LANDTAG STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE


TOP 6

EZ/OZ 702/2

Schriftlicher Bericht

Ausschuss: Verfassung

Betreff:
Novellierung des Katastrophenfondsgesetzes zur Übernahme von Kosten zur Vorbeugung von Schäden


zu:


  • 702/1,
    Novellierung des Katastrophenfondsgesetzes zur Übernahme von Kosten zur Vorbeugung von Schäden (Selbstständiger Antrag)


Der Ausschuss für Verfassung hat in

seinen Sitzungen

vom
12.09.2006 und 10.10.2006
über
den oben angeführten Gegenstand
die Beratungen durchgeführt.

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Steiermärkische Landesregierung wird aufgefordert, an die Bundesregierung mit dem Ersuchen heranzutreten, sie möge eine Novellierung des Katastrophenfondsgesetzes 1996 initiieren, damit den Ländern aus Mitteln des Fonds neben Kosten zur Vorbeugung von Hochwasser- und Lawinenschäden auch Kosten zur Vorbeugung anderer Katastrophenschäden, wie insbesondere die Kosten für die Beseitigung großer Schneemassen, refundiert werden.