EZ/OZ: 509/1
Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)
eingebracht am 15.05.2006, 09:19:42
Landtagsabgeordnete(r): Ingrid Lechner-Sonnek (Grüne), Peter Hagenauer (Grüne), Edith Zitz (Grüne)
Fraktion(en): Grüne
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Kurt Flecker
Betreff:
Abschaffung der Selbstbehalte für Angehörige von behinderten Menschen
Im Februar 2004 wurde ein neues Behindertengesetz mit der Stimmenmehrheit von ÖVP und SPÖ beschlossen. Mit diesem Gesetz wurden erstmals Selbstbehalte für Leistungen nach dem Behindertengesetz eingeführt. Trotz Kritik von NGOs, Einrichtungen der Behindertenhilfe und der Grünen haben sich ÖVP und SPÖ geeinigt, dass 80% des Gesamteinkommens inklusive des zivilrechtlichen Unterhaltsanspruches gemäß § 140 ABGB an Selbstbehalten im vollstationären Bereich anfallen. Im teilstationären Bereich sind es 40% bzw. 20% des Gesamteinkommens, je nachdem ob die Öffnungszeit der Einrichtung über oder unter 7 Stunden täglich liegt.
Familien mit behinderten Kindern haben in vielen Bereichen des täglichen Lebens schon ohne Selbstbehalte höhere Aufwendungen zu tragen. Die Einführung von Selbstbehalten hat zusätzliche Kostenbelastungen und ein damit verbundenes erhöhtes Armutsrisiko für Familien mit behinderten Kindern zur Folge.
Auch für die Förderung behinderter Kinder sind Selbstbehalte negativ, da die Inanspruchnahme von Leistungen der Behindertenhilfe durch Kosten naturgemäß zurückgeht.
Zudem ist bei der Beschlussfassung außeracht gelassen worden, dass durch die Einhebung der Selbstbehalte ein bürokratischer Mehraufwand geschaffen wurde. Eine Gegenüberstellung der Kosten des Vollzugs mit den Einnahmen ist aber nicht erfolgt.
Das Armutsrisiko für Familien mit Kindern ist in den letzten Jahren ständig gewachsen. Es ist ein Gebot der Solidarität und des verfassungsrechtlich garantierten Rechts auf gleichberechtigte Teilhabe behinderter Menschen an der Gesellschaft, gerade Familien mit behinderten Kindern nicht zusätzlich zu benachteiligen. Daher müssen die 2004 eingeführten Selbstbehalte wieder abgeschafft werden.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Die Steiermärkische Landesregierung wird aufgefordert, eine Novelle zu § 39 des Behindertengesetzes 2004 einzubringen, mit der die Selbstbehalte für behinderte Menschen und ihre Angehörigen abgeschafft werden.
Unterschrift(en):
Ingrid Lechner-Sonnek (Grüne), Peter Hagenauer (Grüne), Edith Zitz (Grüne)