LANDTAG STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 586/1

Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)

eingebracht am 14.06.2006, 14:32:58


Landtagsabgeordnete(r): Edith Zitz (Grüne), Peter Hagenauer (Grüne), Ingrid Lechner-Sonnek (Grüne), Wolfgang Böhmer (SPÖ), Ewald Persch (SPÖ), Renate Pacher (KPÖ)
Fraktion(en): Grüne, SPÖ, KPÖ
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Manfred Wegscheider

Betreff:
geplantes Wasserkraftwerk Koppentraun

Die Koppentraun zählt zu den letzten 4% noch intakter Fließgewässerstrecken in Österreich. Laut einer Studie der Universität für Bodenkultur in Wien (BOKU) gehört sie zur Kategorie A der ursprünglich erhaltenen Flusstypen in Österreich. Sie ist bezüglich Morphologie und Dynamik in einem intakten ökologischen Zustand. In diesem Sinne erfüllt sie auch die Kriterien der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL).
Dank dieser besonderen Qualität wurde die Koppentraun 1998 in einer gemeinsamen Initiative der damaligen Ministerien BMUJF und BMLF unter den Ministern Bartenstein und Molterer sowie dem WWF in das "Buch der Flüsse" aufgenommen. Die Koppentraun ist einer von 74 Flüssen, die als besonders schützenswert anerkannt wurden und vor Zerstörung bewahrt werden sollen. Sie ist außerdem Bestandteil der UNESCO Weltkultur- und Naturerbe-Region "Hallstatt- Dachstein-Salzkammergut".
Die Koppentraun ist nicht nur für zahlreiche bedrohte Tierarten wie Koppe, Bachforelle und Wasseramsel von großer Bedeutung, sondern auch touristisches Aushängeschild und wichtiges ökonomisches Standbein der Region Ausseer-Land.

Obwohl die Koppentraun vor Eingriffen geschützt sein sollte, planen private Betreiber die Errichtung eines Kleinwasserkraftwerkes (KWKW). In direkter Anbindung an das bestehende KWKW des Wasserverbandes Ausseer-Land soll Wasser aus dem Fluss auf einer Länge von 5,2 km über eine Druckrohrleitung abgeleitet und energiewirtschaftlich genutzt werden. Krafthaus und Wasserrückleitung sind kurz vor der Landesgrenze vorgesehen. Die erwartete Leistung ist mit 2,6 MW relativ gering und steht in keinem Verhältnis zur Naturzerstörung.

Das KWKW hätte definitiv erhebliche negative Auswirkungen auf den ökologischen Zustand der Koppentraun. Die scheinbar geringe Entnahmemenge bei Mittelwasser würde in Zeiten geringerer Wasserführung, besonders im Herbst und Winter, aber auch in trockenen Sommern zu einer drastischen Verlängerung der Tage mit Niederwassersituation führen. So wären im Jahr 2003 an 166 Tagen über 33% des Wassers entnommen worden, an 114 davon sogar mehr als 50%, mit katastrophalen ökologischen Konsequenzen für das Flussökosystem.

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Steiermärkische Landesregierung wird aufgefordert,

1. alle Möglichkeiten auszuschöpfen, damit die naturschutzrechtliche Bewilligung zum Bau des Kraftwerkes in der Koppentraun verweigert werden kann, und
2. die Koppentraun raschest zum Naturdenkmal zu erklären.


Unterschrift(en):
Edith Zitz (Grüne), Peter Hagenauer (Grüne), Ingrid Lechner-Sonnek (Grüne), Wolfgang Böhmer (SPÖ), Ewald Persch (SPÖ), Renate Pacher (KPÖ)