EZ/OZ: 787/1
Regierungsvorlage
eingebracht am 10.10.2006, 00:00:00
Geschäftszahl(en): FA4A-24Gu87-20/2006
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Christian Buchmann
Betreff:
Verkauf des landeseigenen Grundstückes Nr. 289/25 der EZ 394, KG 63108 Andritz, im unverbürgten Flächenausmaß von 2.149 m2, an die Firma BAU-ART, Bauträger-GmbH, 8041 Graz, Lisztgasse 16, um einen Kaufpreis von € 494.270,--.
Das Land Steiermark ist Eigentümer der Liegenschaft EZ 394, KG 63108 Andritz, zur deren Gutsbestand auch das im Rahmen eines Teilungsverfahrens neuentstandene Grundstück Nr. 289/25 mit einem Flächenausmaß von 2.149 m² gehört. Dieses ist im beiliegenden und einen integrierenden Bestandteil des Amtsvortrages bildenden Lageplan dargestellt.
Das Grundstück wurde von der liegenschaftsverwalteten Abteilung, der Fachabteilung 11B - Sozialwesen, als nicht betriebsnotwendig beurteilt und zum Verkauf gemeldet und mitgeteilt, dass Herr Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Kurt Flecker dem Verkauf des gegen-ständlichen Grundstückes zugestimmt hat.
Zur Feststellung des Verkehrswertes wurde ein Gutachten eines allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen eingeholt und kam der beauftragte Sachverständige zur einem Verkehrswert von € 398.000,--.
Im Rahmen einer öffentlichen Interessentensuche wurden divergierende Angebote unter schwer vergleichbaren Prämissen abgegeben, sodass alle Kaufinteressenten eingeladen wurden, in einem standardisierten Nachbesserungsverfahren ein Nachtragsanbot zu legen.
In diesem Nachbesserungsverfahren wurde die Firma BAU-ART, Bauträger-GmbH, 8041 Graz, Lisztgasse 16, als Bestbieter mit einem Angebotspreis in Höhe von € 494.270,-- ermittelt.
Von der Landesfinanzabteilung wird der Verkauf des gegenständlichen Grundstückes befürwortet, da dieses von der liegenschaftsverwalteten Fachabteilung 11B als nicht betriebsnotwendig eingestuft wurde, Herr Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Kurt Flecker dem Verkauf zugestimmt hat, die Wertermittlung von einem allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen vorgenommen wurde und der angebotene Kaufpreis deutlich über diesem Verkehrswert liegt.
Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 25. September 2006
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Der Verkauf des landeseigenen Grundstückes Nr. 289/25 der EZ 394, KG 63108 Andritz, im unverbürgten Flächenausmaß von 2.149 m², an die Firma BAU-ART, Bauträger-GmbH, 8041 Graz, Lisztgasse 16, um einen Kaufpreis von € 494.270,--, wird genehmigt.