EZ/OZ: 752/1
Regierungsvorlage
eingebracht am 14.09.2006, 00:00:00
Geschäftszahl(en): FA18A-38-1/2003-95
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Kristina Edlinger-Ploder (ÖVP)
Betreff:
Auflassung der L 342, L 342a und B 77a in einer Gesamtlänge von 1.590 im Gemeindegebiet von Köflach und Maria Lankowitz, pol.Bez. Voitsberg.
Die laufenden Änderungen der Wirtschafts- und Siedlungsstruktur bewirken auch nachhaltige Veränderungen der Verkehrsstruktur einzelner Landesstraßen. Das Landesstraßennetz der Steiermark muss daher immer wieder den geänderten Funktionen und Verkehrsverhältnissen angepasst werden. Landesstraßen, die ihre Funktion entsprechend § 7, Abs. 1, LStVG 1964 verloren haben, sind nach § 8, Abs. 1, LStVG 1964 als solche aufzulassen.
Mit der Stadtgemeinde Köflach und der Marktgemeinde Maria Lankowitz wurde diese funktionelle Straßennetzbereinigung einvernehmlich geregelt.
Die Stadtgemeinde Köflach hat sich mit Gemeinderatsbeschluss vom 30. März 2006 bereit erklärt, die L 342, Lankowitzerstraße von km 0,330 bis km 0,580 in einer Länge von 250 m, die L 342a, Ast Lankowitzerstraße von km 0,000 - km 0,155 in einer Länge von 155 m und die Rampe B 77a in einer Länge von 130 m in das Gemeindestraßennetz zu übernehmen, wenn für die letztmalige Instandsetzung ein Pauschalbetrag von € 70.000,-- geleistet wird.
Die Marktgemeinde Maria Lankowitz hat sich mit einstimmigen Gemeinderatsbeschluss vom 11. Mai 2006 bereit erklärt, die L 342, Lankowitzerstraße von km 0,580 bis km 1,330 in einer Länge von 750 m und die L 342a, Ast Lankowitzerstraße von km 0,155 bis km 0,460 in einer Länge von 305 m in das Gemeindestraßennetz zu übernehmen, wenn von der Landesstraßenverwaltung für die letztmalige Instandsetzung der angeführten Landesstraßenteilstücke ein Pauschalbetrag von € 275.000,-- zur Verfügung gestellt wird.
Die gegenständliche Landesstraßenauflassung tritt mit dem Tag der Beschlussfassung in Kraft.
Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 11. September 2006.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Gemäß § 8, Abs. 1, Landes-Straßenverwaltungsgesetz 1964 wird die Landesstraße Nr. 342, Lankowitzerstraße von km 0,330 bis km 0,580, die L 342a, Ast Lankowitzerstraße von km 0,000 bis km 0,155 und die Rampe B77a von km 0,000 - km 0,130 in einer Gesamtlänge von 535 m aufgelassen und der Stadtgemeinde Köflach nach Überweisung eines Pauschalbetrages von € 70.000,--, sowie die Landesstraße Nr. 342, Lankowitzerstraße von km 0,580 bis km 1,330 und die L 342a, Ast Lankowitzerstraße von km 0,155 bis km 0,460 in einer Gesamtlänge von 1.055 m aufgelassen und der Marktgemeinde Maria Lankowitz nach Überweisung eines Pauschalbetrages von € 275.000,-- übergeben.
Die gegenständliche Straßenauflassung tritt mit dem Tag der Beschlussfassung in Kraft.