LANDTAG STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 908/1

Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)

eingebracht am 28.11.2006, 10:19:45


Landtagsabgeordnete(r): Ingrid Lechner-Sonnek (Grüne), Peter Hagenauer (Grüne), Edith Zitz (Grüne)
Fraktion(en): Grüne
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Helmut Hirt, Kurt Flecker

Betreff:
Wachkoma

Das Apallische Syndrom (Wachkoma) ist ein Krankheitsbild in der Neurologie, das durch schwerste Schädigungen des Großhirns hervorgerufen wird, wobei aber der Hirnstamm - verantwortlich für Kreislauf-, Atmung- und Temperaturregelungen - erhalten bleibt. Dadurch sind die Betroffenen wach, haben aber kein Bewusstsein und nur sehr begrenzte Möglichkeiten der Kommunikation mit ihrer Umwelt.

In Österreich kommen jährlich rund 150 neue Fälle dazu, die meisten durch Unfälle. Laut Österreichischer Wachkoma Gesellschaft benötigen rund ein Drittel eine Langzeitbetreuung, wobei reaktivierende Therapien eine Lebenserwartung von 5 bis 8 Jahren ermöglichen. Im Geriatrischen Krankenhaus Graz steht eine Wachkoma-Station mit derzeit 25 Betten zur Verfügung.

Neben der Suche nach einer geeigneten stationären Einrichtung entsteht für Angehörige von Wachkoma-PatientInnen auch das Problem der Finanzierung. Die Kosten für die Akut-Versorung werden zwar durch die Sozialversicherungen gedeckt, die kontinuierliche Rehabilitation müssen aber durch die PatientInnen selbst bzw. deren Angehörige übernommen werden. Neben der Zuerkennung von Pflegegeld gibt es zwar grundsätzlich die Möglichkeit der Übernahme der Kosten durch die Sozialhilfe, aber neben dem Sozialhilferegress sind nahestehende Angehörige verpflichtet, aus ihrem laufenden Einkommen Beiträge zu leisten. Die Folge ist eine meist unzumutbare finanzielle Belastung und die Unterbringung in einem kostengünstigeren Pflegeheim, in dem eine optimale Betreuung bei weitem nicht gewährleistet ist.

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, ein Konzept zu erarbeiten und dem Landtag vorzulegen, das einerseits eine optimale menschenwürdige Betreuung von PatientInnen mit dem apallischen Syndrom sicherstellt, andererseits die finanzielle Belastung der Angehörigen auf ein zumutbares Maß beschränkt.


Unterschrift(en):
Ingrid Lechner-Sonnek (Grüne), Peter Hagenauer (Grüne), Edith Zitz (Grüne)