LANDTAG STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 783/1

Regierungsvorlage

eingebracht am 05.10.2006, 00:00:00


Geschäftszahl(en): A9-24Ku6-88/2006
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Kurt Flecker
Beilagen: Kulturförderungsbericht 2005

Betreff:
Bericht über die Förderungen im Kulturbereich im Jahr 2005 gemäß § 8 Kulturförderungsgesetz 1985.

Der Kulturförderungsbericht für das Jahr 2005 wurde entsprechend dem "Steiermärkischen Kultur­­förderungsgesetz 1985" erstellt\; das "Kulturförderungsgesetz vom 18. Juni 1985" normiert im § 8, dass dem Steiermärkischen Landtag über die getätigten Förderungsmaßnahmen ein ausführlicher Bericht vorzulegen ist. Aus diesem Grund wird nunmehr der "Kulturförderungsbericht 2005" vorgelegt. Er enthält in Analogie zu den Ansätzen der Landesvoranschläge die von der Steiermärkischen Landesregierung be­schlossenen Förderungsmaßnahmen.

Mit 1. Dezember 2005 trat das "Gesetz vom 24. Mai 2005 über die Förderung der Kultur und der Kunst in der Steiermark" (Steiermärkisches Kultur- und Kunstförderungsgesetz 2005) in Kraft, welches beginnend mit Förderungen aus dem Jahr 2006 und damit für den "Kulturförderungsbericht 2006" anzuwenden gilt. Der vorliegende Förderungsbericht für das Jahr 2005 erfüllt jedenfalls auch die Bestimmung des § 14 des neuen "Kultur- und Kunstförderungsgesetzes 2005", gemäß dessen die Landesregierung dem Landtag jähr­lich bis Ende September des Folgejahres einen Kulturbe­richt vorzulegen hat.


(Der Bericht ist als Beilage angeschlossen)


Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 2. Oktober 2006.


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Der beiliegende Bericht über die Förderungen im Kultur­­bereich für das Jahr 2005 wird gemäß § 8 des Steier­mär­kischen Kulturförderungsgesetzes 1985 zur Kenntnis genommen.