LANDTAG STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 485/1

Regierungsvorlage

eingebracht am 27.04.2006, 00:00:00


Geschäftszahl(en): FA4A-24 Gu 179/5-2006
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Christian Buchmann

Betreff:
Verkauf der landeseigenen Liegenschaften Grundstück Nr. 480/1 der EZ 1111 und EZ 874 je KG 63127 Wenisbuch im Flächenausmaß von rund 5.797 m2 an die Landesimmobilien-Gesellschaft mbH, Wartingergasse 43, 8010 Graz um einen Kaufpreis von € 720.000,--.

Die oben genannten Liegenschaften, das Grundstück Nr. 480/1 der EZ 1111, GB 63127 Wenisbuch im Flächenausmaß von 5.382 m² und die EZ 874, KG 63127 Wenisbuch bestehend aus dem Grundstück 480/35 im Flächenausmaß von 415 m², welche im beiliegenden und einen integrierenden Bestandteil des Amtsvortrag bildenden Lageplan dargestellt sind, wurden als nicht betriebsnotwendig erkannt.

Von Seiten der Landesfinanzabteilung wurde ein allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständige mit der Verkehrswertfeststellung beauftragt und hat dieser einen Verkehrswert, unter Berücksichtigung von Aufschließungskosten dieser Liegenschaft, in der Höhe von € 698.000,-- ermittelt.

Da in Hinblick auf die Größe dieser Liegenschaft lediglich ein sehr beschränkter Käuferkreis (Bauträger - Projektentwickler) in Frage kommt, wurden daher Gespräche mit der Landesimmobilien-Gesellschaft mbH über die Aufschließung dieser Liegenschaft bzw. parzellenweiser Abverkauf geführt.

Aufgrund dieser Planungen hat die Landesimmobilien-Gesellschaft mbH angeboten, diese Liegenschaft zwecks weiterer Entwicklung und Weiterveräußerung zu einem Preis von € 720.000,-- zu erwerben.

In Hinblick auf die Projektentwicklungsabsicht der Landesimmobilien-Gesellschaft mbH in der Form, dass die kaufgegenständliche Liegenschaft allenfalls in Parzellen zu teilen und anschließend ab zu verkaufen ist, wurde mit der Landesimmobilien-Gesellschaft mbH eine Vereinbarung getroffen, wonach der im Zuge der Projektentwicklung erzielte Mehrerlös (Unterschiedsbetrag zwischen Kaufpreis + Nebenkosten, Finanzierungskosten, Aufschließungskosten etc. zum abschließenden Verkaufspreis) im Verhältnis zwischen 70 : 30 zugunsten des Landes Steiermark zu teilen ist, sodass das Land Steiermark angemessen an einem allfälligen Mehrerlös durch die Weiterveräußerung teilnimmt.


Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 24. April 2006.


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Der Verkauf der landeseigenen Liegenschaften Grundstück Nr. 480/1 der EZ 1111 und EZ 874 je KG 63127 Wenisbuch im Flächenausmaß von rund 5.797 m² an die Landesimmobilien-Gesellschaft mbH, Wartingergasse 43, 8010 Graz um einen Kaufpreis von € 720.000,-- wird genehmigt.