EZ/OZ: 829/1
Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)
eingebracht am 03.11.2006, 09:13:43
Landtagsabgeordnete(r): Karl Petinger (SPÖ), Barbara Gross, Ilse Reinprecht (SPÖ), Walter Kröpfl (SPÖ), Werner Breithuber (SPÖ), Andrea Gessl-Ranftl (SPÖ), Detlef Gruber (SPÖ), Gabriele Kolar (SPÖ), Klaus Zenz (SPÖ), Ursula Lackner (SPÖ), Ewald Persch (SPÖ), Günther Prutsch (SPÖ), Gerhard Rupp (SPÖ), Franz Schleich (SPÖ), Gerald Schmid (SPÖ), Siegfried Schrittwieser, Martina Schröck (SPÖ), Johannes Schwarz (SPÖ), Bernhard Stöhrmann (SPÖ), Siegfried Tromaier (SPÖ), Wolfgang Böhmer (SPÖ), Erich Prattes (SPÖ), Monika Kaufmann (SPÖ), Waltraud Bachmaier-Geltewa (SPÖ), Klaus Konrad (SPÖ)
Fraktion(en): SPÖ
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Franz Voves
Beilagen: Gesetzesnovellierung.doc
Betreff:
Gesetzesnovellierungen mit denen das Proporzsystem abgeschafft wird und die Minderheitenrechte im Landtag gestärkt werden
Das Proporzsystem bietet u. a. nicht die Möglichkeit, die Arbeit der Regierung bestimmten Parteien zuzuordnen, weil diese systembedingt z. T. zugleich Regierungs- als auch Oppositionspolitik betreiben. Dieses System wird auch häufig als nicht mehr zeitgemäß bezeichnet. Daher sollte zum Majorzsystem übergegangen werden, in dem ein bestimmter Stimmanteil bei Wahlen nicht automatisch einen Sitz in der Landesregierung ergibt. Damit wäre eine Regierungsbildung nach dem System auf Bundesebene möglich.
Die vorgeschlagene Novelle würde zu folgenden Ergebnissen führen:
Nach einer Landtagswahl ist die/der ListenführerIn der stimmenstärksten Partei gesetzlich beauftragt, eine Regierung zu bilden. Sie/Er hat dafür sieben Wochen Zeit. Ab diesem Zeitpunkt steht es jeder im Landtag vertretenen Partei offen, derartige Regierungsverhandlungen zu führen.
Im Fall eines positiven Abschlusses der Regierungsverhandlungen ist das Ergebnis der Landtagspräsidentin / dem Landtagspräsidenten zu melden. DieseR hat die Wahl der Landesregierung auf die nächstfolgende Landtagssitzung zu setzen, wo die Regierung in "einem Paket" (d.h. dass die Rollen der/des LH und des / der StellvertreterInnen feststehen) gewählt wird. Die Abgabe einer Regierungserklärung, die wesentliche Punkte der geplanten Regierungsarbeit beinhaltet, hat in der ersten oder einer der folgenden Landtagssitzungen zu erfolgen.
Es steht der Regierungsvereinbarung offen, wie groß die Landesregierung ist. Verpflichtend sind eine Landeshauptfrau bzw. ein Landeshauptmann und zumindest einE StellvertreterIn. Ansonsten wird die Bundesverfassungsbestimmung übernommen, dass die Regierung die erforderliche Größe haben muss. Der Landtag genehmigt mit der Wahl der Landesregierung deren vorgeschlagene Größe.
Die Regierung trifft eine allgemeine, über die Regierungserklärung hinaus gehende Informationspflicht gegenüber dem Landtag. Zur Fassung eines Regierungsbeschlusses ist die Einstimmigkeit (mit der Möglichkeit der Stimmenthaltung) erforderlich.
Bei der Landtagswahl haben alle LandesbürgerInnen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, das Recht zu wählen. Diese Bestimmung soll schon in der laufenden Legislaturperiode in Kraft treten, alle anderen erst mit dem Beginn der neuen Gesetzgebungsperiode.
Da die Rolle des Landtages nach der Abschaffung des Proporzes systembedingt eher geschwächt wird, sieht diese Novelle eine starke Verbesserung der so genannten Minderheitenrechte vor.
Erstmals wird die Opposition definiert, die aus jenen Landtagsparteien gebildet wird, die nicht in der Landesregierung vertreten sind. Der Opposition stehen unter Anderem folgende Rechte zu:
- Rund 10 Prozent mehr Klubförderung je Landtagsmandat als bei "Regierungsparteien".
- Gleiche Anzahl an Klubbediensteten wie Mandate der Oppositionspartei (aber immer mindestens sechs Personen) - die Klubs der Regierungsparteien haben nur halb soviel Bedienstete, als Mandate, maximal aber 8 Personen!
- Einberufung eines Sonderlandtages (1 x pro Kalenderjahr).
- Alleiniges Nominierungsrecht für die/den LRH-DirektorIn.
- Sonderprüfungsauftrag an den LRH (3 x pro Session).
- Prüfungsanregung an den LRH im Kontrollausschuss (analog Landesregierung).
- Vorsitz im Kontroll-, "Staatsvertrags-" und Petitionsausschuss.
- Direktes Einsetzungsrecht für Untersuchungsausschüsse.
- Vorsitz in Untersuchungsausschüssen.
- Möglichkeit des Untersuchungsausschuss-Endberichtes.
- Formlose Beendigung eines Untersuchungsausschusses.
- Verlangen auf Aussprache im Ausschuss.
- Zitieren von Rechnungshof- /VolksanwaltschaftsmitarbeiterInnen in einen Ausschuss.
- Rolle der SchriftführerInnen im Landtag.
Weitere - nicht an die Opposition gebundene - Minderheitenrechte:
- Recht jeder Landtagspartei, in jedem Ausschuss zumindest einen Sitz zu haben.
- Akteneinsicht für Landtagsabgeordnete, wenn das jeweilige Thema im Landtag behandelt wird (aber Datenschutz).
- Einsichtnahme für Landtagsabgeordnete in die Tagesordnungen und Beschlussprotokolle der Landesregierung. (Damit wissen die Oppositionsparteien, womit sich die Regierung befasst und können die Landtagsinstrumentarien entsprechend einsetzen).
- Herabsetzen verschiedener Minderheitenrechte im Landtag von einem Drittel auf ein Viertel (Durchführung einer Volksbefragung, Zitierung Regierer, Zitierung Rechnungshof-/VolksanwaltschaftsmitarbeiterInnen, Einberufung Ausschusssitzungen, Verlangen auf namentliche Abstimmung).
- Minderheitsbericht vom Ausschuss an den Landtag schon durch eineN einzigeN AbgeordneteN.
Weitere Neuregelungen:
- Misstrauensvotum gegenüber Landesregierung/Regierungsmitgliedern: AbgewählteR "RegiererIn" kann in der selben Gesetzgebungsperiode nicht mehr der Regierung angehören, Anwesenheitsquorum: ½ (statt bisher 2/3), Beschlussquorum: weiterhin einfache Mehrheit, neues Vorschlagsrecht für die Neuwahl: LH (Abgehen von der "Paketwahl").
- Rohberichte des LRH gehen gleichzeitig mit der Aufforderung zur Stellungnahme an die Landesregierung auch an den Kontrollausschuss (Dieser kennt dann die Rohberichte nicht nur aus den Medien).
- Der Petitionsausschuss kann Petitionen auch allein erledigen (Übermittlung an die Landesregierung nicht mehr zwingend).
- "Gendern" und vorsichtiges sprachliches Entstauben der gesamten Verfassung.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Landesverfassungsgesetz vom , mit dem das Proporzsystem abgeschafft wird und die Minderheitenrechte im Landtag gestärkt werden (Änderungen des Landes-Verfassungsgesetzes 1960, des Landesrechnungshof-Verfassungsgesetzes und des Parteienförderungsgesetzs) sowie Gesetz vom , mit dem die Landtagswahlordnung, das Volksrechtegesetz und die Geschäftsordnung des Steiermärkischen Landtages geändert werden
Der Steiermärkische Landtag hat beschlossen:
Unterschrift(en):
Karl Petinger (SPÖ), Barbara Gross, Ilse Reinprecht (SPÖ), Walter Kröpfl (SPÖ), Werner Breithuber (SPÖ), Andrea Gessl-Ranftl (SPÖ), Detlef Gruber (SPÖ), Gabriele Kolar (SPÖ), Klaus Zenz (SPÖ), Ursula Lackner (SPÖ), Ewald Persch (SPÖ), Günther Prutsch (SPÖ), Gerhard Rupp (SPÖ), Franz Schleich (SPÖ), Gerald Schmid (SPÖ), Siegfried Schrittwieser, Martina Schröck (SPÖ), Johannes Schwarz (SPÖ), Bernhard Stöhrmann (SPÖ), Siegfried Tromaier (SPÖ), Wolfgang Böhmer (SPÖ), Erich Prattes (SPÖ), Monika Kaufmann (SPÖ), Waltraud Bachmaier-Geltewa (SPÖ), Klaus Konrad (SPÖ)