LANDTAG STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 818/1

Regierungsvorlage

eingebracht am 24.10.2006, 00:00:00


Geschäftszahl(en): A9-01Li4-24/2006
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Kurt Flecker

Betreff:
HLH Hallenverwaltung GmbH, Finanzierung 2007.

Mit Abtretungsvertrag vom 30. Mai 2005 wurde die "Steirische Herbst Veranstaltungsgesellschaft mbH", deren ursprünglich alleiniger Gesellschafter der Verein der Freunde des Steirischen Herbstes war, zu 2/3 an das Land Steiermark und zu 1/3 an die Stadt Graz abgetreten. Als Tag des Überganges aller mit den abgetretenen Geschäftsanteilen verbundenen Rechte und Verbindlichkeiten auf die übernehmenden Gesellschafter Land Steiermark und Stadt Graz, wurde rückwirkend der 1. Jänner 2005 vereinbart.

In den Beschlüssen der Steiermärkischen Landesregierung vom 24. Jänner 2005 und 14. März 2005 wurde von einem jährlichen Abgang in Höhe von max. € 550.000,--, welcher zu 2/3 vom Land Steiermark (max. € 366.666,67) und zu 1/3 von der Stadt Graz (max. € 183.333,33) zu leisten gewesen wäre, ausgegangen. Durch zahlreiche Verhandlungen ist es gelungen, den Gesellschafterzuschuss zur Grundfinanzierung der Gesellschaft für das Jahr 2007, von € 366.666,67 auf  € 360.000,-- (Landesanteil) und von € 183.333,33 auf € 180.000,-- (Anteil Stadt Graz), zu verringern. In den weiteren Jahren soll auf Basis der Ergebnisse des Geschäftsjahres der jeweilige Gesellschafterzuschuss ermittelt werden. Diese ausverhandelten Gesellschafterzuschüsse werden jährlich akontiert und nach Vorliegen der Jahresergebnisse gegengerechnet.

Im Jahr 2007 ist daher für die Bedeckung des Gesellschafterzuschusses zur Grundfinanzierung im Landeshaushalt ein Betrag von € 360.000,-- vorzusehen.

Des Weiteren erhält die Gesellschaft, wie in den Beschlüssen der Steiermärkischen Landesregierung vom 24. Jänner 2005 und 14. März 2005 vorgesehen, zur Abdeckung des Kredites zur Finanzierung der verbleibenden Abgänge der Steirischen Herbst Veranstaltungsgesellschaft mbH bis zum 31.12.2005 einen Gesellschafterzuschuss. In den ob. genannten Regierungssitzungsbeschlüssen wurde der Schuldenstand mit 31.12.2005 mit einem Betrag in Höhe von € 1,1 Mio. erwartet. Der von der Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Dr. Binder &\; Co, erstellte Jahresabschluss 2005 wurde vom Stadtrechnungshof geprüft. Diese Prüfung ergibt einen Gesellschafterzuschussbedarf für die Altlasten per 31.12.2005 in Höhe von € 858.447,--. Der Gesellschafterzuschuss beträgt inklusive der Zinsen der Finanzierung bis zur vollständigen Tilgung € 886.849,--, wenn die Zahlungen seitens der Gesellschafter Land Steiermark und Stadt Graz - wie in der unten angeführten Tabelle dargestellt -  erfolgen.


Land Steiermark
Stadt Graz
Oktober 2006
€ 166.666,67
€ 83.333,33
März 2007
€ 424.566,00
€ 212.283,00


Im Landesvoranschlag 2007 ist der Anteil des Landes Steiermark in Höhe von € 424.566,-- zur Abdeckung des Kredites vorzusehen.

Die Gesellschaft verpflichtet sich darüber hinaus dem Steiermärkischen Landesrechnungshof, dem Rechungshof der Stadt Graz oder vom Land Steiermark oder der Stadt Graz Beauftragten/Ermächtigten zur Überprüfung der Einhaltung von Verpflichtungen, Bedingungen und Auflagen, die aus diesem Vertrag entstehen, jederzeit zu den üblichen Geschäftsstunden Zutritt zu den Geschäfts- und sonstigen Betriebsräumen sowie Einsicht in sämtliche Bücher und Geschäftsunterlagen zu gewähren.

Der Landesfinanzreferent hat am 18. Oktober 2006 betreffend die Finanzierung für das Jahr 2007 nachfolgende Stellungnahme abgegeben:
Festgestellt wird, dass die Finanzierung für das Jahr 2007 nur in Höhe der vom Landtag Steiermark im Budget 2007 genehmigten Mittel erfolgen kann.


Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 23. Oktober 2006.


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Finanzierung der der HLH Hallenverwaltung GmbH für das Jahr 2007 wird genehmigt.