Der Ausschuss für Soziales hat in seinen Sitzungen vom 12.09.2006 und 07.11.2006 über den oben angeführten Gegenstand die Beratungen durchgeführt.
Die Abgeordneten Dr. Murgg und Kaltenegger haben in der Sitzung des Ausschusses für Soziales mit Einl.Zahl 701/1 betreffend Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2006/2007 beantragt, der Landtag wolle beschließen:
Die Steiermärkische Landesregierung wird aufgefordert,
dafür zu sorgen, dass denjenigen Steirerinnen und Steirern, die durch die derzeitigen hohen Heizkosten übermäßig belastet sind, weiterhin den Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark zu gewähren,
wie in der vorigen Heizperiode einen Heizkostenzuschuss in Höhe von € 120 (für ölbefeuerte Heizungsanlagen und in Höhe von € 60 für gasbefeuerte Heizungsanlagen) zu gewähren,
an die Bundesregierung heranzutreten, diesen Zuschuss des Landes zu verdoppeln,
die Einkommensgrenzen für die Gewährung des Heizkostenzuschusses gegenüber denen der letztjährigen Aktion zumindest im Ausmaß der Inflationsrate zu erhöhen und
die Anspruchsberechtigten so rechtzeitig und ausreichend zu informieren, dass diesen die Inanspruchnahme des Heizkostenzuschusses unbürokratisch ermöglicht wird.
Hiezu wird seitens der Fachabteilung 11A folgende Stellungnahme abgegeben:
In der Sitzung der Steiermärkischen Landesregierung vom 10. Oktober 2006 wurde bezüglich des Heizkostenzuschusses für die Heizperiode 2006/2007 folgendes einstimmig beschlossen:
"Wie schon in den vorangegangenen Jahren sind auch in diesem Jahr neben der allgemeinen Steigerung der Lebenshaltungskosten vor allem auch die Kosten für Mineralölprodukte dramatisch gestiegen, vor allem sind auch die Ölpreise weiterhin anhaltend hoch.
Angesichts dieser Situation wird von Herrn 2. Landeshauptmann-Stv. Dr. Kurt Flecker der Antrag eingebracht, an sozial schwächere Bevölkerungsgruppen folgende Beträge als einmalige Unterstützung für die Heizperiode 2006/2007 auszuzahlen:
Für ölbefeuerte Heizungsanlagen € 120.-- und für alle anderen Heizungsanlagen (z.B. feste Brennstoffe, Gas, Strom, Fernwärme) € 60,-- pro Haushalt.
Der Zuschuss kann ab 16. Oktober 2006 bei der Wohnsitzgemeinde beantragt und wird von der FA11A ausbezahlt werden. Nach Möglichkeit sollen die Anträge über eine E-government-Lösung (Online-Formular) zwischen den Gemeinden und dem Amt der Landesregierung abgewickelt werden.
Für die Gewährung des Heizkostenzuschusses werden die in den vorangegangenen Jahren maßgeblichen und dem Regierungssitzungsantrag beigelegten Richtlinien herangezogen. Diese sind allerdings u.a. an den erhöhten Richtsatz für Ausgleichszulagen anzupassen, woraus sich folgende Einkommensgrenzen ergeben:
1-Personen-Haushalte | 805,00 |
Ehepaare bzw. Haushaltsgemeinschaften | 1.232,00 |
Alleinerzieher | 738,50 |
jedes Familienbeihilfe beziehende im Haushalt lebende Kinder | 234,00 |
Grundsätzlich keinen Anspruch auf Heizkostenzuschuss haben all jene, die einen Anspruch auf die Wohnbeihilfe-Neu haben.
Im Voranschlag des Jahres 2006 ist für den Heizkostenzuschuss ein Betrag von EUR 500.000,-- vorgesehen. Sollte mit diesen Mitteln das Auslangen nicht gefunden werden, müsste eine Ersatzbedeckung gefunden werden. Über die zusätzliche Bedeckung dieser Maßnahme wird ein gesonderter Sitzungsantrag eingebracht werden müssen."
Der Bericht des Ausschuss für Soziales, Arbeitsmarkt, KonsumentInnenschutz, SeniorInnen, Jugend, Frauen und Familie zum Antrag, Einl.Zahl 701/1, der Abgeordneten Dr. Murgg und Kaltenegger, betreffend Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2006/2007, wird zur Kenntnis genommen.