EZ/OZ: 825/1
KA-Nr: 54
Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)
eingebracht am 25.10.2006, 14:57:32
Landtagsabgeordnete(r): Peter Hagenauer (Grüne), Edith Zitz (Grüne), Ingrid Lechner-Sonnek (Grüne)
Fraktion(en): Grüne
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Johann Seitinger, Christian Buchmann, Kristina Edlinger-Ploder (ÖVP), Kurt Flecker, Helmut Hirt, Hermann Schützenhöfer, Bettina Vollath, Franz Voves, Manfred Wegscheider
Betreff:
Kontrolle der Beratungsverträge der Landesregierung durch den Landesrechnungshof
Im Zuge einer beabsichtigten Neustrukturierung der Landesenergieholding Energie Steiermark (vormals EStAG) sorgen hoch dotierte externe Beratungsverträge für parteinahe Institutionen für Gespräche. Das Vergaberecht wurde bzw. wird dabei umgangen.
Im Jahre 2003 wurde unter der Beteiligungsreferentin Landeshauptfrau Klasnic ein Beratungsvertrag mit den Investmentbanken ABN Amro und Raiffeisen Investment AG zur Abklärung eines Börsenganges abgeschlossen. Dieser Vertrag, der laut Landeshauptmann Voves nie storniert, aber auch nie honoriert worden sei, sei nun abgeändert und mit einer von 600.000 auf 700.000 Euro erhöhten Pauschale dotiert. Zusätzlich zur Pauschale gibt es ein Erfolgshonorar von 2,5% für den Verkauf eines 24%igen Aktienpaketes der Energie Steiermark bei einem 250 Mio. Euro übersteigenden Verkaufserlös. Gerechnet wird mit einem Verkaufserlös von 350 Mio. Euro.
Nun beabsichtigt Landeshauptmann Voves ohne Ausschreibung, einen Beratungsvertrag mit seinem "Anwalt des Vertrauens" - so Voves - Dr. Gabriel Lansky abzuschließen. Dieser Beratungsvertrag , der mit 650.000 Euro dotiert ist, soll in der Landesregierung mit der Mehrheit der SPÖ beschlossen werden.
Während das Landesbudget vor großen Problemen steht, werden unter Umgehung des Vergaberechts parteinahe externe Berater mit Summen überhäuft, mit denen die Mehrheit der ÖsterreicherInnen ein Auskommen für ihr ganzes Leben hätte. Zeitgleich werden bei Sozial-, Gesundheits- und Kulturvereinen Kürzungen angedroht oder vollzogen, die existenzbedrohend sind. Diese Umverteilung und Günstlingswirtschaft ist abzulehnen.
Der Landesrechnungshof soll daher beauftragt werden, alle externen Beratungsverträge der Landesregierung auf ihre Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit zu überprüfen.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Der Landesrechnungshof wird beauftragt, alle externen Beratungsverträge der Landesregierung und der Mitglieder der Landesregierung, die in den letzten beiden Gesetzgebungsperioden abgeschlossen wurden, auf ihre Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit zu überprüfen.
Unterschrift(en):
Peter Hagenauer (Grüne), Edith Zitz (Grüne), Ingrid Lechner-Sonnek (Grüne)