EZ/OZ: 935/1
Regierungsvorlage
eingebracht am 06.12.2006, 00:00:00
Geschäftszahl(en): FA18A 38-1/2006-13
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Kristina Edlinger-Ploder (ÖVP)
Betreff:
Auflassung der L 139, Gösserstraße von km 0,000 bis km 2,300 in einer Gesamtlänge von 2.300 m im Gemeindegebiet von Leoben, pol. Bez. Judenburg.
Die laufenden Änderungen der Wirtschafts- und Siedlungsstruktur bewirken auch nachhaltige Veränderungen der Verkehrsstruktur einzelner Landesstraßen. Das Landesstraßennetz der Steiermark muss daher immer wieder den geänderten Funktionen und Verkehrsverhältnissen angepasst werden. Landesstraßen, die ihre Funktion entsprechend § 7, Abs. 1 LStVG 1964 verloren haben, sind nach § 8, Abs. 1 LStVG 1964 als solche aufzulassen.
Mit der Stadtgemeinde Leoben wurde diese funktionelle Straßennetzbereinigung einvernehmlich geregelt und hat sich die Stadtgemeinde Leoben mit Vertrag vom 24. September 2004 bereit erklärt, die L 139, Gösserstraße von km 0,000 bis km 2,300 in einer Gesamtlänge von 2.300 m in das Gemeindestraßennetz zu übernehmen, wenn von der Landesstraßenverwaltung für die letztmalige Instandsetzung eine pauschalierte Abschlagszahlung (beinhaltet auch die Verlegung der L122, Proleberstraße im BV: Nordtangente) von € 190.000,-- (inkl. Ust.) geleistet wird.
Die gegenständliche Landesstraßenauflassung tritt mit dem Tag der Beschlussfassung in Kraft.
Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 4. Dezember 2006.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Gemäß § 8, Abs. 1 Landes-Straßenverwaltungsgesetz 1964 wird die Landesstraße Nr. 139, Gösserstraße von km 0,000 bis km 2,300 in einer Gesamtlänge von 2.300 m aufgelassen und der Stadtgemeinde Leoben übergeben.
Die gegenständliche Landesstraßenauflassung tritt mit dem Tag der Beschlussfassung in Kraft.