Zum Antrag der Grünen betreffend Ortsumfahrungen statt Verwirklichung der S7 liegt seitens der Landesregierung eine Stellungnahme vor, die folgendes zum Inhalt hat:
"Die S7, Fürstenfelder Schnellstraße, wurde im April 2002 (BGBl. I Nr 50/2002) in das Bundesstraßengesetz aufgenommen. Die Basis dafür bildet die GSD-Studie 1999 (Gestaltung des Straßennetzes im Donaueuropäischen Raum) bzw der Generalverkehrsplan Österreich (GVP-Ö) des Jahres 2002, wonach die S7 zwischen der A2 Südautobahn und dem Grenzübergang Heiligenkreuz als höchstrangige Straßenverbindung einzustufen ist.
Die bestehende Verkehrsverbindung zwischen der A2 Südautobahn und Ungarn besteht derzeit aus der Landesstraße B 319, Fürstenfelder Straße, auf steirischer Seite und der Landesstraße B65 im Burgenland. Die Landesstraße B319 durchläuft in der Steiermark die Gemeinden Großwilfersdorf, Altenmarkt bei Fürstenfeld und Fürstenfeld. Die erforderliche Leistungsfähigkeit der bestehenden Landesstraße B319 ist auf Grund der hohen Verkehrszahlen nicht gegeben. Die Belastung der Anrainer, insbesondere in den Gemeinden Großwilfersdorf und Fürstenfeld durch Lärm und Schadstoffe ist unzumutbar. Die Folge der Verkehrsüberlastung im gegenständlichen Straßenabschnitt sind Staus und zahlreiche Unfälle.
Das prognostizierte Verkehrsaufkommen ist auf dem bestehenden Straßennetz zwischen der A2 und dem Grenzübergang Heiligenkreuz nicht ordnungsgemäß abzuwickeln. Die S7 bringt eine deutliche Entlastung der oa. Gemeinden entlang der Landesstraße B319. Des weiteren verbindet die S7 die Wirtschaftsräume Steiermark, Burgenland und Westungarn, wodurch ein kräftiger wirtschaftlicher Impuls der gesamten betroffenen Region in der Steiermark zu erwarten ist.
Die Verkehrsabteilung des Landes Steiermark hat zahlreiche Verkehrs- und Straßenplanungen im gegenständlichen Untersuchungsgebiet durchgeführt und punktuell Maßnahmen (zB Ortsumfahrung Altenmarkt) umgesetzt. Weiterführende Untersuchungen haben gezeigt, dass 2-streifige Ortsumfahrungen für das prognostizierte Verkehrsaufkommen nicht ausreichen. Aus diesem Grund wird der geplante Bau der 4-streifigen S7 Fürstenfelder Schnellstraße von Seiten der FA18A unterstützt.
Weiters kann mit der Umsetzung der S7 aus der Sicht der FA18A folgendes erreicht werden:
* Die Anrainer der bestehenden Verkehrsverbindungen zwischen der A2 und Ungarn werden entlastet. Die Belastung durch Lärm und Schadstoffe entlang der bestehenden Landesstraße B319 wird deutlich reduziert.
Bei Annahme einer moderat dynamischen Entwicklung ist im Bereich Großwilfersdorf mit einer Verkehrsbelastung im Jahr 2020 von ca 29.000 Kfz/24h und im Bereich Fürstenfeld mit ca 32.600 Kfz/24h zu rechnen. Durch die Realisierung der S7 würde im Jahr 2020 in Großwilfersdorf ein Restverkehr von ca 7.600 Kfz/24h und in Fürstenfeld von ca 13.500 Kfz/24h verbleiben.
Der Straßenverkehr ist nur eine von vielen Ursachen der Feinstaubbelastung. Laut österreichischem Umweltbericht verursacht der Autoverkehr weniger als 20% des Feinstaubaufkommens. Im gleichmäßig fließenden Verkehr entsteht weniger Feinstaub als bei Staus, "Stopp and Go-Verkehr", rasanten Beschleunigungen und abrupten Bremsmanövern. Aus den Fakten lässt sich ableiten, dass die S7 gegenüber den bestehenden Ortsdurchfahrten im Hinblick auf das Feinstaubproblem durchaus auch Vorteile bringt, da sie den Verkehr aus den Ortskernen abzieht und Staus vermeidet.
Zum Thema Schadstoffe wurde die FA17c - Technische Umweltkontrolle und Sicherheitswesen - eingeladen eine Stellungnahme abzugeben, welche an dieser Stelle in vollem Umfang wieder gegeben wird:
"Für die Beantwortung des Antrages der Abgeordneten Ingrid Lechner-Sonnek, Mag. Edith Zitz und Peter Hagenauer vom 1. Februar 2006 betreffend "Ortsumfahrung statt Verwirklichung der S7" wird von der Fachabteilung 17C zum Thema Luftschadstoffe folgende Stellungnahme abgegeben:
Der Raum Fürstenfeld zählt zu jenen Gebieten, in denen Überschreitungen von Immissionsgrenzwerten (PM10) nach dem Immissionsschutzgesetz Luft (BGBl I 115/1997 i.d.g.F.) durch Messungen mit den mobilen Luftgütemessstellen nachgewiesen worden sind. Erhebungen wurden direkt in Fürstenfeld sowie in der Ungarvorstadt durchgeführt. Die dort gemessenen PM10-Werte sind mit jenen im Voitsberger Becken und in Weiz vergleichbar. Diese Region zählt also zu den am stärksten belasteten Gebieten in der Steiermark außerhalb von Graz.
Daher war es erforderlich, für dieses Gebiet eine Statuserhebung durchzuführen sowie ein Sanierungsgebiet auszuweisen. Die Statuserhebung wurde im April fertiggestellt und befindet sich derzeit in Anhörung.
Für Projekte, die in belasteten Gebieten durchgeführt werden und die Schadstoffemissionen verursachen, gelten strenge Beurteilungsmaßstäbe.
Zusätzliche Emissionen durch zu erwartende höhere Verkehrsbelastungen verstärken die Wahrscheinlichkeit von Grenzwertüberschreitungen. Um in diesen Gebieten aber dennoch Maßnahmen durchführen und Projekte umsetzen zu können, wurde das Irrelevanzkriterium aufgestellt. Es besagt, dass Immissionszusatzbelastungen unter der Geringfügigkeitsschwelle toleriert werden können (Schwellenwertkonzept). Gemäß RVS 9.263 (Immissionsbelastungen an Portalen) betragen die Irrelevanzschwellen für Linienquellen 3% des Grenzwertes (Jahresmittel). Eine RVS für Freilandstrecken mit ähnlichen Grenzen ist in Ausarbeitung.
Dabei ist beim Ausbau der S7 zu berücksichtigt, dass bei Infrastrukturmaßnahmen nicht nur mit zusätzlichen Belastungen zu rechnen ist, sondern auch Bereiche durch das Abrücken der Emissionsquelle entlastet werden können. Im UVP-G 2000 wird dem durch §24h (2) Rechnung getragen. Dort heißt es: "Wird bei Straßenbauvorhaben (§23a und Anhang 1 Z9) im Einzelfall durch die Verwirklichung des Vorhabens ein wesentlich größerer Kreis von Nachbarn bestehender Verkehrsanlagen dauerhaft entlastet als Nachbarn des Vorhabens belastet werden, so gilt die Genehmigungsvoraussetzung des Abs 1 Z2 lit c als erfüllt, wenn die Belästigung der Nachbarn so niedrig gehalten wird, als dies durch einen im Hinblick auf den erzielbaren Zweck wirtschaftlich vertretbaren Aufwand erreicht werden kann."
Die Anzahl jener Personen, die durch die geänderte Verkehrsführung entlastet werden und wo zusätzliche Immissionsbelastungen im Nachbarschaftsbereich auftreten, kann erst nach Abschluss der Planungen und der Fertigstellung der Umweltverträglichkeitserklärung beurteilt werden."
* Die Verkehrssicherheit auf den bestehenden Straßen kann durch die Umlagerung auf die S7 deutlich erhöht werden. Die Unfallrate mit Schwerverletzten und Toten entlang der Landesstraße B319 kann durch die Verkehrsverlagerung auf die S7 deutlich herabgesetzt werden.
* Durch die Verkehrsumlagerung können Staubildungen im Bereich Großwilfersdorf und Fürstenfeld vermieden werden und die Durchschnittsgeschwindigkeit zwischen der A2 und dem Grenzübergang deutlich erhöht werden.
* Auf Grund der gesetzlichen Vorgaben in den geltenden Fassungen wird vom Projektwerber eine Trasse eingereicht werden, die umweltverträglich, naturverträglich und gemäß den betroffenen Materiengesetzen genehmigungsfähig sein muss. Damit ist ein optimaler Schutz des Menschen und der Natur gewährleistet.
Das Land Steiermark ist mit verschiedenen Fachdienststellen, insbesondere die Fachabteilung 18A, Gesamtverkehr und Projektierung, im Planungsprozess involviert. Dabei kann festgestellt werden, dass von Seiten des Projektwerbers ein offener, transparenter und bürgernaher Planungsprozess eingeleitet und bis dato durchgeführt wurde. Die betroffene Bevölkerung wird ständig informiert und aktiv in die Planungen einbezogen.
Das Trassenauswahlverfahren, bei welchem zahlreiche Varianten untersucht und schließlich einer Nutzen-Kosten-Untersuchung unterzogen wurden, ist vorbildlich dokumentiert und nachvollziehbar aufbereitet.
In diesem Zusammenhang wird auf einen einstimmigen Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 14.03.2005 hingewiesen, in welchem dem Planungsprozess im Trassenauswahlverfahren und der Auswahltrasse zugestimmt wurde.
Gegen den Bau von lokalen Umfahrungen sprechen folgende Gründe:
* Das prognostizierte Verkehrsaufkommen lässt sich auf einer konventionellen 2-streifigen Straße nicht bewältigen. Ein vierstreifiger Ausbau der Umfahrungen ist aus räumlichen Gründen großteils nicht möglich und würde zudem das Siedlungsgebiet stärker belasten als eine Schnellstraße.
* Wie die Erfahrung zeigt, wachsen Orte im Laufe von 15-20 Jahren an diese Straßen heran, zunächst mit Gewerbe- und Handelsbetrieben, allmählich auch mit Wohnanlagen. Der Lokalverkehr mischt sich mit dem überregionalen Verkehr. Aus der Umfahrung wird eine Ortsdurchfahrt.
* Das Problem der Verkehrssicherheit an der B65/B319 wird durch Ortsumfahrungen nicht gelöst. Bestandsnahe Straßen werden immer auch von Radfahrern und Fußgängern benutzt oder gequert. Eine Schnellstraße bietet mit ihrer abgesonderten und speziell gesicherten Trasse ein höheres Maß an Sicherheit für die Benutzer und Anrainer.
Die Oststeiermark und in noch stärkerem Ausmaß das Südburgenland gehören zu den strukturschwächsten Regionen Österreichs. Wie in allen strukturschwachen Gebieten ist auch hier die ungenügende Verkehrserschließung der wichtigste Grund für das gebremste Tempo der Wirtschaftsentwicklung. Deshalb kann davon ausgegangen werden, dass - so wie in anderen Regionen - der Bau einer leistungsfähigen Straße die wirtschaftliche Entwicklung beschleunigen wird.
Die geplante S7 fügt sich schonend in die Landschaft ein. 25% der Strecke verläuft unterirdisch, der Rest verläuft überwiegend in Einschnitten, in Waldzonen oder am Rande von Hügelformationen. Im größeren Teil des Feistritz- und Lafnitztales wird die S7 kaum zu sehen sein.
Die S7 wird sich zu keiner Transitroute entwickeln, das zeigen alle Verkehrsuntersuchungen. Sie wird dem regionalen und überregionalen Verkehr dienen. Fahrten, bei denen Quelle und Ziel außerhalb Österreichs liegen spielen auf dieser Route eine untergeordnete Rolle.
Der Ausbau des öffentlichen Verkehrs wird die Probleme in der Region nicht lösen. Die S7 wird aus den Einnahmen der LKW-Maut und der Vignette finanziert. Mit diesen Mitteln können weder der öffentliche Verkehr, noch lokale Umfahrungen finanziert werden. Des weiteren wurde im Rahmen der Verkehrsuntersuchungen ein sehr geringes Potenzial an Verkehren ermittelt, das theoretisch auf die Schiene verlagerbar ist.
Aus der Sicht der FA18A gibt es zur geplanten S7 keine vernünftige Alternative, welche die Verkehrsprobleme in der Region dauerhaft löst."