EZ/OZ: 555/1
Regierungsvorlage
eingebracht am 31.05.2006, 00:00:00
Geschäftszahl(en): FA12C 21 GA 53/16-2006 und FA12C 21 GA 53/18-2006
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Manfred Wegscheider
Beilagen: Beilagen
Betreff:
Genehmigung der Übernahme von Bürgschaften zu Gunsten der Fußballvereine SK Puntigamer Sturm Graz und Liebherr GAK mit einem maximalen Haftungsvolumen von jeweils € 1.200.000,-- durch Abschluss der dieser Landtagsvorlage als integrierender Bestandteil angeschlossenen Haftungsverträge.
Die Vertreter der Bundesligavereine LIEBHERR GAK und SK Puntigamer Sturm (Präsident Mag Harald Sükar und Präsident Hannes Kartnig) haben in einer Vorsprache bei Landesrat Ing. Manfred Wegscheider vom 18.4.2006 um Prüfung allfälliger finanzieller Unterstützung durch das Land Steiermark im Zusammenhang mit den damals laufenden Lizenzierungsverfahren betreffend die Bundesligaspielsaison 2006/2007 ersucht.
Seitens der Verantwortlichen der beiden Bundesligavereine wurde in diesem Zusammenhang die Umsetzung von längerfristig angelegten Sanierungsprogrammen (5 Jahre) in Aussicht gestellt. Basis eines solchen Sanierungsprogramms war die Sicherstellung des Spielbetriebes und die Teilnahme an der T-Mobile Bundesliga. Nach Angaben der oben genannten Verantwortlichen der Bundesligavereine wäre zur Sicherung der Lizenzierung für die T-Mobile Bundesligasaison 2006/2007 jeweils ein Betrag in Höhe von € 1,2 Mio. zusätzlich zu den sonst von den Vereinen aufzubringenden Mitteln notwendig.
In diesem Zusammenhang wurde zur Sprache gebracht, dass das Land Steiermark mit Regierungssitzungsbeschlüssen vom 31.3.2003, GZ.: FA12C 21 GA 53/7-2003, vom 26. Mai 2003 GZ.: FA12A 30 be 1/2003-54 und vom 7.7.2003 GZ.: FA 12C 21 GA 53/9-2003 durch stille Beteiligungen bzw. Darlehensgewährungen die Fußballakademien des LIEBHERR GAK und SK Puntigamer Sturm bzw. die Einrichtung von Trainingszentren des LIEBHERR GAK und SK Puntigamer Sturm einer umfassenden Förderungsregelung zugeführt hat, und dass aus noch nicht verbrauchten Anteilen einer stillen Beteiligung an einer stillen Gesellschaft mit der SK Puntigamer Sturm Wirtschaftsbetriebe GmbH (Förderungszweck: Errichtung von Trainingsanlagen) Geldmittel in Höhe von insgesamt € 1,719.124,-- vorhanden sind. Diese Gelder stehen zur Unterstützung der Sanierungsbemühungen der beiden Bundesligavereine zur Verfügung, da zwischen der SK Puntigamer Sturm Wirtschaftsbetriebe GmbH als Geschäftsinhaberin einerseits und dem Land Steiermark als stiller Gesellschafter andererseits unter Beitritt des Sportclub Puntigamer Sturm (SK Puntigamer Sturm Graz) eine Vereinbarung abgeschlossen wurde, gemäß der auf das genannte Forderungsrecht verzichtet wird.
Die Darstellung der zur Umsetzung der Sanierungskonzepte und der Erreichung der Lizenzierung notwendigen Finanzmittel soll jeweils in Form einer Haftungsübernahme erfolgen, wobei das nötige Haftkapital teilweise durch die freiwerdenden Beteiligungsmittel bedeckt werden kann.
Das restliche Haftkapital in Höhe von je max. € 340.438,-- somit insgesamt max. € 680.876,-- ergibt sich aus einem Vorziehen der Bundesligaförderung (jeweils € 70.000,--) für die Saisonen 2006/2007, 2007/2008, 2008/2009 und 2009/2010\; somit insgesamt je Bundesligaverein € 280.000,--, und durch Vorziehen einer gesonderten Nachwuchsförderung in der Höhe von insgesamt max. je € 60.438,-- für die oben angeführten Bundesligasaisonen bis einschließlich 2010, wobei die Mittel entsprechend dem Grundsatzbeschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 25.4.2006 in den jeweiligen Jahren jeweils bei der VSt. 1/269115-7670 bereit zu stellen sind.
Zusammengefasst wurde somit mit Grundsatzbeschluss der Stmk. Landesregierung vom 25.4.2006, GZ: 12C 21 GA 53/16-2006, die Übernahme von Haftungen im Ausmaß von jeweils € 1,2 Mio für die steirischen T-Mobile-Bundesligavereine SK PUNTIGAMER STURM GRAZ und LIEBHERR GAK grundsätzlich genehmigt und der Auftrag erteilt, die entsprechenden Vertragswerke auszuarbeiten, wobei als Voraussetzungen festgelegt wurde, dass den Bundesligavereinen für die kommende Spielsaison 2006/2007 die Spielberechtigung seitens der T-Mobile-Bundesliga erteilt wird, und dass durch einen unabhängigen Sachverständigen für Wirtschaftsfragen (Wirtschaftsprüfer) die aktuelle wirtschaftliche Lage sowie die Möglichkeit einer mittelfristigen Konsolidierung geprüft werden.
Die Lizenz für beide Bundesligavereine für die Spielsaison 2006/2007 wurde von der österreichischen Bundesliga am 15.5.2006 erteilt.
Ausgehend von der letztgültigen testierten Bilanz (Juni 2004 bis Juni 2005) wurde von den Sachverständigen eine Prüfung der von den Vereinen vorgelegten Unterlagen betreffend das laufende Geschäftsjahr und die mittelfristige Fortbestehensprognose durchgeführt. Diese Prüfung ergab, dass - wie dies auch Inhalt des mittlerweile positiv abgeschlossenen Lizenzierungsverfahrens war - der Spielbetrieb für das kommende Spieljahr bei beiden Vereinen unter Berücksichtigung der Landeshaftung gesichert erscheint.
Hinsichtlich der Realisierung der mittelfristigen Sanierungsprogramme besteht nach Aussage der Wirtschaftsprüfer eine positive Prognose. Um eine nachhaltige Implementierung der Inhalte der Sanierungskonzepte in die Gebarung der Vereine erreichen zu können, wird allerdings von den Wirtschaftsexperten vorgeschlagen, die Konzepte noch längerfristiger als ursprünglich geplant anzulegen. Unter Berücksichtigung der im Grundsatzbeschluss bereits festgelegten maximalen Haftungsdauer bis 31.12.2010 lässt sich dies bestmöglich erreichen, indem die Vereine verpflichtet werden, Jahr für Jahr von Wirtschaftsprüfern erstellte und bestätigte 5-Jahres-Pläne zu erstellen, die jeweils eine positive Fortbestehensprognose beinhalten müssen.
In den dem gegenständlichen Antrag als integrierender Bestandteil beigeschlossenen Vertragsentwürfen ist eine entsprechende Verpflichtung der Vereine bereits enthalten. In den Verträgen ist sicher gestellt, dass das gesamte Haftungskapital, ausgenommen in dem nach den Prognoserechnungen nicht zu erwartenden Insolvenzfall, nur in Teilbeträgen bei Liquiditätsengpässen zum Tragen kommen kann. Um die Vereine im Falle einer planmäßigen Entwicklung eine entsprechende Unterstützung in Form der Bundesliga- und Nachwuchsförderung wie schon in den Jahren zuvor zukommen zu lassen, soll den Vereinen bereits jetzt zugesichert werden, dass die im Haftungskapital beinhaltete Bundesliga- und Nachwuchsförderung dann ausbezahlt werden kann, wenn sich das Haftungsvolumen des Landes auf Grund ordnungsgemäß geleisteter Tilgungen entsprechend reduziert und so die im Haftungskapital gebundenen Sportförderungsmittel wieder frei geworden sind.
Zur Begleitung des Sanierungsprogramms und zur Sicherstellung von Informationen für die Steiermärkische Landesregierung wird ein Kontrollgremium entsprechend dem Grundsatzbeschluss vom 25.4.2006, GZ: 12C 21 GA 53/16-2006, im Rahmen des Vertrages verbindlich eingerichtet, dass mit einem Vertreter des Vereines, dem Wirtschaftsprüfer des Vereines, einem unabhängigen Sachverständigen für Wirtschaftsfragen, der über Vorschlag des Landes Steiermark bestellt wird, und 3 Vertretern des Landes Steiermark besetzt ist.
Da gemäß § 15 (2) c) L-VG die Übernahme von Bürgschaften durch das Land Steiermark der Beschlussfassung durch den Steiermärkischen Landtag vorbehalten ist und da die im Grundsatzbeschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 25.4.2006, GZ: 12C 21 GA 53/16-2006 festgelegte Bindung der Bundesliga- und Nachwuchsförderungsmittel für die Saisonen 2006/2007, 2007/2008, 2008/2009 und 2009/2010 eine Bindung von Mitteln zukünftiger Haushaltsjahre darstellt, ist - wie bereits unter Punkt 7. des Grundsatzbeschlusses der Steiermärkischen Landesregierung vom 25.4.2006, GZ: 12C 21 GA 53/16-2006 festgelegt - die Genehmigung durch den Steiermärkischen Landtag erforderlich.
Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 29. Mai 2006.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
1. Der Abschluss der dieser Landtagsvorlage als integrierender Bestandteil angeschlossenen Verträge über die Übernahme von Bürgschaften zu Gunsten der Fußballvereine SK Puntigamer Sturm Graz und Liebherr GAK sowie die dafür erforderliche Mittelbereitstellung in den Haushaltsjahren 2007, 2008, 2009 und 2010 wird genehmigt.
2. Die Steiermärkische Landesregierung wird beauftragt, die zur Realisierung der Maßnahmen notwendigen Vorkehrungen und Veranlassungen zu treffen.