LANDTAG STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE


TOP 11

  • 355/1, Physikalisches Ambulatorium in Judenburg (Selbstständiger Antrag)


Der Ausschuss für Gesundheit hat in seinen Sitzungen vom 07.03.2006, 16.05.2006, 13.06.2006 und 27.06.2006 über den oben angeführten Gegenstand die Beratungen durchgeführt.

Zum Antrag der ÖVP betreffend Physikalisches Ambulatorium in Judenburg
liegen seitens der Landesregierung zwei Stellungnahmen vor, die Folgendes zum Inhalt haben:

Stellungnahme LR Dr. Christian Buchmann:

Laut Mitteilung der für operative Förderungsangelegenheiten des Landes Steiermark zuständigen Steirischen Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH vom 6.6./7.6.2006 hat das Physikalische Ambulatorium Judenburg GmbH, 8750 Judenburg, Burggasse 3, bereits im Jahr 2003 einen Antrag auf Unterstützung eines Projektes mit einem Projektvolumen von rd. € 1,45 Mio. (davon rd. € 1 Mio. bauliche Maßnahmen) im Rahmen des Aktionsprogramms "Innovative Investitionen" gestellt. Allerdings konnte eine Unterstützung des Projektes aufgrund der Tatsache, dass das Unternehmen der Sparte "Tourismus und Freizeitwirtschaft" zuzuordnen ist, nicht erfolgen.
Zudem wäre eine Förderung auch bei einem Unternehmen aus der Zielgruppe des Aktionsprogramms (industriell-gewerbliche Produktionsbetriebe und unternehmensbezogene Dienst
leistungsbetriebe) nur sehr eingeschränkt möglich gewesen, da es sich überwiegend um bauliche Maßnahmen handelte und diese nach den Richtlinien für die Steirische Wirtschaftsförderung nur eingeschränkt (max. 25 % der übrigen anrechenbaren Kosten) als förderbar eingestuft werden könnten. Das max. förderbare Projektvolumen im Rahmen der Förderungsrichtlinien hätte € 0,562 Mio. betragen.
Da die Austria Wirtschaftsservice GmbH, Wien,  ihre Förderungskriterien ebenfalls an eine Spartenzuordnung gebunden hat und das Unternehmen auch im Rahmen des Innovationsprogramms "Unternehmensdynamik" nicht in die Zielgruppe fiel, konnte nicht auf diese Bundesförderungsstelle verwiesen werden und am 26.09.2003 musste das Unternehmen informiert werden, dass eine Weiterbehandlung aufgrund der geltenden Richtlinien nicht möglich ist.
Das im Landtagsantrag unter Einl.Zahl 355/1, angeführte Investitionsvorhaben in Höhe von rd. € 0,45 Mio. stellt kein neues Projekt dar, sondern ist Teil des bereits 2003 vorgestellten Gesamtprojektes, von dem nach Angaben des Unternehmens bis dato Investitionen in der Größenordnung von rd. € 1 Mio. umgesetzt wurden.
Das Vorhaben des Physikalischen Ambulatoriums in Judenburg ist zweifelsohne zu begrüßen, da es sich um arbeitsplatzerhaltende bzw. -schaffende Maßnahmen handelt. Da sich aber zwischenzeitlich keine Änderungen in den Förderungsbestimmungen für die Steir. WirtschaftsförderungsgmbH ergeben haben, ist es der Steirischen WirtschaftsförderungsgmbH leider nicht möglich, fördernd mitzuwirken.
In Anbetracht des Umstandes, dass ähnliche Einrichtungen in der Vergangenheit ressortübergreifend gefördert wurden, darf vorgeschlagen werden, beim Investitionsvorhaben des Physikalischen Ambulatoriums in Judenburg, die Ressorts Gesundheit (Abteilung 8 - Gesundheit, Veterinärwesen und Lebensmittelsicherheit) und Gemeinden (Fachabteilung 7A - Gemeinden und Wahlen) einzubinden.

Stellungnahme LR Mag. Helmut Hirt:

In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass in den letzten Jahren bzw. Jahrzehnten nicht zuletzt in Übereinstimmung mit den Wettbewerbsvorschriften der EU ausschließlich öffentliche und private gemeinnützige Krankenanstalten seitens des Krankenanstaltenressorts finanziell unterstützt wurden. Die Notwendigkeit dieser Unterstützung ergibt sich aus der Bestimmung des § 24 KALG, die das Land Steiermark verpflichtet, für die erforderliche stationäre Krankenanstaltenversorgung Sorge zu tragen. Diese Vorgabe kann seitens des Landes einerseits durch das Bereitstellen eigener Krankenanstalten, andererseits durch entsprechende Vertragsabschlüsse und damit verbundene Zuzahlungen an andere Rechtsträger sichergestellt werden.

Diese Förderungssystematik wurde nur in einem einzigen Ausnahmefall betreffend das Therapie- und Gesundheitszentrum Wildbad Einöd durchbrochen, wo in Übereinstimmung mit den für Tourismusförderung und Bedarfszuweisungen zuständigen Ressorts auch seitens des Gesundheitsressorts ein Beitrag geleistet wurde. Die dort unterstützte Einrichtung erfüllt zwar nicht die Voraussetzungen im Hinblick auf Gemeinnützigkeit oder Öffentlichkeitsrecht nach dem KALG, da aber als Rechtsträger der Einrichtung die Schwesterngemeinschaft des Deutschen Ordens Friesach fungiert, kann nicht von einer erwerbswirtschaftlich geführten Krankenanstalt im Sinne der Wettbewerbsvorschriften gesprochen werden.

Das Physikalische Ambulatorium Judenburg ist ungeachtet seiner Bedeutung für die Gesundheitsversorgung des Oberen Murtales und ebenso ungeachtet seiner Bedeutung als Arbeitgeber in dieser Region als erwerbswirtschaftlich geführte Einrichtung zu betrachten und in dieser Form mit zum heutigen Stand 158 anderen selbständigen Ambulatorien in der Steiermark gleichzustellen. Ungeachtet der wettbewerbsrechtlichen Problematik einer öffentlichen Subventionsleistung an eine privatwirtschaftliche Einrichtung kann dem Förderungsansuchen aus der Sicht des Gesundheitsressorts schon wegen der Folgewirkung eines solchen Schrittes nicht näher getreten werden. Die beantragte finanzielle Unterstützung dieses Vorhabens hätte zahlreiche vergleichbare Ansuchen zur Folge und muss darauf hingewiesen werden, dass bereits das vorliegende Ansuchen betreffend das Physikalische Ambulatorium Judenburg die derzeitigen budgetären Möglichkeiten des Landes im allgemeinen und des Gesundheitsressorts im besonderen ungebührlich belasten würde, da die vorhandenen Mittel dringend und im vollen Ausmaß für die im Sinne des § 24 KALG notwendige Unterstützung der die stationäre Versorgung sicherstellenden Rechtsträger benötigt wird.
Dem gegenständlichen Förderungsansuchen kann daher seitens der Steiermärkischen Landesregierung nicht entsprochen werden.

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Der Bericht des Ausschusses für Gesundheit zum Antrag, Einl.Zahl 355/1, der Abgeordneten Peter Rieser, Dipl.Ing. Heinz Gach betreffend Physikalisches Ambulatorium in Judenburg, wird zur Kenntnis genommen.