EZ/OZ: 587/1
Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)
eingebracht am 16.06.2006, 08:15:10
Landtagsabgeordnete(r): Gabriele Kolar (SPÖ), Barbara Gross, Werner Breithuber (SPÖ), Klaus Konrad (SPÖ), Detlef Gruber (SPÖ), Klaus Zenz (SPÖ), Ewald Persch (SPÖ), Karl Petinger (SPÖ), Erich Prattes (SPÖ), Günther Prutsch (SPÖ), Gerhard Rupp (SPÖ), Gerald Schmid (SPÖ), Siegfried Schrittwieser, Martina Schröck (SPÖ), Bernhard Stöhrmann (SPÖ), Andrea Gessl-Ranftl (SPÖ), Wolfgang Böhmer (SPÖ), Waltraud Bachmaier-Geltewa (SPÖ), Walter Kröpfl (SPÖ), Ursula Lackner (SPÖ)
Fraktion(en): SPÖ
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Christian Buchmann, Helmut Hirt
Betreff:
Rauchverbot in Gastgewerbebetrieben
In vielen Ländern Europas und auf anderen Kontinenten sind bereits umfassende Maßnahmen zum Schutz der NichtraucherInnen umgesetzt worden. So gibt es in Irland und Italien beispielsweise generelle Rauchverbote in Lokalen, auch einige Bundesstaaten der USA, Kanadas oder Australiens haben derartige Maßnahmen zum NichtraucherInnenschutz bereits umgesetzt.
Österreich hingegen gilt nach wie vor als "Raucherparadies", in dem 2,3 Millionen Raucherinnen und Raucher leben, wobei der Einstieg in diese Sucht in immer jüngeren Lebensjahren erfolgt. Die HBSC-Studie (=Health Behaviour in School-aged Children), die alle vier Jahre durchgeführt wird, zeigt, dass sich die Zahl der rauchenden Erwachsenen in der EU zuletzt zwar verringert hat, für Jugendliche aber wird eine drastische Zunahme festgestellt. Auch in Österreich hat sich seit Mitte der achtziger Jahre der Anteil täglich rauchender 15-Jähriger bei den Knaben verdoppelt, bei den Mädchen sogar verdreifacht. Heute greift ein Viertel der 15-jährigen Mädchen und ein Fünftel der Knaben täglich zur Zigarette. Weitere 21% der Knaben und 26% der Mädchen rauchen wöchentlich oder gelegentlich. Das Einstiegsalter liegt seit 1998 unverändert um das 14. Lebensjahr. 34% geben an, dass sie es keinen ganzen Tag ohne Zigarette aushalten können.
Die Folgen dieser legalen Sucht sind dramatisch, denn Nikotin hat sogar ein höheres Suchtpotenzial als Opiate. Zigaretten gelten daher als der wichtigste einzelne Risikofaktor und "Killer Nr. 1": 90% aller Lungenkrebserkrankungen, 25 bis 30% aller Krebserkrankungen und ein Drittel aller Herzkreislauferkrankungen mit Todesfolge werden dem Rauchen zugeschrieben. Menschen, die in ihrer Jugend zu rauchen beginnen und dies zwei Dekaden fortsetzen, sterben im Durchschnitt um 20 bis 25 Jahre früher als NichtraucherInnen. Eine Vielzahl weiterer Krankheiten wird von der Zigarette mitverursacht, wie z. B. Osteoporose, Magengeschwüre, vorzeitige Hautalterung, Zahnverfall, Haarverlust oder deformierte Spermien.
Auch das Passivrauchen darf nicht unterschätzt werden, denn dieses reizt akut die Atemwege und kann zu Kurzatmigkeit bei körperlicher Belastung, erhöhter Infektanfälligkeit, Kopfschmerzen und Schwindel führen. Diese Symptome können bereits bei kurzzeitigem Passivrauchen auftreten. Auch Passivrauchen ist verantwortlich für die Entwicklung zahlreicher chronischer Krankheiten mit Todesfolge. So kann Passivrauchen bei Säuglingen zum plötzlichen Kindstod (SIDS) führen, genauso aber können NichtraucherInnen durch Passivrauch an Lungenkrebs erkranken und sterben. Passivrauchen ist zudem verantwortlich für die Entwicklung zahlreicher nicht tödlicher Fälle von koronarer Herzkrankheit, Schlaganfall und chronisch-obstruktiven Lungenerkrankungen.
Durch Tabakfeinstaub besteht die größte vermeidbare Gesundheitsgefährdung. Er stellt die Hauptquelle der Feinstaubbelastung in Innenräumen dar. In einem experimentellen Vergleich von Tabakfeinstaubpartikeln mit Feinstaubpartikeln gleicher Größe aus einem Dieselmotor konnte festgestellt werden, dass das Verglimmen von drei Zigaretten hinsichtlich aller betrachteten Partikelgrößen eine höhere Belastung bewirkt als die Feinstaubemission eines Dieselmotors.
Auch der ArbeitnehmerInnenschutz greift in vielen Bereichen nicht weit genug - besonders im Gastgewerbe sind Kellner und Kellnerinnen dem Tabakrauch ungeschützt ausgesetzt, obwohl Gesundheitsgefährdungen durch Passivrauch nachgewiesen sind. Passivrauchen steht an 1. Stelle der Luftverunreinigungen in Innenräumen, trotzdem sind gemäß Tabakgesetz Gastgewerbebetriebe nach wie vor vom Rauchverbot ausgenommen.
Die Erfahrungen in Irland und Italien zeigen aber, dass das Nichtrauchen in Pubs und anderen öffentlichen Lokalen von der Bevölkerung akzeptiert wird. Da auch Österreich im Juni 2005 das WHO-Rahmenübereinkommen zur Eindämmung des Tabakgebrauchs nach einem einstimmigen Beschluss im Parlament unterzeichnet hat, ist es höchst an der Zeit nicht nur notwendige EU-Richtlinien wie Werbeverbote umzusetzen, sondern endlich auch bessere Maßnahmen zum Schutz der NichtraucherInnen zu setzen. Nur ein konsequentes und vor allem auch bundesweites Vorgehen wird letztlich erfolgreich sein, um die Zahl der NichtraucherInnen zu erhöhen und die Zahl jener, die zu rauchen beginnen, zu senken.
Eine zielführende Maßnahme, die österreichweit umgesetzt werden kann, ist ein generelles Rauchverbot in Gastgewerbebetrieben.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Die Landesregierung wird aufgefordert, an die Bundesregierung mit der dringenden Forderung heranzutreten, so rasch wie möglich ein generelles Rauchverbot in österreichischen Gastgewerbebetrieben umzusetzen.
Unterschrift(en):
Gabriele Kolar (SPÖ), Barbara Gross, Werner Breithuber (SPÖ), Klaus Konrad (SPÖ), Detlef Gruber (SPÖ), Klaus Zenz (SPÖ), Ewald Persch (SPÖ), Karl Petinger (SPÖ), Erich Prattes (SPÖ), Günther Prutsch (SPÖ), Gerhard Rupp (SPÖ), Gerald Schmid (SPÖ), Siegfried Schrittwieser, Martina Schröck (SPÖ), Bernhard Stöhrmann (SPÖ), Andrea Gessl-Ranftl (SPÖ), Wolfgang Böhmer (SPÖ), Waltraud Bachmaier-Geltewa (SPÖ), Walter Kröpfl (SPÖ), Ursula Lackner (SPÖ)