Dieser Antrag lautet wie folgt:
"Der Landtag wolle beschließen:
Die Steiermärkische Landesregierung wird aufgefordert,
die Wohnbauförderung (Ein- und Zweifamilienhäuser, Geschosswohnbau) für Öl- und Gasheizungen ohne Ausnahmen auszuschließen,
bei Sanierungen ausschließlich den Brennstoffwechsel hin zu erneuerbaren Energieträgern zu fördern und nicht Verbesserungen von Heizungen, die auf fossilen Energieträgern beruhen (z.B. keine Tauschaktionen für Ölkessel), und
ein Punktesystem in der Wohnbauförderung einzuführen, das nach einer klimaverträglichen und möglichst emissionsfreien Energieversorgung ausgerichtet ist."
Dieser Antrag wurde wie folgt begründet:
"1. Einleitung
Schon der Umweltschutzbericht 2002 der Steiermärkischen Landesregierung bezeichnet den
Klimawandel und den Treibhauseffekt als das globale Problem des 21. Jahrhunderts:
"Treibhausgase aus dem Verkehr, der Industrie oder dem Hausbrand sind, neben der Landwirtschaft und der Zerstörung der großen Waldflächen, Hauptursache dieser durch den Menschen verursachten globalen Entwicklung. Vor allem das Kohlendioxid, das unter anderem bei der Verbrennung von fossilen Brennstoffen wie Erdöl, Erdgas oder Kohle frei wird, heizt der Erde ein. ... Wenn wir weitermachen wie bisher, dann müssen wir bis zum Jahr 2100 mit einer
durchschnittlichen Erwärmung der Erdatmosphäre von 1,6 bis 5,8 Grad Celsius rechnen."
Die Steiermark ist wie alle anderen Bundesländer Mitglied des Klimabündnisses. Klimabündnis-Mitglieder verpflichten sich freiwillig
· zur 50%-igen Reduktion von Treibhausgasemissionen (CO2, FCKW, HFCKW, HFKW, CH4, NO2 etc.) bis 2010 gegenüber 1987,
· die Bündnispartner in Amazonien bei der Regenwalderhaltung zu unterstützen,
· auf die Verwendung von Tropenholz, FKW und HFKW zu verzichten sowie
· aktive Öffentlichkeitsarbeit zu Klimabündnis-Themen zu betreiben.
Die 50%-ige Reduktion der Treibhausgasemissionen ist bei Fortführung der bisherigen Energiepolitik der Landesregierung nie und nimmer zu erreichen. Ernst gemeinter Klimaschutz erfordert daher eine grundlegende Neuorientierung der steirischen Energiepolitik. Es ist in der energiepolitischen Steuerung alles zu unterlassen, was Treibhausgasemissionen begünstigt, und alles zu unternehmen, um zu einer emissionsfreien und klimaverträglichen Energieversorgung zu
gelangen. Ohne eine umfassende Kehrtwendung hin zu erneuerbaren Energien (Solarstrahlung, Solarwärme, Wind, Wasserkraft, nachwachsende Bio-Energie, Geothermie) werden künftige Generationen weder ökologisch noch ökonomisch eine lebenswerte Welt vorfinden.
Als wichtigste landespolitische Maßnahme ist ein Brennstoffwechsel herbeizuführen, der fossile Energieträger (Öl, Gas, Kohle) durch erneuerbare Energieträger (Solarenergie, Biomasse-Kleinfeuerungen, Biomasse-Fernwärme) ersetzt. Die mit 1. September 2002 erfolgte Änderung der Durchführungsverordnung zum Steiermärkischen Wohnbauförderungsgesetz 1993 ist nur ein erster Schritt in diese Richtung. Zwar wird die Förderbarkeit von fossilen Brennstoffen im Interesse des Klimaschutzes grundsätzlich ausgeschlossen, jedoch sind Ausnahmen hinsichtlich der Heizung nach positiver Begutachtung durch den Landesenergiebeauftragten möglich. Diese
Ausnahmegenehmigung sollte beseitigt werden.
II. Eigenheimförderung:
Geförderte Eigenheime 1998 bis 2003:
Jahr Eigenheime Eigenheime in Gruppe Eigenheime gesamt
1998 2511 211 2722
1999 2333 218 2551
2000 2255 244 2499
2001 2130 197 2327
2002 2069 214 2283
2003 1411 257 1668
Heizung der geförderten Eigenheime:
35,79% Pellets
6,28% Stückholz
3,01% Hackgut
2,46% Biomasse Fernwärme
30,05% Wärmepumpe
4,10% Heizöl
16,12% Gas
2,19% Fernwärme
Bei der Eigenheimförderung ist die Durchführung einer bautechnischen Energieberatung verpflichtend geworden. Es werden nur mehr Eigenheime mit einer relativ niedrigen Raumwärme-Energiekennzahl (Energiekennzahl kleiner als 60 kWh / m² und Jahr) gefördert.
48% der geförderten neuen Eigenheime in der Steiermark im Jahre 2003 enthielten Biomasseanlagen in Summe (Pellets, Hackgut, Scheitholz, Biomasse-Fernwärme), davon Pelletsanlagen 36%, nur noch 4 % Ölanlagen. Der Anteil der Ölheizung stammt fast ausschließlich aus Zubauten und Wohnraumerweiterungen, wo die Energieversorgung bereits
vorhanden war.
Die relativ starke Abnahme der geförderten Eigenheime im Jahr 2003 resultiert einerseits aus der Verschärfung der Wärmedämmvorschriften und dem grundsätzlichen Ausschluss der Ölheizung bzw. abgesehen von einigen Ausnahmen auch der Gasheizung. Nach Einschätzung von Wohnbaufachleuten haben im Jahre 2003 doch rund 200 bis 250 Häuslbauer auf die
Wohnbauförderung des Landes verzichtet und ihr Bauvorhaben frei finanziert. Diese Wohnbauten dürften großteils mit Öl und Gas versorgt werden.
Der Anteil von rund 16 % für Gasanlagen stammt aus den sogenannten "161 Gasgemeinden", welche im Oktober 2002 bereits aufgeschlossen waren und vom Land Steiermark - nach gewaltigem politischen Druck der Gaswirtschaft - als förderfähig anerkannt wurden.
Ein Wermutstropfen ist der relativ hohe Anteil der Wärmepumpe mit 30%, der in Konsequenz betrachtet letztlich den kalorischen und nuklearen Stromverbrauch (großteils Import) in den Wintermonaten in die Höhe treibt und somit den klima- und umweltpolitischen Zielen zuwider läuft.
III. Geschosswohnbauförderung
Im steirischen Geschosswohnbau ist die Situation im Hinblick auf die Biomassenutzung im Vergleich zur Eigenheimförderung äußerst unerfreulich. Im geförderten Geschosswohn-Neubau zwischen 1999 bis 2003 betrug der Anteil von automatischen Biomassekleinanlagen (Hackgut und Pellets) nur zwischen 0,7 bis 3,5 %. Der Anteil der Fossilenergie (Erdgas, Heizöl und fossile Fernwärme) betrug insgesamt je nach Jahr zwischen 80 bis 92 %.
Geförderte neue Geschosswohnbauten in der Steiermark
Aufteilung nach Energieträgern 1999 2000 2001 2002 2003
Gesamtanzahl der Wohneinheiten 2572 854 2662 1711 1.200
Aufteilung in %
Fernwärme 30,52 40,54 35,91 43,42 41,25
Fernwärme Biomasse 8,32 11,74 10,93 17,18 4,84
Gas leitungsgebunden 39,66 34,65 41,21 25,77 38,33
Heizöl Extra Leicht 19,63 11,84 8,49 12,4 13,00
Gas flüssig 0,46 0,47
Strom 0,06
Biomasse (Hackgut u. Pellets) 1,83 0,77 3,46 0,7
Sonstiges 0,04
Hackgut (ab 2003 extra erhoben) 2,00
Pellets (ab 2003 extra erhoben) 0,58
100,00 100,00 100,00 100,00 100,00
IV. Förderung der umfassenden Sanierung
Noch drastischer ist die Situation bei den umfassenden Sanierungen. Hier liegt der Anteil von Öl, Gas und Fossilfernwärme laut einer Erhebung im Jahr 2003 bei fast 98 %. Offensichtlich wird bei umfassenden Sanierungen die Auswahl eines fossilen Energieträgers generell von der Landesregierung genehmigt:
Geförderte "Umfassende Sanierungen" in der Steiermark im Jahr 2003
(Wohnprojekte ab 3 Wohneinheiten) - Aufteilung nach Energieträgern
Anzahl der geförderten Wohneinheiten: 538
Pellets 0,19 %
Biomasse Fernwärme 1,49 %
Fernwärme 55,58 %
Gas 29,74 %
Hackgut 0,56 %
Heizöl extraleicht 12,44 % "
Aus der Sicht der Wohnbauförderungsabteilung wird dazu wie folgt Stellung bezogen:
1. Gemäß § 5 Abs. 4 der Durchführungsverordnung zum Steiermärkischen Wohnbauförderungsgesetz 1993 darf die Beheizung von Eigenheimen bzw. Eigenheimen in Gruppen, ausgenommen in besonders begründeten Ausnahmefällen und bei Beheizung durch Fernwärme auf der Basis einer Kraft-Wärme-Kopplungsanlage, nicht mit fossilen Brennstoffen erfolgen. Ausnahmen sind auf Basis eines entsprechenden Gutachtens des Landesenergiebeauftragten z.B. für Feinstaubbelastungsgebiete vorgesehen. Diese qualifizierte Ausnahmemöglichkeit sollte auch bestehen bleiben.
Tatsächlich ist der Anteil von fossilen Brennstoffen im Geschossbaubereich höher als im Eigenheimbereich. Dies auch deshalb, weil Öl- bzw. Gasheizungen leichter bedienbar sind und daher gewisse organisatorische Probleme nicht anfallen.
Im Mai d.J. wurde von der Steiermärkischen Landesregierung einstimmig beschlossen, die Durchführungsverordnung zum Steiermärkischen Wohnbauförderungsgesetz 1993 zu novellieren. Unter anderem wird es im Zusammenhang mit der Umsetzung von ökologischen Maßnahmen im Geschossbaubereich die Möglichkeit geben, die Basisförderung bis maximal Euro 250,-- pro Quadratmeter zu erhöhen. Bezogen auf diesen Betrag wird außerdem ein Förderungsbeitrag (d.h. eine nicht rückzahlbare Förderung) in der Höhe von 15% gewährt. Mit diesem Förderungsbeitrag soll die ökologische Komponente im Geschossbaubereich noch stärker berücksichtigt werden. Die Höhe der Förderung hängt von der Qualität und Quantität der ökologischen Maßnahmen ab. Förderungserhöhend wirkt sich dabei z.B. die Verwendung einer Biomasseheizanlage, der Einbau von Holzfenstern, Lösungen im Zusammenhang mit der Wohnraumlüftung und der Raumluftgüte sowie die verstärkte Wärmedämmung etc. aus. Über die Voraussetzung der Heranziehung von Solarenergie wird unter Punkt 3. berichtet.
2. Eine Nichtförderung des Austausches von älteren, nicht besonders effizienten Ölkesseln, wäre umweltpolitisch äußerst problematisch. Dadurch würde bewirkt werden, dass wenig effiziente Ölkessel länger in Betrieb bleiben und die Umwelt würde dadurch stärker belastet werden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Heizkesseltausch mit fossilen Brennstoffen nur auf der Basis von Brennwerttechnik zulässig ist, jedoch keine Ökoförderung sondern rückzahlbare Annuitätenzuschüsse gewährt werden.
3. Mit dem bereits erwähnten Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom Mai d.J. wurde die Einführung des beantragten Punktesystems mit Anreizen bereits durchgeführt.
Im Geschossbaubereich (§ 7 Abs. 4), bei der Förderung des Ersterwerbes von Eigentumswohnungen (§ 12 Abs. 2), der Förderung von umfassenden Sanierungen (§ 14) sowie im neuen § 15a ("Umsetzung ökologischer Maßnahmen im Rahmen der Förderung anderer als umfassender Sanierungen") ergibt sich die erhöhte Förderung bzw. die Förderung (§ 15a) aus der Qualität und Quantität der ökologischen Maßnahmen. Abhängig von der jeweils erreichten Öko-Punktezahl erhöht sich entsprechend der Förderungsbetrag bzw. ergibt sich der Förderungsbetrag (§ 15a). Bei der Ermittlung der Öko-Punktezahl ist die Frage der klimaverträglichen und möglichst emissionsfreien Energieversorgung von zentraler Bedeutung.
Außerdem wurde im Rahmen der Verordnungsnovelle im Bereich der Eigenheimförderung der zusätzliche Förderungsbetrag bei Heranziehung von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energieträger (Solaranlage für Warmwasserbereitung) um Mehrkosten dieser Anlage von Euro 7.000,-- auf Euro 10.000,-- erhöht.
Darüber hinaus gibt die novellierte Verordnung vor, dass Förderungen im Zusammenhang mit der Errichtung von Gebäuden nur bei Heranziehung von Solarenergie für die Warmwasserbereitung erfolgen darf. Dazu zählen der Eigenheim-, der Wohnbauscheck- und selbstverständlich auch der gesamte Geschossbauförderungsbereich. Diese Bestimmung (§ 5 Abs. 6), die verpflichtend die Heranziehung von Solarenergie als Förderungsvoraussetzung vorsieht, ist vorbildlich in Österreich. Ausgenommen von dieser Verpflichtung sind lediglich Wohnobjekte auf Grund von gegenläufigen Vorgaben durch das Denkmalschutzgesetz, das Grazer Altstadterhaltungsgesetz 1980 bzw. Ortsbildgesetz 1977 oder wenn dies wirtschaftlich auf Grund der Lage des Objektes nicht vertretbar ist sowie bei ganzjähriger Beheizung der Fernwärme.
Abschließend wird darauf hingewiesen, dass die Verordnungsnovelle über die im eigentlichen Antrag thematisierte Frage der Energieversorgung hinausgehend etliche weitere Maßnahmen im Sinne der zitierten Artikel 15a B-VG Vereinbarung über gemeinsame Qualitätsstandards für die Förderung der Errichtung und Sanierung von Wohngebäuden zum Zweck der Reduktion des Ausstoßes von Treibhausgasen vorsieht.