LANDTAG STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ 324/5

Schriftlicher Bericht

Ausschuss: Gesundheit

Betreff:
Frühkindliche Kariesprophylaxe als Bestandteil des Mutter-Kind-Passes.


zu:


EZ/OZ 324/5

Schriftlicher Bericht

Ausschuss: Gesundheit

Betreff:
Frühkindliche Kariesprophylaxe als Bestandteil des Mutter-Kind-Passes


zu:


  • 324/1, Frühkindliche Kariesprophylaxe als Bestandteil des Mutter-Kind-Passes (Selbstständiger Antrag)


Der Ausschuss für Gesundheit hat in seinen Sitzungen vom 07.03.2006 und 10.10.2006 über den oben angeführten Gegenstand die Beratungen durchgeführt.



In der Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Sport vom 7. 3. 2006 wurde der Antrag der Abgeordneten Lackner, Böhmer u. Zenz, betreffend die frühkindliche Kariesprophylaxe als Bestandteil des Mutter-Kind-Passes gem. § 21 GeoLT der Landesregierung zur Stellungnahme zugewiesen.


Die Fachabteilung 8B berichtet zu diesem Antrag wie folgt:

Die Auswertungen und Berichte der "ÖBIG-Koordinationsstelle Zahnstatus" der letzten Jahre haben ergeben, dass der Anteil an Kindern und Jugendlichen in Österreich ohne kariöse Schäden erfreulicher Weise im Ansteigen ist. Diese positive Entwicklung ist Resultat der Jahre und Jahrzehnte langen Bemühungen der Länder um die Kariesprophylaxe und bestätigt somit deren Erfolg.
Allerdings wird mit zunehmender Zahngesundheit auch das Phänomen der Polarisierung deutlich, denn ein größer werdender Anteil an Kindern und Jugendlichen ohne kariöse Schäden steht einem kleineren Anteil an Kindern (ca. 20 - 25%), die immer mehr Kariesschäden (zwischen 75 und 85%) aufweisen, gegenüber!

Um nun einerseits in der ersten Gruppe einen weiteren Anstieg der Zahl kariesfreier Kinder zu erzielen, andererseits aber messbare Erfolge in der kleineren Gruppe von Kindern mit zahlreichen und schweren kariesbedingten Zahnschäden zu erreichen, müssen in Zukunft zwei Wege beschritten werden:

1.) Weiterführung und - bei Bedarf - Intensivierung bestehender Programme zur Kariesprophylaxe, welche allerdings frühestens ab dem Alter von ca. 3 Jahren in den Kindergärten und den angeschlossenen Kinderkrippen umgesetzt werden.
In diesem Alter sind Kinder bereits hinsichtlich ihrer Ernährungs- und Trinkgewohnheiten geprägt, die Milchzähne können zu diesem Zeitpunkt bereits Schäden aufweisen, die - in Anbetracht der besonderen Bedeutung der Milchzähne für die späteren bleibenden Zähne - durchaus ernst zu nehmen sind. Auch bestehen bei 3-jährigen Kindern oftmals schon Pflegedefizite.
2.) Eingehende Wissensvermittlung und zahnärztliche Maßnahmen sind aus ärztlicher Sicht unbedingt bereits ab der Schwangerschaft angezeigt und als fixer Bestandteil in den Mutter-Kind-Pass aufzunehmen.
D.h., die dem Mutter-Kind-Pass angeschlossenen Begleitinformationen müssen bezüglich Zahngesundheit präzisiert und erweitert werden, damit die Eltern über die wichtigsten Einzelheiten vorab aufgeklärt sind. Im Rahmen der Mutter-Kind-Pass Untersuchungen ist dieses Thema nochmals seitens der untersuchenden Ärzte anzusprechen und damit zusätzlich mündliche Aufklärung mit Hinweisen zur praktischen Umsetzung zu betreiben.

Karies wird durch Bakterien (Streptococcus mutans, Lactobacillus) verursacht, die für das freie Auge unsichtbar sind. Diese Keime sind beim Neugeborenen noch nicht vorhanden, kariogene Keime werden meist allerdings frühzeitig von den Eltern auf die Kinder übertragen - Verkosten aus der Babyflasche, Verwendung eines gemeinsamen Löffels, "Reinigung" des
Schnullers im Mund der Mutter - Tatsachen, die den meisten Eltern derzeit leider nicht bewusst sind.

Darüber hinaus müssen die im Rahmen des Mutter-Kind-Passes vorgesehenen Arztbesuche um regelmäßige zahnärztliche Untersuchungen (z.B. in Halbjahres-Abständen) zur Früherkennung von Zahnschäden ergänzt werden. Unentgeltliche Behandlungen sind bei Bedarf zu ermöglichen.

Als Kooperationspartner in der Informations- und Beratungsarbeit bieten sich zusätzlich beispielsweise Mütterberatungseinrichtungen, Sozialarbeiter, Erziehungshelfer, Tagesmütter an.

Wie epidemiologische Studien belegen, ist ein niedriger sozioökonomischer Status der Familie mit einer 2-3fachen erhöhten Krankheitslast in Bezug auf Karies und auch Zahnfleischerkrankungen assoziiert. Augenmerk ist auch darauf zu lenken, dass bei Kindern von zugewanderten Familien der Kariesbefall stark ansteigt.
Offenbar mangelt es hier ganz besonders an der Fähigkeit, Gesundheitsempfehlungen entsprechend umzusetzen bzw. mit dem hier zu Lande vorhandenen Ernährungsangebot entsprechend sinnvoll umgehen zu können, weshalb gerade in diesen Fällen die persönlichen Gespräche und Hinweise der Ärzten (Allgemeinmediziner, Gynäkologen, Pädiater und zukünftig Zahnärzte) im Rahmen der Mutter-Kind-Untersuchungen von großer Bedeutung sind.
Erfahrungsgemäß erzielen die in Verbindung mit dem Mutter-Kind-Pass gesetzten Maßnahmen hohe Aufmerksamkeit bei den Eltern und führen in größerem Ausmaß zur erwünschten Umsetzung.

Wenn sich auch allgemein die Zahnhygiene in den letzten Jahren gebessert hat, zählt Karies nach wie vor zu einer weit verbreiteten Zivilisationskrankheit.
Da die Entstehung dieser Erkrankung zum Großteil durch ausreichende Information über entsprechende Ernährung, Zahnpflege und Hygiene sowie durch zahnärztliche Kontrollen und gegebenenfalls rechtzeitige Intervention vom ersten Milchzahn an zu verhindern ist, sollen die hier vorgeschlagenen Vorsorgemaßnahmen unbedingt in den Mutter-Kind-Pass aufgenommen werden.
Diese Maßnahmen sind ja nicht nur von lokaler gesundheitlicher Bedeutung, der Zustand der Zähne hat weit reichenden Einfluss auf den gesamten Körper, gesunde Zähne und ein gesundes Zahnfleisch tragen wesentlich zur Gesundheit im Allgemeinen bei.

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Der Bericht des Ausschusses für Gesundheit und Sport zum Antrag, Einl.Zahl 324/1, der Abgeordneten Mag. Ursula Lackner, Wolfgang Böhmer und Klaus Zenz, betreffend frühkindliche Kariesprophylaxe als Bestandteil des Mutter-Kind-Passes, wird zur Kenntnis genommen.