LANDTAG STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 828/1

Regierungsvorlage

eingebracht am 02.11.2006, 00:00:00


Geschäftszahl(en): FA8A-18 Mu 2/2-2006
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Helmut Hirt
Beilagen: Beschluss Nr. 88

Betreff:
Auslastung des Landeskrankenhauses Mürzzuschlag.

Im bezeichneten Beschluss wurde die Steiermärkische Landesregierung aufgefordert dafür Sorge zu tragen, dass bei allfälligen Reformen im LKH Mürzzuschlag der Bereich der Chirurgie, vor allem in den Wintermonaten über eine ausreichende Kapazität verfügt.

Dieser Antrag wird wie folgt begründet:
Der Rechnungshofbericht über die Gebarung, die Organisation und die Auslastung des Landeskrankenhauses Mürzzuschlag hatte unter anderem zum Inhalt, dass im Bereich der Chirurgie die Zahl der Belagstage um 6,6 % gesunken ist, die durchschnittliche Auslastung der Belagstage vermindert sich von 75,7 % auf 70,7 % bei gleicher Verweildauer. Den Empfehlungen des Rechnungshofes ist zu entnehmen, dass die Bettenzahl, berechnet nach einem Durchschnittswert, gesenkt werden soll. Das LKH Mürzzuschlag befindet sich aber in einer Wintertourismusregion, weshalb vor allem in den Wintermonaten erhöhte Kapazitäten im Bereich der Chirurgie erforderlich sind.

Unter Berücksichtigung der Angaben der Steiermärkischen Krankenanstaltengesellschaft kann hierzu folgende Stellungnahme abgegeben werden:

In der langjährigen Entwicklung ist laut Steiermärkischer Krankenanstalten GesmbH. zumindest im stationären Bereich keine wesentliche Mehrbelastung der chirurgischen Abteilung in den Wintermonaten zu erkennen. Sowohl die Auslastungsdaten, die Fallzahlen als auch der Anteil an nicht dem unmittelbaren Einzugsgebiet angehörigen Patienten (Touristen) zeigen im Vergleich der letzten Jahre zwar geringfügige, sich aber unter der Kapazitätsgrenze bewegende Schwankungen zwischen den Frühjahr/Sommer und den Herbst/Winter-Quartalen, ein zunehmender Ausgleich zwischen den Jahreszeiten ist jedoch erkennbar.

Die Durchführung einer Chirurgiereform am Standort Mürzzuschlag wurde am 21. Juni 2004 vom Aufsichtsrat der Stmk. KAGes beschlossen. Diesem Beschluss wurde von der Generalversammlung am 28. Juli 2004 mit der Ergänzung eine elektive, ambulante unfallchirurgische Versorgung vorzuhalten zugestimmt. Im Anschluss daran wurde auf Seiten der Steiermärkischen Krankenanstalten GesmbH. mit der Unterstützung eines externen Beraters mit der Vorbereitung der Umsetzung begonnen. Nach einer intensiven Phase der Projektarbeit, wurde in Zusammenarbeit mit den Häusern Mürzzuschlag und Bruck a. d. Mur eine Umsetzungszielvereinbarung ausgearbeitet, die von allen betroffenen Abteilungen, den Anstaltsleitungen, den zuständigen Betriebsräten, Vertretern der KAGes-Zentrale und dem Vorstand am 13.Juni 2005 unterzeichnet wurde. Diese wurde der Fachabteilung 8A zeitgleich mit einer sanitätsbehördlichen Meldung über die geplante Änderung des Leistungsspektrums im November 2005 zur Kenntnis gebracht. Der tatsächliche Umsetzungsstart fand am 1. Oktober 2005 statt, wo-bei vereinbart wurde, dass das erste halbe Jahr der Umsetzung als Evaluierungsphase zu werten sei, deren Ergebnisse gegebenenfalls zu einer Modifikation des Umsetzungskonzepts herangezogen werden könnten. Während dieser Evaluierungsphase wurde lediglich eine Anpassung des Leistungsspektrums, nicht aber der Personal- und übrigen Ressourcenausstattung vorgenommen. Dies spiegelt sich auch in den aktuellen Leistungsdaten der chirurgischen Abteilung des LKH Mürzzuschlag wieder, in denen zwar eine Änderung des Spektrums erkennbar ist, aber die Fallzahlen im Vergleich zum Vorjahr nicht wesentlich gesunken sind.
Die in der Zwischenzeit abgeschlossene erste Evaluierung zeigt, dass das vereinbarte Leistungsspektrum ohne Einbußen der Versorgungsqualität eingehalten werden konnte. Akute operative Fälle wurden außerhalb der Regelbetriebszeit ans LKH Bruck an der Mur transferiert und zeitgerecht einer chirurgischen Versorgung unterzogen. Da sich die Evaluierungsphase auf die Wintermonate erstreckte ist davon auszugehen, dass die Versorgung auch zukünftig in dieser Weise durchgeführt werden kann.

Die in den Wintermonaten auftretenden Mehrbelastungen auf der Chirurgie sind in erster Linie auf den regionalen Schitourismus zurückzuführen und erstrecken sich laut Steiermärkische Krankenanstalten GesmbH nach im Wesentlichen auf ambulante (unfallchirurgische) Fälle. Dies wurde im Konzept insofern berücksichtigt, dass der chirurgische Ambulanzbetrieb uneingeschränkt an 7 Tagen die Woche für 24 h fortgeführt und eine enge Zusammenarbeit mit der Abteilung für Unfallchirurgie am LKH Bruck a. d. Mur gepflogen werden soll.

Für eventuelle Mehrbelastungen wurde im Konzept ein flexibel einsetzbares Personalkontingent auf Überstundenbasis vorgesehen. Dies wurde nach neuerlicher Überprüfung der Inan-spruchnahme und des ambulanten Leistungsspektrums insofern abgeändert, dass nunmehr vorgesehen ist, dass zusätzlich ein Sanitätshilfsdienst (OP-Gehilfe) an 7 Tagen die Woche für 12 Stunden zum Dienst eingeteilt ist, womit im hauptbelasteten Zeitfenster eine zusätzliche Unterstützung der Ambulanzmannschaft besteht. Ein flexibler Einsatz in anderen Bereichen ist jedoch möglich. Für den ärztlichen Beidienst ist nach wie vor ein Überstundenkontingent vorgesehen, das vor allem in den Wintermonaten zum Einsatz kommen wird.
Als Vorhaltung der höheren Intensivüberwachungskapazitäten bleibt ein Anästhesie-Voll-Nachtdienst als Kompensation für noch fehlende Intensivkapazitäten bestehen, bis diese im LKH Bruck realisiert sind.
Die stationären Kapazitäten wurden dem Leistungsspektrum entsprechend berechnet, wobei im operativen Bereich der Schwerpunkt auf geplante Operationen gelegt wurde und konserva-tive Aufnahmen jederzeit möglich sind. Der diesbezügliche Bedarf wurde evaluiert und kann weiterhin als gültig angesehen werden. Als Kooperationspartner fungiert die Abteilung für Chirurgie am LKH Bruck a. d. Mur, wobei durch eine Personalrotation ein entsprechender Wissenstransfer gewährleistet wird. Durch interdisziplinäre Belegungsmöglichkeiten stehen bei Engpässen der Chirurgie auch Betten der Abteilung für Innere Medizin zur Verfügung. Zusätzlich wird am LKH Mürzzuschlag eine Station für Akutgeriatrie/Remobilisation errich-tet in der auch chirurgische Patienten betreut werden sollen, was eine zusätzliche Entlastung der stationären Kapazitäten durch ältere, multimorbide Patienten mit längerer Belagsdauer bei gleichzeitiger hochqualitativer Versorgung darstellt.
 
Die endgültige Umsetzung der Chirurgiereform ist mit 02. Oktober 2006 erfolgt, eine Infor-mationskampagne über das abgeänderte Leistungsspektrum für die Bevölkerung, die Zuweiser und die Rettungsdienste wird begleitend durchgeführt.
Die Steiermärkische Krankenanstaltengesellschaft m.b.H. ist zuversichtlich, dass derzeit mit der vorliegenden Planung ausreichend Vorsorge für die Bereitstellung entsprechender Ressourcen für die Behandlung der chirurgischen Patienten in den Wintermonaten getroffen zu haben. Auf Grund der vorgenommenen Veränderungen am Standort Mürzzuschlag wird seitens der KAGes weiterhin eine begleitende Evaluierung durchgeführt, um etwaige entstehen-de Probleme frühzeitig erkennen und abfedern zu können.
Die derzeitige Umsetzung der Chirurgiereform insbesondere unter Berücksichtigung des Volldienstes für Anästhesie findet auch bei der Anstaltsleitung des LKH Mürzzuschlag-Mariazell Akzeptanz.

Abschließend ist aus der Sicht der Sanitätsbehörde Folgendes auszuführen:

Die Steiermärkische Krankenanstalten GesmbH hat mittlerweile um Genehmigung der angeführten Änderungen im Bereich der chirurgischen Versorgung für den Bereich des Krankenanstaltenverbundes Mürzzuschlag - Mariazell angesucht (GZ: FA8A-86 Mu 6/8-2006). Die Sanitätsbehörde hat den Landessanitätsrat für Steiermark aufgefordert, hierzu eine Stellungnahme abzugeben. In der Sitzung des Landessanitätsrates für Steiermark am 13.09.2006 wurde eine positive Stellungnahme betreffend Umsetzungszielvereinbarung getroffen, da bereits seit mehreren Monaten, ohne Beeinträchtigung der chirurgischen Versorgung im Raum Mariazell-Mürzzuschlag, diese umgesetzt wird.


Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 23. Oktober 2006.


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Der Bericht der Steiermärkischen Landesregierung zum Beschluss Nr. 88 des Steiermärkischen Landtages vom 17. Jänner 2006 über den Antrag den Entschließungsantrag der Abgeordneten Johann Bacher und Josef Straßberger, betreffend Auslastung des Landeskrankenhauses Mürzzuschlag, wird zur Kenntnis genommen.