LANDTAG STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 704/1

Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)

eingebracht am 31.08.2006, 14:41:07


Landtagsabgeordnete(r): Ursula Lackner (SPÖ), Johannes Schwarz (SPÖ), Klaus Zenz (SPÖ), Walter Kröpfl (SPÖ), Martina Schröck (SPÖ), Claudia Klimt-Weithaler (KPÖ)
Fraktion(en): SPÖ, KPÖ
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Helmut Hirt

Betreff:
Generelles Werbeverbot für alkoholische Getränke und Tabakerzeugnisse

Die Europäische Union ist weltweit die Region mit dem höchsten Alkoholverbrauch. 11 Liter reiner Alkohol werden pro Jahr von einem Erwachsenen getrunken, in Österreich waren es 2003 12,7 Liter. Das Einstiegsalter in den (regelmäßigen) Alkoholkonsum liegt vor dem 16. Lebensjahr. Ungefähr 90% der 15-16jährigen Schülerinnen und Schüler haben schon einmal Alkohol getrunken, der erste Rausch erfolgt mit durchschnittlich 14 Jahren.

Übermäßiger Alkoholkonsum hat nicht nur Folgen für den Einzelnen (negative soziale Konsequenzen, Verletzungen, geistige Störungen, Immunstörungen, vorgeburtliche Schäden, kardiovaskuläre Krankheiten u.a.), sondern auch für Dritte (Gewalt, Unfälle etc.). Aus gesundheitlicher Sicht ist Alkohol für den Tod von 195.000 Menschen in der EU pro Jahr verantwortlich. Besonders auf junge Menschen sind die negativen Auswirkungen von Alkohol groß: 10% der Mortalität bei weiblichen Jugendlichen und 25% der Mortalität bei männlichen Jugendlichen wird durch Alkoholkonsum verursacht.

Eine Maßnahme, die schadensverringernd wirken kann, ist die Beschränkung kommerzieller Werbung für alkoholische Produkte. Werbung fördert besonders bei Jugendlichen eine positive Haltung dem Alkoholkonsum gegenüber. Da freiwillige Beschränkungen der Alkoholgetränkeindustrie im Sinne einer Selbstregulation bisher eher wirkungslos waren, sollten gesetzliche Maßnahmen in Form eines Werbeverbots ergriffen werden. Überträgt man Schätzungen der WHO über die Auswirkungen eines Werbeverbots auf die EU, so könnten Kosten in der Höhe von jährlich etwa 95 Milliarden Euro dadurch eingespart werden und 202.000 Schicksale pro Jahr an Behinderung und vorzeitigem Tod vermieden werden.

Auch Nikotingenuss zählt zu den besonders gesundheitsschädlichen Gewohnheiten. Österreich gilt zudem als Raucherparadies. Ebenso wie bei Alkoholkonsum sind Jugendliche beim Tabakrauchen besonders gefährdet und bedauerlicher Weise wurde in den letzten Jahren eine dramatische Zunahme des Anteils jugendlicher Raucherinnen und Raucher festgestellt.
Zwar wurden mit der Novelle zum Tabakgesetz 2004 bereits Werbeverbote für Tabakerzeugnisse festgelegt, doch es gibt in diesem Bereich noch immer viele Ausnahmen. Um die Jugend vor Tabakrauch zu schützen bzw. so gut wie möglich überhaupt davon abzuhalten, mit dem Rauchen anzufangen, sollte das bestehende Werbeverbot ausgedehnt werden.

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert an die Bundesregierung mit der Aufforderung heranzutreten, sie möge dafür Sorge tragen, dass bundesweit
  1. ein generelles Werbeverbot für alkoholische Getränke und
  2. ein generelles Werbeverbot für Tabakerzeugnisse erlassen wird.


Unterschrift(en):
Ursula Lackner (SPÖ), Johannes Schwarz (SPÖ), Klaus Zenz (SPÖ), Walter Kröpfl (SPÖ), Martina Schröck (SPÖ), Claudia Klimt-Weithaler (KPÖ)