EZ/OZ: 613/1
Regierungsvorlage
eingebracht am 21.06.2006, 00:00:00
Geschäftszahl(en): FA8A - 79 A 1/6-2006
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Helmut Hirt
Beilagen: Gesetzestext, Vorblatt und Erläuterungen
Betreff:
Gesetz, mit dem das Gesetz über die Patientenentschädigung geändert wird.
Der vorliegende Entwurf dient der Anpassung des Gesetzes über die Patientenentschädigung, LGBl. 113/2002, an die neuen Regelungen im § 35a Abs. 6 bis 8 der Novelle zum Steiermärkischen Krankenanstaltengesetz, LGBl. Nr. ……/2006, wonach nunmehr neben der bisherigen Regelung von sozialversicherten Patienten der Allgemeinen Gebührenklasse zusätzlich von Patienten der Sonderklasse ein Kostenbeitrag für die Patientenentschädigung eingehoben werden darf. Die Regelung im § 35a Abs. 6 der zitierten KALG - Novelle erfolgte in Umsetzung der letztgültigen Grundsatzbestimmungen der KAKuG - Novelle, BGBl. I Nr. 156/2004, Art. 11, Z 1.
Die vorliegende Gesetzesnovelle enthält folgende wesentliche Regelungen:
- Die Patientenentschädigung wird nunmehr nach Schäden bezahlt, die durch Behandlung in öffentlichen bzw. privaten-gemeinnützigen Krankenanstalten entstanden sind, gegenüber der frühreren Regelung, dass nur Fondskrankenanstalten betroffen waren.
- Neuregelungen im Interesse der Rechtssicherheit hinsichtlich der Erfordernisse, wann ein Antrag auf Patientenentschädigung zulässig ist, unzulässig ist bzw. abzuweisen ist.
- Kontrolle durch den Landesrechnungshof.
- entsprechend der Neuregelung im § 35 a Abs. 6 der KALG - Novelle, LGBl. Nr. /2006, Verpflichtung der Träger aller öffentlichen und privaten-gemeinnützigen Krankenanstalten, die eingehobenen Kostenbeiträge monatlich an den Patientenentschädigungsfonds zu überweisen.
Die Kundmachung dieses Gesetzes hat im Landesgesetzblatt für die Steiermark zu erfolgen.
Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 19. Juni 2006.
Vorblatt und Erläuterungen: siehe Beilagen
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Gesetz vom ....., mit dem das Gesetz über die Patientenentschädigung geändert wird
Der Steiermärkische Landtag hat beschlossen: