den Finanzmittel des LKH 2000 Projektes- wie es vom Bund vorgeschlagen wird - ist undenkbar, da diese Mittel bereits für bestimmte Projekte vergeben und erforderlich sind und darüber hinaus gar nicht für die Finanzierung dieser Sanierung ausreichen können. Weiters ist ohne eine Zustimmung des Bundes für ein Folgeprojekt zum LKH 2000 eine Umschichtung zeitlich überhaupt nicht durchführbar.

Dringend geboten erscheint also eine gemeinsame Finanzierung der mittelfristigen Adaptierung des Chirurgieblocks mit rd. € 14,7 Mio. sowie der Generalsanierung des Chirurgiehochhauses und die Errichtung des südseitigen 9-geschossigen Zubaues mit Kosten von 125 Mio. €, um die Si¬cherheit für Patientinnen und Patienten auch weiterhin zu gewähren und den internationalen Standards zu entsprechen. Vor allem eine Verbesserung der Intensivüberwachungsbereiche ist zwingend notwendig, um die für eine optimale Versorgung der Bevölkerung nötigen OP-Fre¬quenzen insbesondere in der Herzchirurgie sicherzustellen. Die diesbezüglichen Zielplanungen sind bereits seit 2 Jahren abgeschlossen.

Daher soll der Bund von der Steiermärkischen Landesregierung aufgefordert werden, Verhandlungen zum Folgeprojekt LKH 2020 mit Priorität der Sanierung und Erweiterung des Chirurgiekomplexes noch im Frühjahr dieses Jahres aufzunehmen. Sofern eine Einigung in den Verhandlungen erzielt wird, soll umgehend mit der Adaptierung der akuten Mängel begonnen werden.

Es ist daher beiliegendes Schreiben an die Österreichische Bundesregierung ergangen, um eine gemeinsame Finanzierung zur Renovierung des LKH - Universitätsklinikums Graz sicherzustellen.


Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 24. April 2006.


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Der Bericht der Steiermärkischen Landesregierung zum Landtagsbeschluss Nr. 144 (EZ.: 410/4) betreffend Generalsanierung und Zubau des Chirurgieblocks am LKH - Universitätsklinikum Graz sowie das bezugnehmende Schreiben an die österreichische Bundesregierung werden zustimmend zur Kenntnis genommen.