LANDTAG STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE


TOP 13

EZ/OZ 192/6

Schriftlicher Bericht

Ausschuss: Umwelt

Betreff:
Förderung der Umstellung von Kohleheizungen.


zu:


EZ/OZ 192/6

Schriftlicher Bericht

Ausschuss: Umwelt

Betreff:
Förderung der Umstellung von Kohleheizungen


zu:


  • 192/1, Förderung der Umstellung von Kohleheizungen (Selbstständiger Antrag)

Der Ausschuss für Umwelt hat in seinen Sitzungen vom 10.01.2006 und 27.06.2006 über den oben angeführten Gegenstand die Beratungen durchgeführt.

Zum Antrag der Grünen (SPÖ) betreffend Förderung der Umstellung von Kohleheizungen gab es von der Landesregierung zwei Äußerungen, einerseits die Mitteilung, dass ein Regierungsmitglied nicht zuständig sei, andererseits liegt eine Stellungnahme vor, die Folgendes zum Inhalt hat:

Am 12.12.2005 wurde von den obbezogenen Abgeordneten ein Antrag betreffend Förderung der Umstellung von Kohleheizungen eingebracht.

Dieser Antrag lautet wie folgt:

"Der Landtag wolle beschließen:

Die Steiermärkische Landesregierung wird aufgefordert, die derzeit geltenden landeswohnbauförderungsrechtlichen Bestimmungen dahingehend zu ändern, dass kleine Sanierungsmaßnahmen, die der CO2-Verminderung, der Verminderung der Belasung mit Feinstaub und anderen Schadstoffen in den Belastungsgebieten gemäß der IG-L-VO dienen, förderungsrechtlich den Bestimmungen der umfassenden Sanierung gleichgestellt werden."

Dieser Antrag wurde wie folgt begründet:

"Vor dem Hintergrund der Feinstaubbelastung und der Kyoto-Ziele ist es sehr enttäuschend, dass
die Landesregierung in der letzten Legislaturperiode die Förderung der Umstellung von Kohleheizungen abgelehnt hat. Es ist eine sozial und ökologisch notwendige Maßnahme, die förderungsrechtlichen Bestimmungen zu ändern, um die Umstellung von Kohleheizungen für sozial schwache Haushalte zu ermöglichen.

3 % der Grazer Haushalte, die in hohem Ausmaß zu den sozial schwachen Haushalten gehören, sind noch mit Kohleheizungen ausgestattet. Eine Änderung auf emissionsmindernde Heizsysteme bedarf hoher Investitionen und hat unter Umständen höhere Betriebskosten zur Folge. Eine Höherbelastung durch eine etwaige Umstellung kann diesen Haushalten nicht zugemutet werden.

Aus diesem Grunde hat der Gemeinderat der Stadt Graz am 18.3.2004 den Antrag betreffend "Immissionsschutzgesetz Luft IG-L Feinstaubbelastung (PM 10), Maßnahmenkatalog" einstimmig beschlossen und als Petition an den Landesgesetzgeber gerichtet, worin dieser aufgefordert wird, die derzeit geltenden landeswohnbauförderungsrechtlichen Bestimmungen dahingehend zu ändern, dass kleine Sanierungsmaßnahmen, die der CO2-Verminderung, der Verminderung der Belastung mit Feinstaub und anderen Schadstoffen in den Belastungsgebieten gemäß der IG-L-VO dienen, förderungsrechtlich den Bestimmungen der umfassenden Sanierung gleichgestellt werden."

Aus der Sicht der Wohnbauförderungsabteilung wird dazu wie folgt Stellung bezogen:

Tatsächlich sind im Rahmen der Förderung anderer als umfassender Sanierungen, also der sogenannten "kleinen Sanierung" (§ 15 der Durchführungsverordnung zum Steiermärkischen Wohnbauförderungsgesetz 1993), bereits zum Zeitpunkt der Antragstellung hinsichtlich der Umstellung von Heizungssystemen verschiedene Förderungsmaßnahmen vorgesehen gewesen:

a) Im Falle eines Anschlusses an Fernwärme beträgt die förderbare Kostensumme max. € 25.000,-- je Wohnung.
b) Im Falle des Einbaues einer Biomasseheizung (Hackschnitzel, Pellets, Stückholzspezialkessel mit Pufferspeicher oder andere Alternativenergieanlagen) beträgt die förderbare Kostensumme ebenfalls max. € 25.000,-- je Wohnung.
c) Sowohl bei Mehrfamilienhäusern als auch bei Einfamilienhäusern besteht die Möglichkeit, eine Umstellung auf eine Gas- oder Ölheizung mit Brennwerttechnik, wenn die bestehende Heizung nicht älter als 20 Jahre alt ist, zu fördern.

Diese Förderungen basieren allerdings bis zur Kundmachung einer jüngst beschlossenen Verordnungsnovellierung auf dem System rückzahlbarer Annuitätenzuschüsse.

Wie aus dem Text des Landtagsantrages hervorgeht, geht der gegenständliche Antrag weit über die Förderung der Umstellung auf Kohleheizungen hinaus (CO2-Verminderung, Verminderung der Belastung mit Feinstoff und anderen Schadstoffen).
Eine Änderung der grundsätzlichen Förderungsmodalitäten z.B. durch einen "Umstieg" auf Förderungsbeiträge (also nicht rückzahlbare maastrichtwirksame Zuschüsse) im Sinne der umfassenden Sanierung (Annuitätenzuschüsse im Ausmaß von 45 % der ursprünglichen Annuität zu Darlehen mit einer Laufzeit von 15 Jahren), ist auf Grund der budgetären Rahmenbedingungen schwer möglich, zumal, wenn zum Ausgleich bei einer anderen (bzw. anderen) Wohnbauförderungsmaßnahme(n)) Förderungsreduktionen vorgenommen werden müssen. Außerdem ist ein größerer Betrag für die Wohnbeihilfe abzustellen, was die Möglichkeiten für die eigentliche Wohnbauförderung schmälert.
Am 15.5.2006 wurde von der Steiermärkischen Landesregierung einstimmig beschlossen, die Durchführungsverordnung zum Steiermärkischen Wohnbauförderungsgesetz 1993 zu novellieren. Diese Novellierung bewirkt eine weitere Ökologisierung der Wohnbauförderung in der Steiermark. Unter anderem wird es in Zukunft einen neuen § 15 a ("Umsetzung ökologischer Maßnahmen im Rahmen der Förderung anderer als umfassender Sanierungen") geben. Trotz der bereits angeführten budgetären Problematik sieht dieser neue Paragraph Förderungen auf der Basis von nichtrückzahlbaren Annuitätenzuschüssen für ökologische Maßnahmen vor. Die Förderung erfolgt durch Gewährung von Annuitätenzuschüssen im Ausmaß von 15 % der ursprünglichen Annuität zu Darlehen (Abstattungskrediten) mit einer Laufzeit von 10 Jahren. Die Annuitätenzuschüsse können für Darlehen bis höchstens € 50.000,-- je Wohnung gewährt werden. Dieser neue § 15 a bezieht sich unter anderem auf die im Landtagsantrag geforderten Maßnahmen. Eine Förderung im Ausmaß der umfassenden Sanierung (45%iger AZ, Laufzeit 15 Jahre)  in diesem Zusammenhang ist allerdings auf Grund der budgetären Rahmenbedingungen nicht möglich.

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Der Bericht des Ausschusses für Umwelt, Energie und Natur zum Antrag, Einl.Zahl 192/1, der Abgeordneten Ingrid Lechner-Sonnek, Mag. Edith Zitz, Peter Hagenauer und Wolfgang Böhmer betreffend Förderung der Umstellung von Kohleheizungen, wird zur Kenntnis genommen.