EZ/OZ: 831/1
Regierungsvorlage
eingebracht am 03.11.2006, 00:00:00
Geschäftszahl(en): FA13A-07.10 639-06/114
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Manfred Wegscheider
Beilagen: Erster Evaluierungsbericht 2006
Betreff:
Erster Evaluierungsbericht zur Feinstaubreduktion in der Steiermark.
Der Bericht der Projektgruppe "Programm zur Feinstaubreduktion in der Steiermark" wurde mit Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 11. Oktober 2004, GZ: FA13A-07.10 7-04/466, einstimmig angenommen und zum integrierten Teil des Regierungsprogramms erklärt.
In Punkt 4 des Regierungssitzungsbeschlusses wird das Umweltressort (Fachabteilung 13A) beauftragt, das vorliegende Programm einer periodischen Evaluierung im Abstand von zwei Jahren zu unterziehen.
Dieses Steirische Feinstaubprogramm 2004 war Ergebnis der Arbeit einer Projektgruppe, die mit Regierungssitzungsbeschluss vom 01. Dezember 2003 eingerichtet wurde. Es umfasst insgesamt 62 Maßnahmen aus den Bereichen Verkehr, Gewerbe und Industrie, Hausbrand und Energieversorgung, Landwirtschaft sowie Emissionen aus diffusen Quellen.
Das im Jahr 2004 beschlossene Programm war gewiss beispielgebend und hat bei den anderen österreichischen Bundesländern, aber auch auf EU-Ebene positive Resonanz hervorgerufen.
Das Land Steiermark erfüllte mit diesem Feinstaubprogramm 2004 eine Vorgabe der EU-Rahmenrichtlinie 1996/62/EG, die eine Erstellung von Programmen vorschreibt. Eine gesetzliche Umsetzung dieser EU-Vorgabe wurde erst im Frühjahr 2006 mit der Novelle zum Immissionsschutzgesetz-Luft, BGBl. I Nr. 34/2006, durch die Einfügung des neuen § 9a IG-L bewerkstelligt.
Mit Regierungssitzungssitzungsbeschluss vom 06. März 2006, GZ: FA13A-07.10 7 - 06/613 und FA17C - 01 - 14/06-9, wurde die Projektgruppe gemäß § 5 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung auch für die XV. Gesetzgebungsperiode des Steiermärkischen Landtages wieder eingesetzt, wobei mit diesem Regierungssitzungsbeschluss klar gestellt wurde, dass die Federführung für die Evaluierung des Steirischen Feinstaubprogramms bei der Fachabteilung 13A ressortiert.
In der letzten Gesetzgebungsperiode hat sich auch der Steiermärkische Landtag im Rahmen eines Unterausschusses intensiv mit der Thematik Feinstaub auseinander gesetzt und mit Beschluss Nr. 1653 in der 65. Sitzung der XIV. Gesetzgebungsperiode des Steiermärkischen Landtages vom 16. November 2004 festgehalten, dass das von der Steiermärkischen Landesregierung beschlossene Feinstaubprogramm begrüßt und zustimmend zur Kenntnis genommen wird.
In Punkt 4 des Landtagsbeschlusses fordert der Steiermärkische Landtag die Steiermärkische Landesregierung auf, das Ergebnis der periodisch vorgesehenen Evaluierung des Feinstaubprogramms sowie über den Erfolg der jeweils eingeleiteten Maßnahmen im Wege des Landesumweltberichtes dem Steiermärkischen Landtag zu berichten.
In diesem Zusammenhang ist auch auf die Neuerlassung des Steiermärkischen Umweltinformationsgesetzes - StUIG am 19. April 2005, LGBl. Nr. 65/2005, hinzuweisen. In diesem Gesetz wurde in der Bestimmung des § 10 StUIG normiert, dass die Steiermärkische Landesregierung alle zwei Jahre dem Landtag einen umfassenden Umweltschutzbericht vorzulegen hat.
Basierte der letzte Umweltschutzbericht (20. Umweltschutzbericht 2004) noch auf der gesetzlichen Grundlage des Gesetzes über die Einrichtungen zum Schutz der Umwelt, LGBl. Nr. 78/1988 i. d. F. LGBl. Nr. 24/2002, so wird der 21. Umweltschutzbericht bereits nach den Bestimmungen des Steiermärkischen Umweltinformationsgesetzes im Sommer 2007 zu erarbeiten sein.
Auf Grund der hohen Aktualität des Themas Feinstaub wird daher dem Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 11. Oktober 2004 Rechnung getragen, indem bereits im Herbst 2006 der Erste Evaluierungsbericht vorgelegt werden soll. In der Folge erscheint es jedoch zweckmäßig, die weiteren Evaluierungen, wie vom Landtag vorgeschlagen, in den Umweltschutzbericht (erstmals 2009) zu integrieren.
Der Zweite Evaluierungsbericht zum Steirischen Feinstaubprogramm soll daher im Rahmen des 22. Umweltschutzberichtes des Landes dargestellt werden.
Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 23. Oktober 2006.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Der vorstehende Bericht der Steiermärkischen Landesregierung, betreffend den Ersten Evaluierungsbericht zur Feinstaubreduktion in der Steiermark, wird zur Kenntnis genommen.