EZ/OZ: 934/1
Regierungsvorlage
eingebracht am 06.12.2006, 00:00:00
Geschäftszahl(en): A9-01/1-14/2006
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Kurt Flecker
Betreff:
Projekt "Künstleratelier Marienmühle", Finanzierung des in Höhe von max. € 102.000,-- (September 2007 bis September 2011).
Im neu errichteten Gebäude Marienmühle, 4. und 5. Obergeschoß des Objektes Graz, Marienplatz 1, sollen Künstlerateliers eingerichtet werden. Es ist beabsichtigt, dass die Anmietung der Räumlichkeiten durch die Instyria Kultur-Service GmbH, welche zu 100 % im Eigentum des Landes Steiermark steht, erfolgt.
Insgesamt stehen 12 Künstlerateliers zur Verfügung. Diese können vorwiegend von Künstlerinnen und Künstler aus der Steiermark genutzt werden. Die Ateliers bzw. Arbeitsräume stehen jedoch - bei Bedarf - auch Künstlerinnen und Künstler aus anderen Ländern zur Verfügung.
Das Ziel des Projektes liegt im Wesentlichen darin, einen Beitrag für bestmögliche Arbeitsmöglichkeiten zu leisten und den steirischen Kulturraum international weiter zu vernetzen. Angestrebt wird ein anregender Austausch zwischen steirischen und internationalen KünstlerInnen.
Die Ateliers werden den KünstlerInnen gratis zur Verfügung gestellt, wobei die zur Verfügungstellung des Arbeits- und Wohnraumes für max. 1 Jahr begrenzt ist.
Für diese kostenlose zur Verfügungstellung tritt die Instyria Kultur-Service GmbH in ein Vertragsverhältnis mit dem Bauträger ÖWGes und wird einen unbefristeten, den Kündigungsschutzbestimmungen des Mietrechtsgesetzes unterliegenden Mietvertrag (Hauptmiete) schließen. Der frühest mögliche Kündigungsverzicht wird mit 5 Jahren definiert.
Gemäß der Kalkulation und Vorschreibung des auf den Mietgegenstand anfallenden Hauptmietzinses zzgl. der so genannten Nebenkosten laut WGG bzw. MRG beträgt der Nettohauptmietzins für den Mietgegenstand (insgesamt 849 m² für alle 12 Wohneinheiten samt Gemeinschaftswohnfläche) pro Monat: € 5.069,--. Die monatliche Belastung für die anfallenden Betriebs-, Heizkosten und sonstigen Kosten beläuft sich auf € 2.363,--.
Die angegebenen Beträge verstehen sich exkl. MwSt.
Darüber hinausgehend wird die Instyria Kultur-Service GmbH einen Dienstnehmer als Reinigungs- und Verwaltungspersonal anstellen. Der Gesamtaufwand für das Reinigungspersonal wird monatlich mit € 800,-- (14 x jährlich) veranschlagt.
Aus den zuvor aufgelisteten Projektkosten ergibt sich ein Gesamtaufwand im Jahr von max. € 102.000,-- exkl. MwSt. Dieser Betrag wäre im Landesvoranschlag 2007 anteilig (ab September 2007) und für die Jahre 2008, 2009 und 2010 zur Gänze vorzusehen. Im Jahr 2011 erfolgt die Finanzierung wieder anteilig.
Für die Vergabe der Künstlerateliers in der Marienmühle wird eine Ausschreibung zur Bewerbung für die Künstlerateliers stattfinden.
Eine internationale Fachjury wird bei der Instyria Kultur-Service GmbH eingesetzt. Diese Jury wird eine Auswahl unter den Bewerberinnen und Bewerbern für die Künstlerateliers treffen und Empfehlungen für die Vergabe dieser Ateliers aussprechen. Auf Grundlage dieser Empfehlungen schließt die Instyria Kultur-Service GmbH voraussichtlich so genannte Leihverträge, die auf 1 Jahr befristet sind, ab.
Der Landesfinanzreferent hat am 24. November 2006 nachfolgende Stellungnahme abgegeben:
Dem gegenständlichen Regierungssitzungsantrag samt Landtagsvorlage wird hinsichtlich der üpl. Ausgabe im Haushaltsjahr 2006 bei der VSt. 1/351285-7420 "Instyria Kultur-Service GmbH - Zuschuss zum laufenden Aufwand" in Höhe von € 50.000,-- zugestimmt.
Zur beantragten Genehmigung eines jährlichen Zuschusses an die Instyria Kultur-Service GmbH in der Höhe von € 102.000,-- für das Künstleratelier Marienmühle für den Zeitraum September 2007 bis September 2011 wird darauf hingewiesen, dass es sich bei dieser Förderung um keine Pflichtausgabe handelt, sodass diese zu keiner automatischen Anwachsung des Kulturförderungsbudgets führen kann.
Dem vorliegenden Sitzungsantrag kann daher nur unter der Voraussetzung zugestimmt werden, dass die finanzielle Bedeckung aus den vom Landtag Steiermark genehmigten Budgets künftiger Jahre im Rahmen der jeweils verfügbaren Ressortmittel gegeben ist.
Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 4. Dezember 2006.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Die Finanzierung des Projektes "Künstleratelier Marienmühle" in Höhe von max. € 102.000,-- (September 2007 bis September 2011), wie in der Regierungsvorlage ausführlich dargestellt, wird genehmigt.