EZ/OZ: 538/1
Regierungsvorlage
eingebracht am 11.05.2006, 00:00:00
Geschäftszahl(en): A14 17-67/06-287
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Christian Buchmann
Beilagen: Entwurf Art 15a Vereinbarung
Betreff:
Entwurf einer 15a Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern über das Verwaltungs- und Kontrollsystem in Österreich für die EU-Strukturfonds in der Periode 2007-2013.
Gemäß § 7a Abs. 2a L-VG hat die Landesregierung dem Landtag unverzüglich über alle Vorhaben hinsichtlich des Abschlusses von Vereinbarungen gemäß Art. 15a B-VG, die den Landtag binden sollen, zu berichten. Dem Landtag steht es frei, eine Stellungnahme abzugeben.
Der Landesregierung liegt der erste Entwurf einer Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art. 15a B-VG über das Verwaltungs- und Kontrollsystem in Österreich über die EU-Strukturfonds in der Periode 2007-2013 vor. Eine derartige Vereinbarung wurde auch für die EU-Strukturfondsperiode 2000 bis 2006 abgeschlossen und ist die vorliegende Vereinbarung lediglich eine Weiterentwicklung aufgrund der geänderten EU-Bestimmungen für die Periode 2007 bis 2013.
Zweck dieser Vereinbarung ist es, das Zusammenwirken der für die Abwicklung der EU-Regionalprogramme zuständigen Förderungsstellen des Bundes und jener der Länder verbindlich zu regeln und damit die Einhaltung der vom EU-Recht geforderten Standards für eine ordnungsgemäße Programmabwicklung sicher zu stellen.
Der Entwurf sieht vor, dass die inhaltliche Abwicklung der EU-Programme durch eine so genannte "Verwaltungsbehörde" erfolgt, die für die Gesamtkoordination und die Durchführung des Programms hauptverantwortlich ist. Diese wird bei der Durchführung einzelner Maßnahmen eines Programms von so genannten "zwischengeschalteten Stellen" unterstützt. Die Funktion der Verwaltungsbehörde wird in der Steiermark für das Ziel "Regionale Wettbewerbsfähigkeit Steiermark 2007-2013" - wie bereits für das Ziel 2- Programm 2000-2006 - von der Abteilung 14 - Wirtschaft und Innovation ausgeübt, jene der "zwischengeschalteten Stellen" von diversen anderen Förderungsstellen auf Bundes- und Landesebene. Zur finanziellen Abwicklung ist die Einrichtung einer so genannten "Bescheinigungsbehörde" vorgesehen. Diese Funktion wird von den jeweils fondskorrespondierenden Bundesministerien, dem Bundeskanzleramt (BKA) für den EFRE (Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung) sowie dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) für den ESF (Europäischer Sozialfonds) übertragen.
Die geplante Vereinbarung regelt die organisatorischen Strukturen, die Aufgaben und das Zusammenwirken der einzelnen Förderungsstellen, das Verfahren der Programmabwicklung sowie die Finanzgebarung, Finanzkontrolle, Finanzkorrekturen und Haftung. In der Praxis hat sich die im Entwurf dargestellte Form der Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Bundes- und Landesstellen bereits in den Strukturfondsperioden 1995 bis 1999 und 2000 bis 2006 bewährt.
Auf Grund des Inhaltes des Vereinbarungsentwurfes ist davon auszugehen, dass die Vereinbarung den Landtag binden soll und dieser somit mit der Genehmigung der Vereinbarung zu befassen sein wird.
Nach Rücksprache mit dem Verfassungsdienst sind 15a B-VG Vereinbarungen von den jeweils fachlich damit befassten Abteilungen einzubringen.
Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 08. Mai 2006.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Der Bericht der Steiermärkischen Landesregierung betreffend den Entwurf einer Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über das Verwaltungs- und Kontrollsystem in Österreich für die EU-Strukturfonds in der Periode 2007-2013 wird zur Kenntnis genommen.