LANDTAG STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 887/1

Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)

eingebracht am 16.11.2006, 16:20:50


Landtagsabgeordnete(r): Gregor Hammerl (ÖVP), Peter Tschernko (ÖVP), Anne Marie Wicher (ÖVP)
Fraktion(en): ÖVP
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Kurt Flecker, Helmut Hirt

Betreff:
Heimhilfenausbildung und verpflichtende Praktika im Mobilen Bereich.

Mittels § 15a Vereinbarung haben sich Bund und Land darauf verständigt, die Berufsbilder und -ausbildungen für Berufe im Sozialbereich zu vereinheitlichen und die Barrieren zwischen den einzelnen Berufen abzubauen, um einen vielfältigeren Einsatz des hoch qualifizierten Personals in Zukunft zu ermöglichen.
 
Hierzu gehört auch die Angleichung der Ausbildung der Heimhilfen, welche durch ein Landesgesetz geregelt ist. Obwohl die Vereinbarung zwischen Bund und Ländern bald in Kraft tritt, sind in der Steiermark noch keine Maßnahmen gesetzt worden, die eine Angleichung des Heimhilfen Ausbildungsniveaus auf das Bundesniveau ermöglicht.
 
Andere Bundesländer haben darüber hinaus Regelungen für schon derzeit tätige Heimhilfen beschlossen. So müssen in Niederösterreich derzeit beschäftigte Heimhilfen nur 65 Stunden Theorie und 15 Stunden Praxis nachmachen, wobei die Kosten hierfür vom Land Niederösterreich getragen werden. Eine solche Regelung ist auch für die Steiermark wünschenswert. Leider muss jedoch festgestellt werden, dass die zuständige Sozialabteilung in diesem Bereich bis dato säumig ist.
 
Derzeit kann beispielsweise das Hilfswerk Steiermark keine Ausbildung im Bereich der Heimhilfen durchführen, da die gesetzliche Regelung bezüglich der 400 Stunden Theorie noch nicht vorliegt.


Darüber hinaus müssen bei der Ausbildung von Diplomkrankenschwestern, Pflegehelfern und Heimhilfen verpflichtend Praktika im Mobilen Bereich absolviert werden. Die diesbezügliche organisatorische und finanzielle Belastung der Ausbildungsstätten ist nicht zumutbar, so dass das Land organisatorisch bzw. finanziell helfen soll.

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, die gesetzlichen Grundlagen für eine angeglichene Ausbildung der Heimhilfen zu schaffen und zu prüfen, inwieweit den ausbildenden Organisationen im Hinblick auf die verpflichtend vorgeschriebenen Praktika bei der Ausbildung von Diplomkrankenschwestern, Pflegehelfern und Heimhilfen organisatorisch und finanziell unter die Arme gegriffen werden kann.  


Unterschrift(en):
Gregor Hammerl (ÖVP), Peter Tschernko (ÖVP), Anne Marie Wicher (ÖVP)