LANDTAG STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 935/1

Regierungsvorlage

eingebracht am 06.12.2006, 00:00:00


Geschäftszahl(en): FA18A 38-1/2006-13
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Kristina Edlinger-Ploder (ÖVP)

Betreff:
Auflassung der L 139, Gösserstraße von km 0,000 bis km 2,300 in einer Gesamtlänge von 2.300 m im Gemeindegebiet von Leoben, pol. Bez. Judenburg.

Die laufenden Änderungen der Wirtschafts- und Siedlungsstruktur bewirken auch nachhaltige Veränderungen der Verkehrsstruktur einzelner Landesstraßen. Das Landesstraßennetz der Steiermark muss daher immer wieder den geänderten Funktionen und Verkehrsverhältnissen  angepasst werden. Landesstraßen, die ihre Funktion entsprechend § 7, Abs. 1 LStVG 1964 verloren haben, sind nach § 8, Abs. 1 LStVG 1964 als solche aufzulassen.

Mit der Stadtgemeinde Leoben wurde diese funktionelle Straßennetzbereinigung ein­vernehmlich geregelt und hat sich die Stadtgemeinde Leoben mit Vertrag vom 24. September 2004 bereit erklärt, die L 139, Gösserstraße von km 0,000 bis km 2,300 in einer Gesamtlänge von 2.300 m in das Gemeindestraßennetz zu übernehmen, wenn von der Landesstraßen­verwaltung für die letztmalige Instandsetzung eine pauschalierte Abschlagszahlung (beinhaltet auch die Verlegung der L122, Proleberstraße im BV: Nordtangente) von € 190.000,-- (inkl. Ust.) geleistet wird.

Die gegenständliche Landesstraßenauflassung tritt mit dem Tag der Beschlussfassung in Kraft.


Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 4. Dezember 2006.



Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Gemäß § 8, Abs. 1 Landes-Straßenverwaltungsgesetz 1964 wird die Landesstraße Nr. 139, Gösserstraße von km 0,000 bis km 2,300 in einer Gesamtlänge von 2.300 m aufge­lassen und der Stadtgemeinde Leoben über­geben.
Die gegenständliche Landesstraßenauflassung tritt mit dem Tag der Beschlussfassung in Kraft.