LANDTAG STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 749/1

Regierungsvorlage

eingebracht am 12.09.2006, 00:00:00


Geschäftszahl(en): FA4A-21.LTG-2/113-2006
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Christian Buchmann

Betreff:
Information des Steiermärkischen Landtages über die Neugestaltung der Förderungskataloge im Rahmen des Projektes "Förderungscontrolling".

Aufgrund diverser Entschließungsanträge und Beschlüsse ist dem Steiermärkischen Landtag ein jährlicher Förderungskatalog vorzulegen. Nach Genehmigung des Rechnungsabschlusses 2005 wäre demnach der Förderungskatalog 2005 auszuarbeiten.

Dazu wird berichtet, dass der Steiermärkische Landtag mit Beschluss Nr. 1882 vom 7. Juni 2005 im Punkt 3 die Steiermärkische Landesregierung aufgefordert hat, den Förderungskatalog in Hinkunft nach einheitlichen Standards zu gestalten, sodass der Name der FördernehmerInnen, der Verwendungszweck, sowie die genaue Höhe der Förderung - ggf. pro konkretem Projekt - daraus abgelesen werden können.

Laut Punkt 19 des Arbeitsübereinkommens zwischen SPÖ und ÖVP ist ein neues Controlling für Förderangelegenheiten festzulegen. Mit dem in diesem Zusammenhang unter Leitung der Landesamtsdirektion laufenden Projekt "Förderungscontrolling" ist geplant, ein integriertes Subventionsabwicklungs- und Controlling-Modell zur Optimierung der Abwicklungsprozesse von Förderungen zu implementieren. Die Neugestaltung des Förderungskataloges im Sinne des Landtagsbeschlusses Nr. 1882 müsste daher im Rahmen des Projektes "Förderungscontrolling" berücksichtigt bzw. für die zentrale Bereitstellung der für den Förderungskatalog notwendigen Daten gesorgt werden.

Es wird daher vorgeschlagen, die Förderungskataloge nach Abschluss des Projektes "Förderungscontrolling" auf Basis der für das Land Steiermark danach festgelegten Regelungen zu erstellen und den Steiermärkischen Landtag darüber zu informieren, dass die Vorlage der Förderungskataloge 2005 und Folgejahre erst nach Projektabschluss erfolgen wird.


Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 11. September 2006.


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Der vorstehende Bericht, betreffend Neugestaltung der Förderungskataloge im Rahmen des Projektes "Förderungscontrolling" und Vorlage der Förderungskataloge 2005 und Folgejahre nach Projektabschluss, wird zustimmend zur Kenntnis genommen.