LANDTAG STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE


TOP 26

EZ/OZ 116/7

Schriftlicher Bericht

Ausschuss: Verfassung

Betreff:
Frauenbeauftragte für das Land Steiermark.


zu:


EZ/OZ 116/7

Schriftlicher Bericht

Ausschuss: Verfassung

Betreff:
Frauenbeauftragte für das Land Steiermark


zu:


  • 116/1, Frauenbeauftragte für das Land Steiermark (Selbstständiger Antrag)


Der Ausschuss für Verfassung hat in seinen Sitzungen vom 06.12.2005, 16.05.2006 und 13.06.2006 über den oben angeführten Gegenstand die Beratungen durchgeführt.

Zum Antrag der GRÜNEN betreffend Frauenbeauftragte für das Land Steiermark liegen seitens der Landesregierung zwei Stellungnahmen vor, die Folgendes zum Inhalt haben:

1.     Österreichweite Situation betreffend Vertretung/Beratung für Frauen
Frauenreferate der Bundesländer:
In den österreichischen Bundesländern sind Frauenreferate in verschiedenen Konstellationen eingerichtet. In Tirol z.B. ist das Frauenreferat in der Abteilung JUFF gemeinsam mit den Bereichen Jugend, Familie, Senioren und Integration angesiedelt, in Kärnten mit der Gleichbehandlung und in der Steiermark gemeinsam mit den Bereichen Familie und Gesellschaft. Die LandesfrauenreferentInnen sind in die Verwaltung eingebunden. In keinem Bundesland ist die
Frauenbeauftragte/FrauenreferentIn weisungsfrei.
Frauenbeauftragte in den Städten:
In allen Landeshauptstädten sind weiters in den Magistratsabteilungen Frauenbeauftragte eingerichtet. Einzigartig in Österreich ist bisher die Installation einer unabhängigen und weisungsfreien Frauenbeauftragten in Graz.


2. Zur Situation in der Steiermark:

Steirische Frauen können sich mit ihren Anliegen an folgende Anlaufstellen wenden:
1.     Gleichbehandlungsbeauftragte beim Land Steiermark
2.     Referat Frau-Familie-Gesellschaft beim Land Steiermark
3.     Regionalanwältin für Gleichbehandlungsfragen
4.     Unabhängige Frauenbeauftragte der Stadt Graz
5.     Referat für allgemeine Frauenangelegenheiten der Stadt Graz


ad 1)
Aufgaben der Gleichbehandlungsbeauftragten:
  • Anfragen, Wünsche, Beschwerden, Anzeigen oder Anregungen einzelner Bediensteter des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände zu Fragen der Gleichbehandlung und Frauenförderung entgegennehmen und beantworten.
  • Opfer von Diskriminierungen aufgrund des Geschlechtes, des Alters, einer Behinderung, der Religion oder Weltanschauung, der Rasse oder ethnischen Herkunft sowie der sexuellen Orientierung zu unterstützen und über mögliche Rechtsfolgen zu beraten.
  • Opfer von Belästigung aufgrund des Alters, einer Behinderung, der Religion oder Weltanschauung, der Rasse oder ethnischen Herkunft sowie der sexuellen Orientierung, sowie Opfer von sexueller Belästigung zu beraten und unterstützen.
  • Gleichbehandlung in Bereichen außerhalb von Beschäftigung, Aus- und Weiterbildung. Aufgrund der Antidiskriminierungsrichtlinien der EU ist die Gleichbehandlungsbeauftragte des Landes Steiermark im Bezug auf Gleichbehandlung in Bereichen außerhalb von Beschäftigung, Aus- und Weiterbildung auch Ansprechpartnerin für die steirische Bevölkerung.

ad 2)
Aufgaben, Tätigkeiten und Angebote des Referates Frau-Familie-Gesellschaft:
Gemäß der derzeitigen Geschäftseinteilung des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung fallen die Agenden im Bereich Frauen, bis auf jene, die der Abteilung 11 - Soziales, Arbeit und Beihilfen zugeordnet sind, in den Zuständigkeitsbereich der FA6A - Jugend, Frauen, Familie und Generationen.
Das Referat Frau-Familie-Gesellschaft ist eine generelle Anlaufstelle für Frauen. Das Referat fungiert für Frauen, die in Krisensituationen oder aufgrund spezifischer Probleme Unterstützung oder Informationen benötigen, primär als Erstberatungsstelle, d.h. je nach Zuständigkeit wird begleitet oder entsprechend weitervermittelt. Grundsätzlich gelten die Prinzipien der Freiwilligkeit, Anonymität, Kostenlosigkeit, Ganzheitlichkeit und Parteilichkeit.
Als Hauptthemen dieser Beratungsgespräche stehen folgende Bereiche im Mittelpunkt:
  • Frauen- und Familienförderung
  • Chancengleichheit in der Berufswelt
  • Gender Mainstreaming
  • Mentoring
  • Frauen Netzwerke
  • Sozial- und Arbeitsmarktpolitik
  • Berufliche Weiterbildung
  • Wiedereinstieg nach der Familienpause

Die Angebote des Referates wie auch zahlreiche Frauenprojekte und -initiativen bilden ein Steiermarkweites, gut ausdifferenziertes Netzwerk für Frauen. Mit Stand vom Februar 2005 gibt es 37 Landesorganisationen und Dachverbände für Frauen in der Steiermark, 54 Frauenprojekte und Initiativen für Frauen in Graz und 40 Frauenprojekte und Initiativen in den steirischen Regionen. Weiters wurden im Jahr 2005 zwei Frauenberatungsstellen in Feldbach und Fürstenfeld eingerichtet, 2006 kommen Frauenberatungsstellen in Hartberg und Liezen hinzu.
Das Referat Frau-Familie-Gesellschaft hält daher auch fest, dass es bereits ein gutes Angebot für  Frauen in der Steiermark gibt.
Die Einrichtung einer weiteren Frauenbeauftragten würde somit keine Verbesserung für aktuelle Frauenthemen wie "Gleicher Lohn für gleiche Arbeit" oder "Bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie" mit sich bringen und ist daher nicht erforderlich.

3. Als Ergänzung zum bestehenden Angebot in der Steiermark ist die Einrichtung einer unabhängigen "Gender Mainstreaming-Beauftragten" angezeigt.

Gender Mainstreaming Initiativen - Land Steiermark:
Mit Regierungsbeschluss vom 10.6.2002 hat sich die Steiermärkische Landesregierung zur Umsetzung der Strategie des Gender Mainstreamings verpflichtet. Für die Umsetzung dieser Strategie wurde eine ressortübergreifende Steuerungsgruppe eingerichtet, als Geschäftsstelle fungiert die FA6A, Referat Frau-Familie-Gesellschaft.
Die eingerichtete Steuerungsgruppe Gender Mainstreaming hat sowohl innerhalb des Amtes der Landesregierung als auch in Zusammenarbeit mit externen Partnerorganisationen zahlreiche Initiativen gesetzt, die insbesondere der Information und Bewusstseinsbildung für Gender Mainstreaming dienen:
  • Workshop für die Mitglieder der Steuerungsgruppe.
  • Mitwirkung an der Vorbereitung der Landtagsenquete im November 2002.
  • Auftaktveranstaltung "Gender Mainstreaming - Wo ein Wille, da ein Weg - Frauen und Männer werden gleichberechtigt" innerhalb der Steiermärkischen Landesverwaltung im Juni 2003.
  • Vorträge von Steuergruppen-Mitgliedern über Gender Mainstreaming bei verschiedenen Veranstaltungen von Bund und Ländern.
  • Entwicklung von Foldern ("Gender Mainstreaming - eine Strategie zur Erreichung der Gleichstellung von Frauen und Männern" Zielgruppe Landesverwaltung, Gemeinden und Multiplikatorinnen, Auflage 5000 Stück), Inhaltliche Erarbeitung eines Handbuches "Leitfaden Gender Mainstreaming - EU Programme" Auflage 5000 Stück), Herausgabe eines IF Folders (Gender(t)räume, Auflage 8000 Stück), Erarbeitung einer Broschüre "Frauen und Männer in der Steiermark - Daten, Erläuterungen, Initiativen".
  • Ausbildung von Steuergruppenmitgliedern zur "Gender Agent".
  • Artikel für diverse Zeitungen.
  • Partnerin und Mitinitiatorin von Equal Projekten und anderen Initiativen (Just Gem, GU goes GEM, MUT...).

Aufgrund der beschriebenen Initiativen konnten wichtige Beiträge zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern im Bereich der lokalen Entwicklung geleistet werden. 

Um aber einer qualitätsgesicherten Umsetzung von Gender Mainstreaming auf allen Ebenen gerecht zu werden, wäre die Einrichtung einer unabhängigen und parteiischen - parteiisch im Hinblick auf Gleichstellungsorientierung, d.h. allein dem Gender Mainstreaming verpflichtete "Gender Mainstreaming-Beauftragte" -erforderlich.
Die Aufgaben dieser sind umfangreich, können sozusagen nicht nebenbei, z.B. durch das Referat Frau-Familie-Gesellschaft bzw. eine Steuerungsgruppe, erledigt werden.
Weiters scheint eine bewusste Abgrenzung zur Frauenförderung und  -beratung sinnvoll. Gender Mainstreaming ist nicht Frauenförderung, eine klare Trennung spricht dafür, dass auch der Auftrag zur Umsetzung der Gender Mainstreaming Ziele klarer wahrgenommen werden kann. An der Schwelle zur neuen Strukturfondperiode ist es von besonderer Bedeutung, Gender Mainstreaming auf regionaler und lokaler Ebene als eine umfassende Handlungsstrategie zur Umsetzung von Chancengleichheit für Frauen und Männer in allen Bereichen des öffentlichen und privaten Lebens nachhaltig zu verankern.

Die Einrichtung dieser Stelle soll bereits bestehende Zugänge, Angebote bzw. Strukturen zur Umsetzung von Gleichstellung nicht konkurrieren, sondern Ergänzung und Unterstützung zur Umsetzung von Gender Mainstreaming Zielen sein.

Gender Mainstreaming meint die systematische Berücksichtigung der unterschiedlichen Lebenssituationen, Prioritäten und Bedürfnisse von Frauen und Männern in allen Programmen und Maßnahmen, in allen Politikfeldern, mit dem Ziel, das Prinzip der Chancengleichheit in sämtliche politische Konzepte und Maßnahmen einzubinden.
Ziel dieser Stelle wären also Bemühungen, die Gleichstellung von Männern und Frauen in der Steiermark als Querschnittaufgabe zu fördern.

Die Aufgaben einer Gender Mainstreaming Beauftragten
Mit der Einrichtung einer Gender Mainstreaming Stelle sollen Bedingungen geschaffen werden, die die Integration einer geschlechterbezogenen Perspektive in alle Strategien und Politiken und somit erforderliche Strukturveränderungen ermöglichen.
Etwaige Auswirkungen von Strategien und Maßnahmen der Landespolitik und ihrer Organe auf die Situation der Frauen bzw. der Männer sollen bereits in der Konzeptions- und Planungsphase aktiv und erkennbar integriert werden ("Gender Perspektive").
Dies setzt voraus, dass diese politischen Konzepte und Maßnahmen systematisch hinterfragt und die etwaigen Auswirkungen auf die Chancengleichheit von Frauen und Männern bei der Festlegung und Umsetzung berücksichtigt werden.

Geschlechtsspezifische Aspekte und Zielsetzungen sollen formuliert und bewusst gemacht werden, bevor die zentralen Entscheidungen über Ziele, Strategien und Ressourcenzuteilungen bei der Erstellung der politischen Strategien getroffen werden.
Weiters sollen konkrete Aktionen empfohlen, überprüft und bewertet werden bevor sie zur Durchführung gelangen.

Der Auftrag an eine Gender Mainstreaming Stelle sollte mindestens beinhalten:
  • Überprüfung: Die Steiermärkische Landesregierung hat sich mit 10.06.2002 verpflichtet, die Strategie des Gender Mainstreamings umzusetzen. Mit Unterstützung dieser neuen Struktur soll sichergestellt und qualitätsgesichert werden, dass politische Strategien und Maßnahmen in der Steiermark ein Gender Konzept beinhalten und mit einer Stellungnahme versehen sind. Erst wenn diese beigebracht ist, kann eine Entscheidung auf Landesregierungsebene erfolgen.

  • Stellungnahmen: Zentrale Aufgabe der Gender Mainstreaming ExpertInnen wird die Begutachtung im Sinne der Verankerung der Gleichstellungsperspektive in den landesweiten Strategien und Politiken sein. Auch hier wird dies mit dem Erstellen einer Gender Stellungnahme und konkreten Empfehlungen dokumentiert und verbindlich gemacht.

  • Begleitung: Die Gender Mainstreaming Stelle sorgt in den relevanten Gremien dafür, dass das Prinzip Gender Mainstreaming von allen AkteurInnen auf allen Ebenen einbezogen wird, wobei die Verantwortlichkeit für die Einbeziehung des Prinzips klar bei den EntscheidungsträgerInnen liegt.

  • Beratung: Politik und Administration sollen unterstützt werden, den Grundsatz des Gender Mainstreamings zu verwirklichen (Unterstützung beim Know-How-Transfer und Aufbau in der steirischen Landespolitik). 
  1. Vermittlung einer "methodischen Grundausrüstung" für Politik und Verwaltung
  2. Aufbau von politisch - strategischem Know-How und
  3. Suche und Aufbau von "Flying Experts" (ExpertInnenpool für die Steiermark), die gegebenenfalls nötige Beratung übernehmen.

  • Zusammenarbeit mit Organisationsentwicklung und Personalentwicklung: Der Erfolg der Umsetzung dieser Strategie ist wesentlich von einer breiten Auseinandersetzung, innerorganisatorischen Abstützung sowie Engagement der AkteurInnen abhängig. Die Gender Mainstreaming Beauftragte hat auf diese Dimensionen zu achten und die erforderliche Balance zu wahren.

  • Controlling: Da sich Gender Mainstreaming als Querschnittsaufgabe versteht und dadurch sämtliche Politikbereiche angesprochen werden, bedeutet dies einerseits eine hohe planerische Herausforderung an sämtliche Programme und Pläne und andererseits ein konzertiertes Vorgehen unterschiedlicher Institutionen auf verschiedenen Ebenen, um diese Pläne aufeinander abzustimmen.

Die Gender Mainstreaming Beauftragte unterstützt die Landesregierung dabei, eine adäquate Auswahl von Maßnahmen und Projekten zu treffen, die sicherstellen, dass Aktivitäten und Initiativen den Gleichstellungszielen folgen.

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, als Ergänzung zum bestehenden Angebot in der Steiermark die Einrichtung einer unabhängigen "Gender Mainstreaming-Beauftragten" vorzusehen.