EZ/OZ: 765/1
Regierungsvorlage
eingebracht am 27.09.2006, 00:00:00
Geschäftszahl(en): FA4A-21.LTG 1-170/2006
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Manfred Wegscheider, Christian Buchmann, Johann Seitinger, Hermann Schützenhöfer, Kristina Edlinger-Ploder (ÖVP)
Beilagen: Beilage
Betreff:
Bedeckung über- und außerplanmäßiger Ausgaben gegenüber dem Landesvoranschlag 2006 (6. Bericht für das Rechnungsjahr 2006).
Die Steiermärkische Landesregierung ist gemäß § 32 Abs. 2 des L-VG 1960 bei der Besorgung des Landeshaushaltes an den Landesvoranschlag gebunden. In dringenden Fällen, wenn es das Interesse des Landes offensichtlich erfordert, kann die Landesregierung mit drei Viertel der Gesamtzahl der Mitglieder und mit Zustimmung des Finanzreferenten die Überschreitung einer Voranschlagspost oder eine im Voranschlag nicht vorgesehene Ausgabe beschließen. Über alle derartigen Beschlüsse ist dem Steiermärkischen Landtag bei seinem nächsten Zusammentritt unter gleichzeitiger Antragstellung hinsichtlich der Bedeckung zu berichten. Diese Berichterstattung kann entfallen, wenn die Landesregierung die Mittel für die Überschreitung oder die nicht veranschlagte Ausgabe durch Ersparnisse bei einer anderen Voranschlagspost des gleichen Gebarungszweiges oder durch Mehreinnahmen, die in einem ursächlichen Zusammenhang mit dieser Ausgabe stehen, hereingebracht hat.
In diesem Sinne wird nunmehr berichtet, dass in der Zeit vom 03.07. bis 11.09.2006 dringende und im offensichtlichen Interesse des Landes gelegene über- und außer-planmäßige Ausgaben gegenüber dem ordentlichen Haushalt von € 20.201.702,63
und dem außerordentlichen Haushalt von ……..……… € 1.000.000,00
insgesamt somit ………………………………………………………… € 21.201.702,63
beschlossen wurden.
Dieser Mehraufwand wurde wie folgt bedeckt:
Ordentlicher Haushalt:
Bindung von Ausgabenersparungen € 20.201.702,63
Außerordentlicher Haushalt:
Bindung von Ausgabenersparungen € 1.000.000,00
Eine dem Antrag beigeschlossene Aufstellung gibt einen genauen Überblick über diese über- und außerplanmäßigen Ausgaben und deren Bedeckung. Die betreffenden Regierungssitzungsanträge der zuständigen Abteilungen liegen ebenfalls in Kopie bei.
Beschlüsse über spezielle Angelegenheiten, die im vorliegenden Berichtszeitraum seitens der Steiermärkischen Landesregierung gefasst und dem Steiermärkischen Landtag gesondert vorgelegt wurden, sind im gegenständlichen Bericht nicht berücksichtigt.
Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 25. September 2006.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Der 6. Bericht für das Rechnungsjahr 2006 der Steiermärkischen Landesregierung über die Bedeckung der in der beiliegenden Liste samt Kopien der zu Grunde liegenden Regierungssitzungsanträge der zuständigen Abteilungen angeführten über- und außerplanmäßigen Ausgaben gegenüber dem Landesvoranschlag 2006 in der Gesamthöhe von € 21.201.702,63 wird gemäß § 32 Abs. 2 des L-VG 1960 zur Kenntnis genommen und hinsichtlich der Bedeckung genehmigt.