LANDTAG STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE


TOP 19

EZ/OZ 752/3

Schriftlicher Bericht

Ausschuss: Infrastruktur

Betreff:
Auflassung der L 342, L 342a und B 77a in einer Gesamtlänge von 1.590 im Gemeindegebiet von Köflach und Maria Lankowitz, pol.Bez. Voitsberg.


zu:


  • 752/1,
    Auflassung der L 342, L 342a und B 77a in einer Gesamtlänge von 1.590 im Gemeindegebiet von Köflach und Maria Lankowitz, pol.Bez. Voitsberg. (Regierungsvorlage)


Der Ausschuss für Infrastruktur hat in

seinen Sitzungen

vom
10.10.2006 und 07.11.2006
über
den oben angeführten Gegenstand
die Beratungen durchgeführt.

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Gemäß § 8, Abs. 1, Landes-Straßenverwaltungsgesetz  1964 wird die Landesstraße Nr. 342, Lankowitzerstraße von km 0,330  bis km 0,580, die L 342a, Ast Lankowitzerstraße von km 0,000 bis km 0,155 und die Rampe B77a von km 0,000 - km 0,130 in einer Gesamtlänge von 535 m  aufgelassen und der Stadtgemeinde Köflach nach Überweisung eines Pauschalbetrages von € 70.000,--, sowie die Landesstraße Nr. 342, Lankowitzerstraße von km 0,580  bis km 1,330 und die L 342a, Ast Lankowitzerstraße von km 0,155 bis km 0,460 in einer Gesamtlänge von 1.055 m  aufgelassen und der Marktgemeinde   Maria Lankowitz nach Überweisung eines Pauschalbetrages von € 275.000,-- übergeben.

Die gegenständliche Straßenauflassung tritt mit dem Tag der Beschlussfassung in Kraft.