LANDTAG STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 767/1

Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)

eingebracht am 28.09.2006, 09:21:27


Landtagsabgeordnete(r): Bernhard Ederer (ÖVP), Johann Bacher (ÖVP)
Fraktion(en): ÖVP
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Helmut Hirt

Betreff:
Errichtung von Ärztezentren

Im Gesundheitssystem muss auch im Rahmen von Reformen eine dezentrale und wohnortnahe ärztliche Versorgung für die Bevölkerung sichergestellt sein. Die medizinische Grundversorgung soll dabei durch Ärzte für Allgemeinmedizin und im niedergelassenen fachärztlichen Bereich erfolgen.

Derzeit ist das steirische Gesundheitssystem stark auf das Spitalswesen konzentriert, wobei das Spital jedoch die teuerste Einheit im Gesundheitswesen darstellt. Nicht für jede medizinische Leistung ist auch ein Spitalsbett bzw. eine Behandlung im Spital notwendig. Steiermarkweit werden pro Jahr rund 300.000 Patientinnen und Patienten in den Spitälern aufgenommen, österreichweit sind es rund 2,3 Mio. Im Vergleich zu anderen europäischen Ländern stellt dies einen absoluten Spitzenwert dar.

Eine Lösung des Problems besteht darin, die Spitäler durch andere ambulante Strukturen zu entlasten. Es muss gelingen, künftig mehr Patientinnen und Patienten aus dem stationären in den extramuralen Berich zu übernehmen. Gelingt dies nicht, werden die Kosten für die Spitäler weiterhin enorm steigen, und über kurz oder lang wird das Spitalswesen in der Steiermark in der derzeitigen Form nicht mehr finanzierbar sein.
Für eine künftige medizinische Versorgung der Bevölkerung in den Regionen wird es wichtig sein, ein gut ausgebautes Angebot im niedergelassenen Bereich vorzufinden. Eine optimale Patientenversorgung kann aber nur dann funktionieren, wenn auch die geeigneten Strukturen geschaffen werden. Dies könnte insofern erfolgen, als dass Ambulanzen in Form von Ärztezentren betrieben werden, wo die fachärztliche Behandlung der Patientinnen und Patienten effizienter gestaltet und unnötige Kosten hintangehalten werden.

Österreichweit existieren bereits mehrere Facharztzentren, in denen diese Form der Behandlung erfolgreich funktioniert. In diesen Zentren werden die Behandlungen aber derzeit nur zu bestimmten Tageszeiten angeboten, da die Öffnung von örtlichen Arzt-Praxen aufgrund der derzeit geltenden gesetzlichen Regelungen und der Organisationsformen nicht rund um die Uhr möglich ist. Durch eine Ausweitung der Öffnungszeiten und Erreichbarkeit soll eine patientengerechte, zeitgemäße allgemeinmedizinische und fachärztliche Betreuung, also die Gewährleistung einer ärztlichen Versorgung rund um die Uhr in Wohnortnähe erreicht werden.

Außerdem soll die Kommunikation zwischen Krankenhäusern und niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten verbessert werden, was eine Vereinfachung der Verwaltung und die bestmögliche und schnelle Versorgung der Patientinnen und Patienten, sowie eine innovative Entwicklung im Gesundheitsbereich zur Folge hätte.

Um den aktuellen und zukünftigen Anforderungen im Gesundheitswesen gerecht zu werden, benötigt man daher neue Organisations- und Rechtsformen für die ärztliche Praxis. Ambulant vor stationär sollte dabei als Leitmotiv dienen.


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, an den Bund heranzutreten, um eine gesetzliche Regelung zu schaffen, die die Errichtung von Ärztezentren mit verpflichtendem Versorgungsauftrag ermöglicht.


Unterschrift(en):
Bernhard Ederer (ÖVP), Johann Bacher (ÖVP)