Der Ausschuss "Umwelt" hat in seinen Sitzungen vom 16.05.2006, 13.06.2006 und 28.11.2006 über den oben angeführten Gegenstand die Beratungen durchgeführt.
Die Landtagsabgeordneten Ingrid Lechner-Sonnek, Peter Hagenauer und Mag. Edith Zitz haben zur Einlagezahl 455/1 einen Antrag betreffend Geruchsbelästigung durch die Firma Leder Schmidt in Wollsdorf eingebracht.
Die genannten Abgeordneten fordern in ihrem Antrag, dass nach einer geeigneten Methode der Ist-Zustandserhebung der Geruchsbelästigung rund um die Lederfabrik Schmidt in Wollsdorf erhoben werden soll, um die erforderlichen Schritte in rechtlicher, finanzieller und organisatorischer Hinsicht zur möglichst raschen Entlastung der betroffenen Bevölkerung setzen zu können.
Bei der Immission von Geruchsstoffen stellt sich die Frage der Zumutbarkeit. Diese wird nicht (nur) auf Grund der Intensität der Geruchswahrnehmung beurteilt, sondern auf Basis der Häufigkeit des Auftretens ("Jahresgeruchsstunden") bewertet.
Zur Bewertung der Zumutbarkeit von Geruchshäufigkeiten steht eine Vorgabe der Österreichischen Akademie der Wissenschaften, veröffentlicht im Nationalen Umweltplan, zur Verfügung. Dort wird die Häufigkeit der auftretenden Gerüche mit 8% der Zeit, bewertet als Jahresgeruchsstunden, begrenzt.
Davon dürfen stark wahrnehmbare oder ekelerregende Gerüche maximal 3% der Zeit ausmachen.
Die Erfassung der Geruchshäufigkeiten kann mit der in der Praxis bewährten Methode der "modifizierten Rastererhebung" erfolgen.
Dazu muss eine Gruppe von Personen zu zufällig bestimmten Zeitpunkten eine Reihe von Erhebungspunkten anfahren, um dort die Geruchswahrnehmungen zu protokollieren.
Eingebunden in diese Erhebungen werden auch Behördenvertreter, die betroffenen Bürger und Gemeinden, aber auch die Firma, deren Geruchsauswirkungen objektiviert werden soll. Allerdings ist diese Methode sehr zeit- und personalaufwendig, die personellen Kapazitäten zur Durchführung der Erhebung stehen in der FA17C nicht zur Verfügung.
Daher wurde das Umweltbildungszentrum beauftragt, einen Vorschlag zur Durchführung der modifizierten Rastererhebung in Wollsdorf auszuarbeiten und ein Angebot darüber zu erstellen.
Mittlerweile wurden das Messnetz festgelegt, die Kontakte zur zuständigen Behörde, den betroffenen Gemeinden und zu Leuten aus der Bevölkerung hergestellt.
Ursprünglich hätte die Geruchserhebung bereits Mitte Oktober beginnen sollen, der tragische Unfall in der Lederfabrik Schmidt hat es jedoch notwendig gemacht, den Beginn um ein Monat zu verschieben.
Die Kosten für die Organisation und die Durchführung der Geruchserhebung belaufen sich auf EUR 24.000,--.
Die Dauer der Geruchserhebung ist mit einem Jahr festgelegt. Mit den Ergebnissen ist also gegen Ende 2007 zu rechnen.
Der Bericht des Ausschusses für Umwelt, Natur und Energie zum Antrag, Einl.Zahl 455/1, der Abgeordneten Lechner-Sonnek, Hagenauer und Mag. Zitz, betreffend Geruchsbelästigung durch die Lederfabrik Schmidt, wird zur Kenntnis genommen.