EZ/OZ: 605/1
Regierungsvorlage
eingebracht am 20.06.2006, 00:00:00
Geschäftszahl(en): FA4A-24 Ka 60/821-2006
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Christian Buchmann
Betreff:
Haftungserklärung des Landes Steiermark für einen von der Krankenanstaltengesellschaft m.b.H. aufzunehmenden Kontokorrentkredit von maximal € 200 Mio.
Im Rahmen der Budgeterstellung 2006 wurde im Hinblick auf den Charakter eines "Übergangsjahres" in Bezug auf die Krankenanstaltenfinanzierung in der am 2. Mai 2006 von allen Regierungsmitgliedern unterzeichneten Budgetvereinbarung unter anderem festgehalten, dass für die Liquiditätssicherung der Krankenanstaltengesellschaft m.b.H., von dieser ein Kontokorrentkredit von maximal € 200 Mio. aufzunehmen ist und das Land Steiermark dafür die Haftung übernimmt.
Dieser Kontokorrentkreditrahmen dient ausschließlich der Liquiditätssicherung der KAGES und es handelt sich dabei nicht um zusätzliche Gesellschafterzuschussmittel.
Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 19. Juni 2006.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Die Steiermärkische Landesregierung wird ermächtigt, für den von der KAGes aufzunehmenden Kontokorrentkredit von maximal € 200 Mio. eine Haftungserklärung abzugeben.