EZ/OZ: 761/1
Regierungsvorlage
eingebracht am 21.09.2006, 00:00:00
Geschäftszahl(en): A14-17-67/2006-434
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Christian Buchmann
Beilagen: Bericht
Betreff:
EU-Programmplanungsperiode 2007-2013\; Operationelles Programm "Regionale Wettbewerbsfähigkeit" Steiermark\; Abänderung des Beschlusses der Landtagsvorlage vom 10. Juli 2006.
Hinweis: diese Vorlage ersetzt die Einl.Zahl 679/1!
Mit einstimmigen Regierungssitzungsbeschluss vom 10. Juli 2006, GZ: A14 17-67/06-360, wurde das Operationelle Programm "Regionale Wettbewerbsfähigkeit Steiermark 2007-2013" und die daraus resultierende Finanzmittelverteilung auf Landesebene zustimmend zur Kenntnis genommen.
Auf Grund eines Schreibens der zuständigen EU-Kommissarin für Regionalpolitik Danuta Hübner an Österreich betreffend die Finanzperspektiven 2007-2013 vom August 2006 stehen Österreich für das Ziel "Regionale Wettbewerbsfähigkeit (RW)" nunmehr 555 Mio. Euro statt ursprünglich 492,9 Mio. Euro an EU-Mitteln zur Verfügung. Diese Mittelerhöhung ergibt sich aus der 2%igen jährlichen Indexierung auf 7 Jahre gemäß Art. 18 der Allgemeinen Strukturfondsverordnung 2007-2013. Diese zusätzlichen Mittel in der Höhe von 62,1 Mio. Euro für das Ziel "Regionale Wettbewerbsfähigkeit" sollen nach einem Vorschlag der Österreichischen Raumordnungskonferenz (ÖROK) entsprechend dem LH-Beschluss vom 3.5.2006 aliquot auf die einzelnen Länder verteilt werden. Ein entsprechender schriftlicher Umlaufbeschluss wurde mit 6. September 2006 gefasst.
Für die Steiermark bedeutet dies eine Erhöhung für das Ziel "Regionale Wettbewerbsfähigkeit 2007-2013" von 137.702.000 Mio. Euro auf 155.061.854 Mio. Euro an EFRE-Mitteln, also 17.359.854 Mio. Euro zusätzlich.
Das Operationelle Programm "Regionale Wettbewerbsfähigkeit Steiermark 2007-2013" verfolgt das Ziel der Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und damit der langfristigen Sicherung von Wachstum und Beschäftigung am Wirtschaftsstandort Steiermark. Dies soll vor allem durch die Förderung des allgemeinen Innovationsklimas und Verbreiterung der Innovationsbasis, durch Schwerpunktsetzungen in regionalen Stärkefeldern, durch Aufbau neuer Wachstumsfelder, durch die Stärkung der Innovationskraft der Regionen sowie durch innovative Projekte mit entsprechender Impulswirkung erfolgen. Daneben soll die Schaffung eines breiten Problembewusstseins unterstützt und die Unternehmen und Projektträger in den Regionen aktiv mobilisiert werden. Folgende drei Prioritäten wurden daher für das Operationelle Programm "Regionale Wettbewerbsfähigkeit Steiermark 2007-2013" definiert:
1. Stärkung der innovations- und wissensbasierten Wirtschaft
2. Stärkung der Attraktivität von Regionen und Standorten
3. Governance und Technische Hilfe
Die Priorität 1 "Stärkung der innovations- und wissensbasierten Wirtschaft" ist innovationsorientiert und soll den Übergang der Steiermark auf eine breit verankerte wissensbasierte Ökonomie unterstützen. Dementsprechend werden klare technologie- und innovationsorientierte Schwerpunkte im Bereich der betrieblichen und überbetrieblichen Forschung, dem Aufbau und den Betrieb von Clustern und Netzwerken, des Technologietransfers, der Stärkung des unternehmerischen Spirits sowie notwendiger Qualifikationsmaßnahmen gesetzt werden.
Die Priorität 2 "Stärkung der Attraktivität von Regionen und Standorten" ist komplementär dazu anzusehen und unterstützt die endogen getragene regionale und territoriale Entwicklung sowie die Diffusion von Umwelttechnologien. Weiters sollen im Rahmen der Fortsetzung der bisherigen URBAN Programme der Stadt Graz auch spezifische territoriale Erfordernisse der Stadt Umland Kooperation im Großraum Graz berücksichtigt werden.
Die Priorität 3 "Governance und Technische Hilfe" unterstützt eine strategisch orientierte und vorausschauende Programmsteuerung sowie deren operative Umsetzung. Sie ist ausgerichtet auf die Gestaltung eines umfassenden Governanceprozesses, der eine abgestimmte Programmumsetzung sowie vorausschauende und längerfristige Entwicklungen an die antizipierende Programmumsetzung ermöglichen soll.
Außerdem sind im Programm noch weitere Kapitel über die regionalwirtschaftliche Ausgangssituation, die bisherigen Erfahrungen mit der EU-Regionalpolitik, Indikatoren, Kategorisierung, Durchführungsbestimmungen, die Abgrenzung zu anderen EU-Programmen etc. enthalten. Auf Grund von kurzfristigen Anforderungen auf EU- und Bundesebene sowie der Notwendigkeit einer österreichweit einheitlichen Vorgangsweise können sich in diesen Bereichen noch geringfügige Änderungen ergeben.
In Abänderung des Regierungssitzungsbeschlusses vom 10. Juli 2006 sollen die zusätzlichen EU-Mittel in der Höhe von 17,3 Mio. Euro aliquot auf die 3 Prioritäten des Operationellen Programms "Regionale Wettbewerbsfähigkeit Steiermark 2007-2013" aufgeteilt werden. Die Verteilung der EU-Mittel auf die einzelnen Prioritäten stellt sich daher folgendermaßen dar:
Prioritäten | Mio. Euro | Prozent |
P1: Stärkung der innovations- und wissensbasierten Wirtschaft | 138,136 | 89 |
P2: Stärkung der Attraktivität von Regionen und Standorten | 14,172 | 9 |
P3: Governance &\; Technische Hilfe | 2,754 | 2 |
Darunter verteilen sich diese Mittel auf insgesamt 12 Maßnahmen, davon 7 Maßnahmen in Priorität 1, 3 Maßnahmen in Priorität 2 und 2 Maßnahmen in Priorität 3. Jede dieser Maßnahmen wird federführend von einer "maßnahmenverantwortlichen Förderungsstelle" abgewickelt, die auch die EU-Mittel in der jeweiligen Maßnahme verwaltet. Von diesen 12 Maßnahmen werden 9 Maßnahmen von Landesförderungsstellen koordiniert, 2 von Bundesförderungsstellen und eine von der Stadt Graz. Diese Maßnahmenebene findet sich jedoch im Operationellen Programm nicht wieder, da gegenüber der Europäischen Kommission nur die Prioritätenebene darzustellen bzw. von dieser zu genehmigen ist.
Die EU-Strukturfondsmittelverteilung sowie die daraus resultierende erforderliche nationale Finanzierung für die betroffenen Landesförderungsstellen inklusive der Steirischen Wirtschaftsförderungs GmbH stellt sich auf Grund dieser zusätzlichen EU-Mittel nunmehr wie folgt dar:
Landesförderungsstellen | Summe EFRE 2007-2013 | Summe Land 2007-2013 | Summe EFRE p.a. | Summe Land p.a. |
Abteilung 3 | € 6.590.129 | € 6.590.129 | € 941.447 | € 941.447 |
Abteilung 14 | € 4.571.706 | € 4.372.038 | € 653.101 | € 624.577 |
Abteilung 16 | € 4.186.671 | € 4.186.671 | € 598.096 | € 598.096 |
Fachabteilung 12A | € 5.737.289 | € 3.442.373 | € 819.613 | € 491.768 |
Steirische Wirtschaftsförderungs GesmbH | € 81.739.502 | € 75.585.772 | € 11.677.072 | € 10.797.967 |
Summe | € 102.825.297 | € 94.176.983 | € 14.689.329 | € 13.453.855 |
Die nationalen Mittel für die genannten Landesförderungsstellen sind von Landesseite entsprechend sicherzustellen damit gewährleistet werden kann, dass die EU-Mittel zu 100% ausgeschöpft werden können. Im Gegensatz zur Strukturfondsperiode 2000-2006 mit dem Gesamtkostenprinzip stellt die EU nunmehr wieder auf das Prinzip der öffentlichen Ausgaben ab. Das bedeutet, dass sich die EU-Kofinanzierung an den öffentlichen Ausgaben orientiert und nicht mehr als 50% auf Grund der Bestimmungen der neuen Strukturfondsverordnungen betragen kann. Somit ist dem EU-Anteil dieselbe Höhe an nationalen Mitteln gegenüberzustellen. Die teilweise geringere nationale Beteiligung einzelner Landesförderungsstellen als die ihnen zugeteilten EU-Mittel in der oben angeführten Tabelle (z. B. bei der FA 12A, der SFG oder der A 14) ergibt sich daraus, dass den EU-Mitteln auch Bundesmittel gegenüberstellt werden, die diese Differenz auffüllen.
Der weitere Zeitplan für die Genehmigung des Operationellen Programms durch die Europäische Kommission sieht so aus, dass nach Behandlung des gegenständlichen Regierungssitzungsbeschlusses im Steiermärkischen Landtag voraussichtlich Ende Oktober dieses Jahres eine Beschlussfassung des Operationellen Programms durch den Ministerrat auf nationaler Ebene erfolgen wird. Danach soll das Programm über das Bundeskanzleramt in Brüssel bei der Europäischen Kommission eingereicht werden. Diese Einreichung wird voraussichtlich Ende Oktober/Anfang November 2006 stattfinden. Die Verhandlungen mit der Europäischen Kommission sind für Anfang Dezember 2006 vorgesehen. Eine Beschlussfassung durch die Europäische Kommission kann frühestens in der ersten Jahreshälfte 2007 erfolgen.
Auf Grund dieses engen Zeitplans und im Lichte der erforderlichen landesinternen Budgetplanungen für 2007 darf nochmals auf die Dringlichkeit der notwendigen Beschlussfassung verwiesen werden.
Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 18. September 2006.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Das Operationelle Programm "Regionale Wettbewerbsfähigkeit Steiermark 2007-2013" und die daraus resultierende Finanzmittelverteilung auf Landesebene wird zustimmend zur Kenntnis genommen.