LANDTAG STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 831/1

Regierungsvorlage

eingebracht am 03.11.2006, 00:00:00


Geschäftszahl(en): FA13A-07.10 639-06/114
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Manfred Wegscheider
Beilagen: Erster Evaluierungsbericht 2006

Betreff:
Erster Evaluierungsbericht zur Feinstaubreduktion in der Steiermark.

Der Bericht der Projektgruppe "Programm zur Feinstaubreduktion in der Steiermark" wurde mit Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 11. Oktober 2004, GZ: FA13A-07.10 7-04/466, einstimmig angenommen und zum integrierten Teil des Regierungs­pro­gramms erklärt.

In Punkt 4 des Regierungssitzungsbeschlusses wird das Umweltressort (Fachabteilung 13A) beauftragt, das vorliegende Programm einer periodischen Evaluierung im Abstand von zwei Jahren zu unterziehen.

Dieses Steirische Feinstaubprogramm 2004 war Ergebnis der Arbeit einer Projektgruppe, die mit Regierungssitzungsbeschluss vom 01. Dezember 2003 eingerichtet wurde. Es umfasst insgesamt 62 Maßnahmen aus den Bereichen Verkehr, Gewerbe und Industrie, Hausbrand und Energieversorgung, Landwirtschaft sowie Emissionen aus diffusen Quellen.

Das im Jahr 2004 beschlossene Programm war gewiss beispielgebend und hat bei den anderen österreichischen Bundesländern, aber auch auf EU-Ebene positive Resonanz hervorgerufen.

Das Land Steiermark erfüllte mit diesem Feinstaubprogramm 2004 eine Vorgabe der EU-Rahmenrichtlinie 1996/62/EG, die eine Erstellung von Programmen vorschreibt. Eine gesetz­liche Umsetzung dieser EU-Vorgabe wurde erst im Frühjahr 2006 mit der Novelle zum Im­missionsschutzgesetz-Luft, BGBl. I Nr. 34/2006, durch die Einfügung des neuen § 9a IG-L bewerkstelligt.

Mit Regierungssitzungssitzungsbeschluss vom 06. März 2006, GZ: FA13A-07.10 7 - 06/613 und FA17C - 01 - 14/06-9, wurde die Projektgruppe gemäß § 5 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung auch für die XV. Gesetzgebungsperiode des Steiermärkischen Landtages wieder eingesetzt, wobei mit diesem Regierungssitzungsbe­schluss klar gestellt wurde, dass die Federführung für die Evaluierung des Steirischen Feinstaubprogramms bei der Fachabteilung 13A ressortiert.

In der letzten Gesetzgebungsperiode hat sich auch der Steiermärkische Landtag im Rahmen eines Unterausschusses intensiv mit der Thematik Feinstaub auseinander gesetzt und mit Be­schluss Nr. 1653 in der 65. Sitzung der XIV. Gesetzgebungsperiode des Steiermärkischen Landtages vom 16. November 2004 festgehalten, dass das von der Steiermärkischen Landes­regierung beschlossene Feinstaubprogramm begrüßt und zustimmend zur Kenntnis genom­men wird.

In Punkt 4 des Landtagsbeschlusses fordert der Steiermärkische Landtag die Steiermärkische Landesregierung auf, das Ergebnis der periodisch vorgesehenen Evaluierung des Feinstaub­programms sowie über den Erfolg der jeweils eingeleiteten Maßnahmen im Wege des Lan­desumweltberichtes dem Steiermärkischen Landtag zu berichten.

In diesem Zusammenhang ist auch auf die Neuerlassung des Steiermärkischen Umweltinfor­mationsgesetzes - StUIG am 19. April 2005, LGBl. Nr. 65/2005, hinzuweisen. In diesem Ge­setz wurde in der Bestimmung des § 10 StUIG normiert, dass die Stei­ermärkische Landesre­gierung alle zwei Jahre dem Landtag einen umfassenden Umwelt­schutzbericht vorzulegen hat.

Basierte der letzte Umweltschutzbericht (20. Umweltschutzbericht 2004) noch auf der gesetz­lichen Grundlage des Gesetzes über die Einrichtungen zum Schutz der Umwelt, LGBl. Nr. 78/1988 i. d. F. LGBl. Nr. 24/2002, so wird der 21. Umweltschutzbericht bereits nach den Bestimmungen des Steiermärkischen Umweltinformationsgesetzes im Sommer 2007 zu erar­beiten sein.

Auf Grund der hohen Aktualität des Themas Feinstaub wird daher dem Beschluss der Steier­märkischen Landesregierung vom 11. Oktober 2004 Rechnung getragen, indem bereits im Herbst 2006 der Erste Evaluierungsbericht vorgelegt werden soll. In der Folge erscheint es jedoch zweckmäßig, die weiteren Evaluierungen, wie vom Landtag vorgeschlagen, in den Umweltschutzbericht (erstmals 2009) zu integrieren.

Der Zweite Evaluierungsbericht zum Steirischen Feinstaubprogramm soll daher im Rahmen des 22. Umweltschutzberichtes des Landes dargestellt werden.


Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 23. Oktober 2006.


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Der vorstehende Bericht der Steiermärkischen Landesregierung, betreffend den Ersten Eva­luierungsbericht zur Feinstaubreduktion in der Steiermark, wird zur Kenntnis genommen.