EZ/OZ: 556/1
Regierungsvorlage
eingebracht am 31.05.2006, 00:00:00
Geschäftszahl(en): A3 - 10 F 29 - 06/6
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Bettina Vollath
Beilagen: Beilagen, Rahmenplan
Betreff:
"Rahmenplan für die Entwicklung und Finanzierung von Fachhochschul-Studiengängen in der Steiermark II (2006 bis 2010)" inklusive des Finanzbedarfs des Landes Steiermark zur Finanzierung von Fachhochschulen bis 2010 an den Steiermärkischen Landtag.
Mit dem Fachhochschulstudiengesetz 1993 und den Fachhochschul- Entwicklungs- und Finanzierungsplänen I und II des Bundes sowie dem Rahmenplan für die Entwicklung und Finanzierung von Fachhochschul-Studiengängen in der Steiermark aus dem Jahr 1995 wurde eine Erfolgsgeschichte der Hochschulpolitik geschrieben, die von einem quantitativen Ausbau des Fachhochschulsektors bis 2004/05 bestimmt war.
Im Jahr 2004 hat das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur in Weiterentwicklung des Fachhochschulsektors den "Fachhochschul- Entwicklungs- und Finanzierungsplan III" für die Jahre 2005/06 bis 2009/10 vorgelegt. Die zugrunde liegende Erhebung des Bundesministeriums hat für das Studienjahr 2004/05 ein Angebot von 142 Fachhochschul-Studiengängen in den Bereichen Technik, Tourismus, Wirtschaft und im Humanbereich in Österreich ergeben, wobei im Studienjahr 2003/04 in Österreich mehr als 22.000 Studienplätze zur Verfügung standen. Damit wurden die Ausbauziele des "Fachhochschul- Entwicklungs- und Finanzierungsplans II" bereits ein Jahr früher erreicht und überschritten.
Zur Steuerung der weiteren Entwicklung der Fachhochschulen bis 2010 wurde im "Fachhochschul-Entwicklungs- und Finanzierungsplan III" des Bundes die qualitative Weiterentwicklung mit einem weiteren Ausbau auf 33.000 Studienplätze verbunden. Dieser Ausbau soll durch 300 neue Studienplätze für FH-AnfängerInnen jährlich und somit mit 4.200 zusätzlichen Studienplätzen bis 2010 erreicht werden.
Damit die Steiermark weiterhin mit der finanziellen Beteiligung des Bundes rechnen kann, ist insbesondere auf eine Konsolidierung der Standorte und auf ein längerfristiges Entwicklungskonzept zu achten. Die Fachhochschulträger müssen die Zusammenführung an wenigen Standorten unterstützen. Betreibt ein Erhalter Studiengänge an dislozierten Standorten, so ist insbesondere nachzuweisen, dass diese durch eine gemeinsame Verwaltung und weitgehend gemeinsames Lehr- und Forschungspersonal verbunden sind. Der Erhalter hat ein Aufbaukonzept, das mit mindestens 1.000 Studierenden rechnet und das mehrere sinnvoll aufeinander abgestimmte Studiengänge sowie ein längerfristig, lebensfähiges Fächerspektrum vorsieht, zu entwickeln. Bei der Ausgestaltung der Größe der Studiengänge wird vorrangig die überregionale Attraktivität berücksichtigt.
Weiters muss besonderes Augenmerk auch auf den Schwerpunkt Technik - Naturwissenschaften sowie techniknahe Dienstleistungen zu legen sein, denn entsprechend den Schwerpunkten des Rates für Forschung und Technologieentwicklung werden Standorte, an denen technisch-naturwissenschaftliche Studiengänge angeboten werden, gestärkt.
Ausbildungsbezogene F&\;E - Aktivitäten, Beiträge zur Bildung eines Europäischen Hochschulraums, Bedarfs- und Akzeptanzerhebungen, Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in
technisch-naturwissenschaftlichen Fachrichtungen, Beiträge zur Verbesserung der Durchlässigkeit des Bildungssystems, Schaffung von Angeboten für Berufstätige, Einsatz von Fernlehrstudienelementen sowie die Beschaffenheit des akademischen und sozialen Umfelds sind für eine weitere finanzielle Beteiligung durch den Bund besonders zu berücksichtigen.
Die Zielsetzung des steirischen Rahmenplans aus dem Jahr 1995, bis zum Jahr 2000 in der Steiermark 2.000 Fachhochschulstudienplätze einzurichten, war ein vorsichtiger Start bei der Implementierung des neuen Bildungsangebotes. Diese Anzahl an Studienplätzen und die damit für das Land Steiermark vorgesehene Finanzierung konnte durch Fortschreibung des Rahmenplanes bis zum Studienjahr 2005/06 erreicht bzw. sichergestellt werden. Aufgrund der im Bologna-Prozess geforderten Umstellung der FH-Studiengänge auf eine Bakk./Mag.-Struktur sowie der Tertiärisierung der Gesundheitsberufe wird die Anzahl der Studienplätze sowie die damit abgedeckte Finanzierung jedenfalls überschritten.
Insofern ist die Zielsetzung des "Rahmenplanes für die Entwicklung und Finanzierung von Fachhochschul-Studiengängen in der Steiermark II (2006 bis 2010)" unter Berücksichtigung einer qualitativen Entwicklung sowie den Vorgaben des Fachhochschul- Entwicklungs- und Finanzierungsplanes III für die Jahre 2005/06 bis 2009/10 des Bundes, aber auch unter Berücksichtigung der Vorgaben des Landesrechnungshofes (Prüfbericht FH JOANNEUM GmbH. vom 23. Mai 2003), eine qualitative Konsolidierung verbunden mit einem moderaten Ausbau des Fachhochschulsektors in der Steiermark - was sich aus beiliegendem Konzept und des sich daraus ergebenden Finanzbedarfs für das Land Steiermark ableiten lässt - vorzusehen.
Der Finanzierungsbedarf des Landes Steiermark als Mehrheitsgesellschafter der FH JOANNEUM Gesellschaft mbH und für die Campus 02- Fachhochschulstudiengänge der Wirtschaft GmbH, bei der eine studienplatzbezogene Förderung vereinbart ist, stellt sich wie folgt dar: (in € 1.000 zu Wertansätzen von 2006):
| 2006 | 2007 | 2008 | 2009 | 2010* | Summe |
FH JOANNEUM Gesellschaft mbH (STG 39) | 12.728,28 | 14.256,55 | 17.026,11 | 19.719,53 | 20.785,53 | 84.516,00 |
Campus 02 (StG 11) | 649,94 | 676,11 | 724,09 | 731,36 | 761,17 | 3.542,67 |
Finanzierungs-bedarf | 13.378,22 | 14.932,66 | 17.750,20 | 20.450,89 | 21.546,70 | 88.058,67 |
* Für die Folgejahre gelten die Werte des Jahres 2010
Unter Zugrundelegung der derzeit in diesem Abschnitt geplanten 50 Fachhochschul-Studiengänge errechnet sich ein Finanzierungsbedarf für das Land Steiermark bei einem Ausbau auf max. 774 Anfängerstudienplätze im Jahr 2010 mit im Durchschnitt ca. € 17,6 Mio. pro Jahr, die vom Land Steiermark aufzubringen sind (Wertansatz: 2006). Die Steigerung kann mit der vollständigen Übernahme der Auszubildenden im Gesundheitsbereich bis 2008 und der entsprechenden Umstellung der Studiengänge auf eine Bakk./Mag. Struktur sowie einem moderaten Ausbau der FH-Studiengänge erklärt werden. In diesem finanziellen Ansatz sind Errichtungskosten für neue Gebäude bzw. Raumkosten anteilig enthalten, sofern diese nicht von den Standortgemeinden übernommen werden bzw. bereits übernommen wurden. Ebenso sind die gesamten Raum- und Infrastrukturkosten für die Studiengänge im Bereich der Gesundheitsberufe, die im wesentlichen vom Land Steiermark zu tragen sind, inkludiert. Weiters ist die Übertragung des Budgets aus dem Gesundheitsressort für die Akademien (Fachabteilung 8A) ab erfolgtem Start 2006 der FH JOANNEUM - Studiengänge im Bereich der Gesundheitsberufe bis hin zur Reduzierung bzw. Auflösung der Akademien im Jahr 2009 eingerechnet.
Die o.a. kalkulierten Ansätze stammen aus vorläufigen Ermittlungen, die mit in- und ausländischen Erfahrungswerten auf Plausibilität geprüft wurden. Im Studienbetrieb und in den Zentralfunktionen der Gesellschaft gilt das Prinzip der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit. Durch ein konsequentes Kosten-Controlling kann erwartet werden, dass die angegebenen Werte eingehalten und jedenfalls nicht überschritten werden.
Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 29. Mai 2006.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Der "Rahmenplan für die Entwicklung und Finanzierung von Fachhochschul-Studiengängen in der Steiermark II (2006 bis 2010)" mit dem darin enthaltenen Finanzierungsbedarf für das Land für die Jahre 2006 bis 2010 wird mit dem von Landesfinanzreferenten vorgelegten Abänderungsantrag sowie mit dem von Landesrätin Mag. Edlinger-Ploder in der Regierungssitzung am 22.5.2006 vorgelegten Abänderungsantrag - ausgenommen der letzte Absatz, der gestrichen wird (siehe Beilagen) - zustimmend zur Kenntnis genommen.