LANDTAG STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 569/1

Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)

eingebracht am 12.06.2006, 12:32:59


Landtagsabgeordnete(r): Ingrid Lechner-Sonnek (Grüne), Peter Hagenauer (Grüne), Edith Zitz (Grüne)
Fraktion(en): Grüne
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Helmut Hirt

Betreff:
Streichung der Ergänzungszulage gemäß § 291 des Dienst- und Besoldungsrechts

Für BeamtInnen, die vor dem 30. Juni 1951 geboren sind, wurde im neuen Dienst- und Besoldungsrecht in § 291 eine Ergänzungszulage geschaffen, da eine Option in das Besoldungsschema St. ausgeschlossen wurde. Diese Ergänzungszulage ist sachlich nicht gerechtfertigt.

§ 291 soll daher ersatzlos gestrichen werden.

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:



Gesetz vom  , mit dem das Gesetz über das Dienst- und Besoldungsrecht des Landes Steiermark novelliert wird

Der Steiermärkische Landtag hat beschlossen:

Artikel I

Das Gesetz vom 19. November 2002 über das Dienst- und Besoldungsrecht der Bediensteten des Landes Steiermark - L-DBR, LGBl. Nr. 29/2003, idF LGBl. Nr. 66/2004, wird wie folgt geändert:

§ 291 entfällt.

Artikel II
 
Dieses Gesetz tritt mit dem auf seine Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft.


Unterschrift(en):
Ingrid Lechner-Sonnek (Grüne), Peter Hagenauer (Grüne), Edith Zitz (Grüne)