LANDTAG STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 775/1

Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)

eingebracht am 28.09.2006, 15:50:19


Landtagsabgeordnete(r): Ernest Kaltenegger (KPÖ), Renate Pacher (KPÖ), Werner Murgg (KPÖ)
Fraktion(en): KPÖ
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Manfred Wegscheider
Beilagen: Novellierung_Stmk_Baugesetz.doc

Betreff:
Novellierung des Steiermärkischen Baugesetz

In § 31 des Steiermärkischen Baugesetzes ist vorgesehen, dass Baubewilligungen erlöschen, wenn mit dem Vorhaben nicht binnen fünf Jahren nach Rechtskraft der Bewilligung begonnen wird.

Durch diese Bestimmung soll verhindert werden, dass mit diesen bewilligten Bauvorhaben Spekulation betrieben werden kann. Durch eine Lücke im Stmk. Baugesetz kann diese Bestimmung aber nur allzu leicht umgangen werden:
So wird häufig vorerst mit der Bauführung begonnen, diese aber dann für geraume Zeit nicht weiter fortgeführt. Der Bauherr hat dann, dank der unzureichenden Bestimmungen des Baugesetzes, unbeschränkt Zeit, auf den für ihn günstigsten Zeitpunkt für die Fertigstellung zu warten.

In anderen Bundesländern wurde diese Vorgangsweise bereits durch entsprechende Regelungen in den betreffenden Baugesetzen unterbunden.

So bestimmt das Burgenländische Baugesetz in § 19, dass die Baubewilligung erlischt, wenn 1. die Durchführung des Vorhabens nicht binnen zwei Jahren nach Rechtskraft der Baubewilligung begonnen wurde oder 2. das Vorhaben nicht innerhalb von fünf Jahren nach Beginn der Durchführung fertiggestellt ist.

Ähnlich die Oberösterreichische Bauordnung, die in § 38 bestimmt, dass die Baubewilligung erlischt, wenn das Bauvorhaben nicht innerhalb von drei Jahren begonnen und nicht innerhalb von fünf Jahren ab Baubeginn fertiggestellt wird.

Entsprechendes sieht auch die Regelung des § 74 der Bauordnung für Wien vor: Die Baubewilligung wird unwirksam, wenn nicht binnen vier Jahren mit der Bauführung begonnen oder der Bau nicht innerhalb von vier Jahren nach Baubeginn vollendet wird.

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Gesetz vom  ......., mit dem das Steiermärkische Baugesetz geändert wird.

Der Landtag hat beschlossen:


Unterschrift(en):
Ernest Kaltenegger (KPÖ), Renate Pacher (KPÖ), Werner Murgg (KPÖ)