EZ/OZ: 821/1
Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)
eingebracht am 25.10.2006, 13:21:09
Landtagsabgeordnete(r): Claudia Klimt-Weithaler (KPÖ), Werner Murgg (KPÖ), Renate Pacher (KPÖ), Ernest Kaltenegger (KPÖ)
Fraktion(en): KPÖ
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Kurt Flecker
Betreff:
Pensionsversicherung für Pflegeeltern
Pflegeeltern übernehmen die Erziehung von Kindern in Ausnahmesituationen. Pflegeeltern helfen Kindern durch schwierige Zeiten und ermöglichen ihnen eine gefühsmäßige Bindung in einer Familie, die für ihre Entwicklung wichtig ist. Entsprechend anspruchsvoll und herausfordernd ist die Tätigkeit der Pflegeeltern.
Daher verzichten die meisten Pflegeeltern bei Übernahme ihrer psychosozialen Elternschaft zum Wohle der Kinder auf eine außerhäusliche Erwerbstätigkeit und verlieren dadurch Pensionszeiten. Da die Übernahme in die Pflege heute vorwiegend nach dem vollendeten vierten Lebensjahr stattfindet, können die Pflegeeltern auch keine Ersatzzeiten für die Kindererziehung für ihre Pension lukrieren.
Die Unterbringung von Kindern die in Heimen erzogen werden, kostet dem Staat weitaus mehr, als die Unterbringung bei Pflegeeltern. Diese übernehmen eine wichtige soziale Aufgabe, die aber im Gegensatz z.B. zur Tätigkeit von Tagesmüttern kaum honoriert wird.
In Oberösterreich startete im Mai 2000 das Modellprojekt "Angestellte Pflegeeltern". Pflegeeltern erhalten ein Gehalt und sind sozial abgesichert. Die Anstellung erfolgt nicht für die eigentliche Betreuungsarbeit, sondern für Weiterbildung und Supervision, wodurch eine Qualitätssicherung für die Betreuung der Pflegekinder gewährleistet ist.
In Wien wurde im Jahr 2003 ebenfalls ein Anstellungsprojekt zur Professionalisierung von Pflegeeltern gestartet. Mit der Anstellung verbunden sind Pensions-, Kranken-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung sowie ein regelmäßiges monatliches Einkommen knapp über der Geringfügigkeitsgrenze.
Auch das Land Tirol hat die rechtlichen und finanziellen Voraussetzungen für eine Sozialversicherung (Krankheit, Unfall, Pension) für Pflegeeltern geschaffen, die einen freien Dienstvertrag mit dem Verein Jugend und Gesellschaft abschließen und sich damit zur regelmäßigen Teilnahme an Fortbildungen und Verlaufsbesprechungen verpflichten. Als Gegenleistung erhalten die Pflegeeltern monatlich ein Entgelt, mit dem sie den monatlichen Dienstnehmerbeitrag an die Tiroler Gebietskrankenkasse selbst einzahlen.
In Niederösterreich gibt es seit 1. Jänner 2005 das Projekt "Pensionsversicherung für Pflegeeltern". Das Land Niederösterreich bezahlt Pflegeeltern nicht nur eine finanzielle Abgeltung durch den Pflegebeitrag, sondern auch eine pensionsversicherungsrechtliche Absicherung, die mit 250 Euro der Höhe nach begrenzt ist. Im Gegenzug sind die Pflegeeltern zur Teilnahme an Aus- und Weiterbildungskursen und Pflegeelternrunden verpflichtet.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Die Steiermärkische Landesregierung wird aufgefordert, ein Modell zur Förderung der Qualität der Erziehungsarbeit der Pflegeeltern in Form verpflichtender Aus- und Weiterbildung sowie Supervision einerseits und zur Finanzierung der sozialversicherungsrechtlichen Absicherung von Pflegemüttern und -vätern andererseits zu entwickeln und dieses dem Landtag binnen sechs Monaten zu berichten.
Unterschrift(en):
Claudia Klimt-Weithaler (KPÖ), Werner Murgg (KPÖ), Renate Pacher (KPÖ), Ernest Kaltenegger (KPÖ)