LANDTAG STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 900/1

Regierungsvorlage

eingebracht am 22.11.2006, 00:00:00


Geschäftszahl(en): LAD-05.00-584/02-26
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Franz Voves

Betreff:
Information des Landtages über die Ergebnisse der Landeshauptleutekonferenz am 30. Oktober 2006.

Unter Bezugnahme auf den Beschluss des Landtages Steiermark Nr. 822 vom 19.11.2002, XIV. Gesetzgebungsperiode, wird nachfolgend über die bei der Landeshauptleutekonferenz am 30.10.2006 gefassten Beschlüsse und erzielten Ergebnisse berichtet.

1.) Finanzierungsmodalitäten und Länderausgleich bei der Grundversorgung bedürftiger AsylwerberInnen
Beschluss:
Die Landeshauptleutekonferenz unterstützt den Beschluss der Landesfinanzreferentenkonferenz vom 4. Oktober 2006, welcher lautet:

"1. Die Landesfinanzreferentenkonferenz stimmt dem von der Arbeitsgruppe erarbeiteten Durchführungsprocedere zur Abwicklung des Länderausgleiches zwischen den Ländern zu (siehe angeschlossenes Referenz-Zeitdiagramm betreffend 2007).

2. Die Prüfung des Länderausgleiches soll durch das Bundesministerium für Inneres erfolgen, wobei den Ländern ein Mitwirkungsrecht zukommen soll.

3. Die Landesfinanzreferentenkonferenz ersucht den Bund dafür zu sorgen, dass die von den Ländern eingereichten Quartalsrechnungen längstens binnen drei Monaten an die Länder überwiesen werden."

Die Landeshauptleutekonferenz beauftragt die Verbindungsstelle der Bundesländer, die Koordination diese Länderausgleichs durchzuführen.


2.) BOS-Digitalfunknetz des Bundes
Der Vorsitzende hält fest, dass die Landeshauptleutekonferenz heute zu diesen Themen keinen Beschluss fassen wird und fasst die Diskussion wie folgt zusammen:
1. Die Landeshauptleutekonferenz nimmt den Bericht von FBM PROKOP über das BOS-Digitalfunknetz des Bundes zur Kenntnis.

2. Die Landeshauptleutekonferenz nimmt zur Kenntnis, dass die Spielorte der Fußball-Europameisterschaft 2008 diesbezüglich voll ausgestattet sein werden.

3. Mit Ausnahme von Vorarlberg, wo hinsichtlich der Grenznähe zu Deutschland und der Schweiz eine Sondersituation besteht, streben die Länder eine Beteiligung am Digitalfunknetz des Bundes bis etwa 2010 an. Dabei ist mit Gesamtkosten von etwa € 100 Mio. zu rechnen.




3.) Forderungspaket der Bundesländer an die neue Bundesregierung
Der Vorsitzende stellt die allgemeine Zustimmung zu den Länderforderungen mit den in der Diskussion erwähnten Änderungen fest. Die Länderforderungen an die neue Bundesregierung sind daher von der Landeshauptleutekonferenz beschlossen.

Länderforderungen an die neue Bundesregierung
Anlässlich der Neubildung der Bundesregierung bringt die Landeshauptleutekonferenz folgende gemeinsame Auffassungen der Länder zum Ausdruck:

Allgemeines
Aus der gemeinsamen Verantwortung für das Wohl der Bürgerinnen und Bürger bieten die Länder der künftigen Bundesregierung Zusammenarbeit im Geiste des kooperativen Bundesstaates an, um die Herauforderungen der Zukunft gemeinsam zu bewältigen.

In einem immer stärker zusammenwachsenden Europa ist auf die Stellung Österreichs als Bundesstaat in Europa besonders Bedacht zu nehmen. Die Akzeptanz von politischen Entscheidungen in der Bevölkerung ist nur dann erreichbar, wenn es gelingt, ein hohes Maß an Identifikation zwischen den Bürgerinnen und Bürgern und der Vertretung ihrer Interessen herzustellen. Die Länder erachten es daher als geboten, die österreichische Bundesstaatlichkeit zu einem modernen Föderalismus weiterzuentwickeln.

Österreich in einem Europa der Regionen
Föderale Strukturen gewinnen in Europa immer stärkere Bedeutung. Im Hinblick auf die zunehmende Europäisierung und Globalisierung kommt der Erhaltung und Schaffung regionaler Identität als Gegengewicht zur Verlagerung vormals nationaler Aufgaben auf die europäische bzw. internationale Ebene zunehmende Bedeutung zu. Die Länder gewährleisten Innovationsfähigkeit und befruchten damit die Konferenz um die "bessere Lösung". Sie ermöglichen eine regionale Akzent- und Schwerpunktsetzung und sichern flexible, rasche, effiziente und abgestimmte Reaktionsmöglichkeiten auf Veränderungen und Bedürfnisse. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, ist die Mitwirkung der Länder an der Rechtsetzung der Europäischen Union zu verbessern, beispielsweise durch Ausdehnung der Informationspflicht des Bundes, Einrichtung geeigneter Stellungnahmeverfahren und Verankerung von Kommunikations- und Vertretungsrechten für und durch die Länder, insbesondere auch im Vorfeld von Entscheidungen.

Wo immer die Europäische Union keine ausschließliche Zuständigkeit hat, muss das Subsidiaritätsprinzip zur Anwendung kommen: Die Union kann nur tätig werden, wenn sie im Vergleich zu den Mitgliedstaaten einen Mehrwert erzielen kann. Damit ist der Grundsatz der Subsidiarität auch ein Garant für die Erhaltung der nationalen und regionalen Identität, Kultur und Eigenständigkeit. Zur wirksamen Durchsetzung dieses Prinzips sind ausreichende Mitwirkungsrechte der Länder auch an der Kontrolle seiner Einhaltung erforderlich. Hiezu ist ein koordiniertes Vorgehen zwischen der Bundes- und der Länderebene erforderlich.

Verfassungsreform
Die Länder anerkennen die geleisteten Arbeiten des Österreich-Konvents und seine Bedeutung für die Weiterentwicklung des österreichischen Bundesstaats. Sie bekräftigen ihre Bereitschaft, auf der Basis der erarbeiteten Ergebnisse weiterhin an der Verfassungsreform engagiert mitzuwirken. Ziel dieser Reform muss jedenfalls die wiederholt geforderte und jedenfalls seit dem Beitritt zur Europäischen Union notwendige Stärkung der Länder sein. Unter Hinweis auf die am 20. Jänner 2005 in den Österreich-Konvent eingebrachten Länderpositionen, an denen seitens der Länder weiterhin festgehalten wird, werden beispielsweise folgende Punkte für die Länder als besonders wichtig erachtet:

Die relative Verfassungsautonomie der Länder soll gestärkt werden. Den Ländern soll insbesondere ein ausreichender Spielraum für eigenständige Regelungen zur Kreation der Organe des Landes, für landesgesetzliche Wahlrechtsregelungen und die Ausgestaltung der Instrumente direkter Demokratie zukommen. Die bundesverfassungsrechtlichen Vorgaben für die Organisation der Verwaltung in den Ländern soll reduziert werden. Das Einspruchsrecht der Bundesregierung gegen Gesetzesbeschlüsse der Länder und das Zustimmungsrecht der Bundesregierung zu bestimmten Gesetzesbeschlüssen der Länder sollen aufgehoben werden.

Die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern muss sich an den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger orientieren und unter Beachtung des Subsidiaritätsprinzips abgerundete Kompetenz- und Verantwortlichkeitsbereiche des Bundes und der Länder schaffen. Das Modell, durch eine so genannte "Dritte Säule" die Möglichkeit zu eröffnen, in bestimmten Materien im unbedingt erforderlichen Ausmaß bundesweite Homogenität sicherzustellen und gleichzeitig den Ländern Raum für regionale Gestaltung zu geben, wird grundsätzlich unterstützt. Es sind Instrumente vorzusehen, die im Einvernehmen zwischen Bund und Ländern rasche Zuordnungen neuer Regelungsbereiche zu bestehenden Kompetenzen erlauben. Die Umsetzung von EU-Recht muss weiterhin der innerstaatlichen Zuständigkeit zur Erlassung der jeweiligen Rechtsvorschriften folgen.

Bei einer Reform des Bundesrates muss insbesondere ein effektives Mitwirkungsrecht bei solchen Akten der Bundesgesetzgebung bestehen, die sich auf die Zuständigkeiten der Länder oder ihre Vollziehung auswirken oder die wesentliche finanzielle Folgen für die Länder nach sich ziehen. Im Hinblick auf die Funktion des Bundesrates als Länderkammer muss gesichert sein, dass die Mitglieder des Bundesrates auch tatsächlich die Interessen der von ihnen vertretenen Länder wahrnehmen.

Die Tätigkeit der Vollziehung muss auf die Wirkungen in der Gesellschaft und die Erfordernisse der Bürgerinnen und Bürger gerichtet sein. Dem entsprechend ist die künftige Verwaltungsorganisation so auszugestalten, dass ihre Ressourcen möglichst wirtschaftlich eingesetzt und Doppelgleisigkeiten vermieden werden und für die Politik eine professionelle Unterstützung in der strategischen Zielrichtung und Ausrichtung des Staates geboten wird. Die mittelbare Bundesverwaltung hat sich dem Grund nach bewährt. Sie soll daher erhalten bleiben und um weitere, bisher in der unmittelbaren Bundesvollziehung verankerte Angelegenheiten ergänzt werden. Dadurch kann auch die Anzahl der Sonderbehörden des Bundes reduziert werden. Die Zentralstellen des Bundes haben sich auf die Wahrnehmung von grundsätzlichen und länderübergreifenden Angelegenheiten zu beschränken. Im Sinn einer effizienten und transparenten Vollziehung ist die Einheitlichkeit der Ämter der Landesregierungen zu wahren. Den Ländern soll die Möglichkeit eröffnet werden, gemeinsame Einrichtungen für einzelne Verwaltungsbereiche zu schaffen.

Die Schaffung von Landesverwaltungsgerichten wird begrüßt, so die Finanzierung durch den Bund gesichert ist.
Im Katastrophenfall muss eine einheitliche Führung durch den Landeshauptmann sichergestellt sein. Der Landeshauptmann soll zum zentralen Entscheidungsträger bei Krisen und in Katastrophenfällen unabhängig von der Zuständigkeit (unter Umständen mehrerer verschiedener) anderer Behörden und Organe berufen sein.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Kontrolleinrichtungen der Länder sollen die gleichen sein wie die des Rechnungshofes des Bundes. Die Organisation der Rechnungs- und Gebarungskontrollen der Landesverwaltung soll den jeweiligen Landesverfassungsgesetzgebern autonom zukommen. Zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten sollen Länder, die über Einrichtungen mit dem Rechnungshof des Bundes vergleichbaren Befugnissen verfügen, entscheiden können, ob in Angelegenheiten der Landesverwaltung der Rechnungshof des Bundes zuständig sein soll.


Finanzverfassung
Die Reform der Bundesverfassung ist an eine befriedigende Gestaltung der Finanzverfassung und eine bestandsfeste, sachgerechte Aufteilung der Finanzmittel geknüpft. Die Übernahme von Aufgaben setzt auch eine zur Erledigung dieser Aufgaben angemessene Finanzausstattung voraus.

Unter Hinweis auf die gemeinsame Länderstellungnahme vom 13. Februar 2004 zum Ausschuss 10 des Österreich-Konvents (Anlage zu den Länderpositionen vom 20. Juni 2005) wird festgehalten:
Sofern unter "Zusammenführung von Einnahmen- und Ausgabenverantwortung" die langfristige Absicherung des Anteils der Länder an der zur Verfügung stehenden Finanzmasse, etwa durch Zuweisung fixer Ertragsteile aus dem Steueraufkommen, verstanden wird, wird diese Maßnahme begrüßt.

Die Finanzverfassung und der Finanzausgleich sind aufgabenorientiert und auf der Grundlage gleichberechtigter Partner zu regeln. Den Ländern ist dabei ein größerer Gestaltungsspielraum zu eröffnen. In jedem Fall sind Mehraufgaben für die Länder und damit verbundene Mehrausgaben zu berücksichtigen. Das bedeutet, es sind die Länder finanziell so auszustatten, dass ihre Finanzkraft adäquat zu ihren Aufgaben ist.

Grundsätzlich sollte bei der Neukonzeption der Finanzverfassung das bundesstaatliche Prinzip verstärkt Berücksichtigung finden, d.h. prinzipiell ist von einer Parität und Autonomie von Bund, Ländern und Gemeinden auszugehen. Das würde nicht nur die ausdrückliche Nominierung des Verhandlungsgebotes im Bereich des Finanzausgleiches in der Finanzverfassung bedeuten sondern darüber hinaus auch, dass bundesgesetzliche Maßnahmen nur im Rahmen und Umfang des im Verhandlungsweg erzielten Einvernehmens erfolgen dürfen.


Sonstige finanzielle Aspekte
 
Ausgabedynamische Bereiche
In den für die Länder besonders ausgabendynamischen Bereichen Soziales, Kinderbetreuung, Nahverkehr, Fachhochschulen und Krankenanstaltenfinanzierung sind insbesondere die hohen Steigerungsraten in den Bereichen Soziales (77,73%), Fachhochschulen (358,10%) und Krankenanstaltenfinanzierung (76,65%) auffällig (siehe Ländermemorandum zum FAG 2005).

Die Länder fordern daher von der neuen Bundesregierung:

Im Bereich Krankenanstaltenfinanzierung:
· Aufhebung der Deckelung der Bundes- und Sozialversicherungsmittel und deren Indexierung nach dem Schlüssel 60% Steigerung Personalkosten und 40% Steigerung Sachkosten\;
· zusätzliche Berücksichtigung der Bevölkerungsentwicklung und des medizinischen Fortschrittes\;
· Überlassung der tatsächlichen Mehreinnahmen aus der Erhöhung der Tabaksteuer um 18 Cent pro Packung
· Einbringung der AUVA-Mittel in die Krankenanstaltenfinanzierung ab 2001 und deren Indexierung.

Im Bereich Bildung:
Anpassung und Valorisierung der seit 1994 nicht erhöhten Fixbeträge des Bundes für Fachhochschulen (dzt. zwischen 5.814 und 6.904 Euro pro Student/in und Jahr).
Die Länder halten fest, dass die Besoldung der Lehrer an allgemeinbildenden Pflichtschulen weiterhin zur Gänze eine Angelegenheit des Bundes bleiben muss.

Im Bereich Soziales:
· laufende Valorisierung des Pflegegeldes (durch eine gesetzliche, an der Pensionsbemessung orientierte Automatik)\;
· Abschaffung der Ruhensbestimmung beim Pflegegeld bei Heimbewohnern\;
· Tragung der zusätzlichen, die durch EWR-Fälle beim Pflegegeld den Ländern entstehen\;
· Abschaffung einer Doppelversicherung im ASVG\;
· Beteiligung des Bundes an den Kosten für Heizkostenzuschüsse\;
· Weiterführung von EQUAL-Projekten im Bereich der Behindertenhilfe\;
· Ausbildung im Pflegebereich soll finanziell Bundessache werden\;
· verstärkte Übernahme der Kosten im Bereich der Integration (Deutschkurse,…)\;
· integrative Betriebe im Bereich der Behindertenhilfe sollten zur Gänze vom Bund finanziert werden\;
· gänzliche Kostentragung inkl. Nebenleistungen wie z.B. Taschengeld, Fahrtkosten, Bekleidungsbeihilfe, ärztliche Kosten bei Personen mit gerichtlicher Zuweisung zu Therapien im Suchtbereich § 41 SMG bzw. auch bei Personen in der Forensik\;
· eindeutige Klärung der Finanzierung aufgrund ASVG-Zuständigkeit (z.B. Finanzierung Pflege beatmungspflichtige Personen, junge Schlaganfallpatient/innen, verlängerte medizinische Hauskrankenpflegezeiten durch kürzere Verweilzeiten in den KH auch in stationären Pflegeeinrichtungen)\;
· Regelung mit Bundessozialamt im Bereich Behindertenbeschäftigung - Bundessozialamt unterstützt "begünstigt Beeinträchtigte" mit einem Mindestbeschäftigungsausmaß\;
· Übernahme der Arztkosten in Alten- und Pflegeheimen (Umsetzung Heimaufenthaltsgesetz).

Im Bereich Nahverkehr:
· die Förderhöhe gemäß §§ 24 und 26 ÖPNRV-G mit einem Bundesbeitrag gleicher Höhe wie durch die Region, d.h. 50%, zu garantieren,
· die Förderdauer zur Gewährleistung effizienter und kostengünstiger Bestellungen auf mindestens drei Jahre (mit jährlichen Berichten über die Entwicklung der Projekte) auszuweiten,
· das österreichische Fördervolumen gemäß der in den Erläuterungen des ÖPNRV-G vereinbarten Summe (rd. € 50 Mio.) jährlich sicherzustellen,
·  Förder- und Evaluierungsrichtlinien für die Bundesförderung zu erarbeiten und zu verabschieden und
· gleiche Spielregeln für alle Länder - bei entsprechender Erhöhung des Gesamtvolumens an Förderungen - anzustreben.

Wohnbauförderung
Außerstreitstellung der Wohnbauförderung sowohl hinsichtlich des Zweckzuschusses als auch hinsichtlich der Bedarfszuweisungen in mindestens der derzeitigen Höhe für die kommenden FAG-Perioden in Form einer entsprechenden Art. 15a B-VG Vereinbarung.


Verländerung der Bundesstraßen
Langfristige Absicherung und Valorisierung des Zweckzuschusses des Bundes an die Länder als Gegenleistung für die Verländerung der Bundesstraßen in Form einer Art. 15a B-VG Vereinbarung, da sonst ab 2008 ein rechtsfreier Raum eintritt.


Konsolidierungsbeitrag der Länder an den Bund
Seit 1997 leisten die Länder einen Konsolidierungsbeitrag an den Bund, der zuletzt (§ 9 Abs. 3 Z. 1 lit. b FAG 2005) eine Höhe von 331,75 Mio. Euro jährlich erreicht hat.

Angesichts der Zeitspanne und der Höhe dieses Konsolidierungsbeitrages fordern die Länder die sukzessive Reduzierung, da er nie als Dauerbeitrag angelegt war.

EU-Beitrag der Länder
Die tatsächlichen Verhältnisse bei der EU-Beitragsfinanzierung im Vergleich zu den der Finanzierungsvereinbarung am 1. März 1995 zugrunde gelegten Annahmen haben sich wesentlich zugunsten des Bundes verschoben. So ist der EU-Beitrag 2005 gegenüber den für das Jahr 1995 angenommenen Anteilen bei den Ländern um 25% und bei den Gemeinden um 27% höher, während er beim Bund lediglich um 10% gestiegen ist. Dies ist insbesondere auf den in den Länderbeitrag ua. einbezogenen Fixbetrag, der in seiner ursprünglichen Höhe bereits zu hoch angesetzt war und der durch die jährlich 3%-ige Valorisierung überproportional steigt, zurückzuführen.

Die Länder fordern daher eine Reduzierung dieses Fixbetrages auf ein realistisches Niveau und den Entfall der Valorisierung.

Außerdem haben sich die vom BM für Finanzen jährlich gemäß § 12 Abs. 1 FAG 2005 geschätzten Zahlungserfordernisse der Länder in bisher jedem Jahr in einem teilweise beträchtlichen Ausmaß als zu hoch erwiesen. Durch die Abrechnung des Länder-EU-Beitrages erst mit der Ertragsanteile-Zwischenabrechnung im März des Folgejahres haben die Länder einen nicht unerheblichen Zinsennachteil bzw. der Bund einen Zinsenvorteil, der bis einschließlich 2005 bei einer Verzinsung von 4% mit 11,5 Mio. Euro anzusetzen ist.

Die Länder fordern daher, dass künftig die monatlichen Ertragsanteile-Einbehaltungen auf einem der gegebenen Entwicklung Rechnung tragenden Niveau erfolgen.


Mittel des Katastrophenfonds:
Das BM für Finanzen hat anlässlich der Überweisung der den Ländern für die Schadensperiode Oktober 2004 bis September 2005 gebührenden Katastrophenfondsmittel die in den beiden Vorjahren geltend gemachten Abrechnungsbeträge für ehemalige Bundesstraßen B einbehalten und darüber hinaus auch "Verwendungszinsen" im Ausmaß von 4% p.A. einbehalten.
Unter Hinweis auf den Beschluss der Landesfinanzreferentenkonferenz vom 26. April 2006, wonach für die Einbehaltung von "Verwendungszinsen" keine Rechtsgrundlage im Katastrophenfondsgesetz gegeben ist, fordern die Länder die umgehende Bereitstellung dieser einbehaltenen Beträge.

Ausspielungsbesteuerungsgesetz:
Durch finanzausgleichsgesetzliche Maßnahmen sollten den Sitzgemeinden der Spielbanken und den Ländern, in denen sich Spielbanken befinden, durch die Änderung des Umsatzsteuer- sowie des Glücksspielgesetzes in Umsetzung des EuGH-Urteils vom 17.2.2005 keine Mindereinnahmen entstehen. Tatsächlich sind den Ländern vor allem beim Ertragsanteilekopfquoten-Ausgleich gemäß § 20 Abs. 1 FAG, aber auch bei den Ertragsanteilen finanzielle Einbußen zugunsten des Bundes entstanden bzw. werden weiterhin entstehen. Infolge der Aufrollung der Spielbankabgabe 1999 bis 2005 betragen die Mindereinnahmen der Länder beim Kopfquotenausgleich 2005 ca. 3,8 Mio. Euro. Bei den Ertragsanteilen 2005 belaufen sich die Mindereinnahmen auf ca. 3,5 Mio. Euro, wobei sich dieser finanzielle Nachteil durch den Umstand relativiert, dass die Krankenanstaltenfonds mit 4,3 Mio. Euro profitieren. Für die folgenden Jahre ist in etwa mit einem Siebentel dieser Beträge zu rechnen.

Die Länder fordern daher unter Hinweis auf die in der Begründung zum parlamentarischen Initiativantrag ausdrücklich festgehaltene Einnahmeneutralität für Länder und Gemeinden entsprechende finanzausgleichstechnische Maßnahmen, die diese Einnahmeneutralität für das Jahr 2005 wiederherstellen bzw. für die Zukunft gewährleisten.


4.) Mindereinnahmen aus der Tabaksteuer
Beschluss:
Die Landeshauptleutekonferenz unterstützt den Beschluss der Landesfinanzreferentenkonferenz vom 4. Oktober 2006, welcher lautet:

"1. Die Landesfinanzreferentenkonferenz hält fest, dass

-  im Rahmen der Vereinbarung zur Gesundheitsreform ein für die Krankenanstalten zweckgebundener Abgabenmehrertrag in Höhe von 60 Mio. Euro aus der Erhöhung der Tabaksteuer zugrunde gelegt wurde und
-  durch die Umsetzungsregelung des Bundes in Form des Vergleiches der Aufkommen an Tabaksteuer 2005 gegenüber 2004 dieser Effekt bei weitem nicht eingetreten ist (statt 60 Mio. Euro nur 8,3 Mio. Euro).

2. Die Landesfinanzreferentenkonferenz schlägt daher vor, die Umsetzungsregelung so zu treffen, dass zwei Drittel der tatsächlichen Mehreinnahmen aus der Erhöhung der Tabaksteuer um 0,18 Euro pro Packung für Zwecke der Krankenanstalten zweckgebunden werden."


5.) Ökostromgesetz\;
Verrechnungspreis-Verordnung
Der Vorsitzende hält fest als Ergebnis: Tagesordnungspunkt für die Landeshauptleutekonferenz am 4. Dezember 2006. Der Tagesordnungspunkt ist im Zusammenhang mit der Frage des Heizkostenzuschusses zu sehen.


6.) Schulwesen\; Strukturprobleme
Beschluss:
Die Landeshauptleutekonferenz unterstützt den Beschluss der Landesfinanzreferentenkonferenz vom 4. Oktober 2006, welcher lautet:

"1. Die Landesfinanzreferentenkonferenz stellt fest, dass dem Bund alle schulrelevanten Daten, die zur Beurteilung der Ermächtigungsbedingung des § 4 Abs. 8 FAG 2005 notwendig sind, zur Verfügung stehen.

2. Die Landesfinanzreferentenkonferenz ersucht den Bund, die im Gesamtpaket über den Finanzausgleich 2005 vorgesehene gemeinsame Bund/Länder-Arbeitsgruppe zur Evaluierung der Strukturprobleme bei sinkender Schülerzahl und sonderpädagogischem Förderbedarf einzurichten.

3. Die Landesfinanzreferentenkonferenz hält fest, dass die in § 4 Abs. 8 FAG 2005 geregelten zusätzlichen Mittel gemäß dem Paktum zum FAG 2005 vom Bund auch in den Jahren 2007 und 2008 zur Verfügung zu stellen sind."


7.) Finanzielle Belastung der Wasserkraft
Beschluss:
Die Landeshauptleutekonferenz unterstützt den Beschluss der Landesfinanzreferentenkonferenz vom 4. Oktober 2006, welcher lautet:

"Die Landesfinanzreferentenkonferenz hält fest, dass sich die Wasserkraft im Wettbewerb mit der Atomkraft und fossilen Energieträgern befindet und die EU-Wasserrahmenrichtlinie zusätzlichen Kostendruck bewirkt.

Jede weitere einseitige Belastung der Wasserkraft durch den Bund wird daher strikt abgelehnt."


8.) Park &\; Ride-Anlagen\;
Finanzierung
Beschluss:
Die Landeshauptleutekonferenz unterstützt den Beschluss der Landesfinanzreferentenkonferenz vom 4. Oktober 2006, welcher lautet:

"Die Landesfinanzreferentenkonferenz fordert, dass in Hinkunft bei neuen Ausbau-vorhaben/Ausbauprogrammen für Park &\; Ride-Anlagen die ÖBB-eigenen Grundstücke nicht als Kostenfaktur angesetzt werden, da es sich um Parkplätze für Kundinnen und Kunden der ÖBB handelt."


9.) Nachhaltigkeitsstrategie und Global Marshall Plan Initiative
Beschluss:
1. Die Landeshauptleutekonferenz begrüßt die Weiterentwicklung der derzeit als Bundesstrategie konzipierten österreichischen Nachhaltigkeitsstrategie zu einer gesamtösterreichischen Nachhaltigkeitsstrategie. Die NachhaltigkeitskoordinatorInnen der Länder werden im Rahmen der gemeinsamen Expertenkonferenz der Länder und des Bundes beauftragt, bis zum 2. Quartal 2007 einen geeigneten Umsetzungsvorschlag zu erarbeiten und der Landeshauptleutekonferenz vorzulegen. Dabei ist insbesondere darauf zu achten, dass eine adäquate und gleichberechtigte Berücksichtigung und Abstimmung der Interessen der Länder und des Bundes sichergestellt ist und dass die Strukturen möglichst schlank und ressourceneffizient gehalten werden.

2. Die Landeshauptleutekonferenz begrüßt und unterstützt die Ziele des Global Marshall Planes. Die Landeshauptleute werden in ihren Ländern die Ziele des Global Marshall Planes aktiv unterstützen. Die gemeinsame ExpertInnenkonferenz der NachhaltigkeitskoordinatorInnen wird weiters beauftragt, gemeinsame Wege und Vorgangsweisen zur Umsetzung der Ziele des Global Marshall Plans auf regionaler Ebene in Abstimmung mit der Global Marshall Plan Initiative Österreichs zu suchen und gegebenenfalls zu koordinieren und darüber zu berichten.

3. Die Landeshauptleutekonferenz ersucht die Bundesregierung, sich ebenfalls zu den Zielen der Global Marshall Plan Initiative zu bekennen und aktiv auf europäischer Ebene für die Umsetzung dieser Ziele einzutreten.


10.) Einheitliche Qualitätsstandards für Tiertransportkontrollen
Beschluss:
Die Landeshauptleutekonferenz erachtet österreichweit einheitliche Standards bei der Vollziehung des Tiertransportgesetzes-Straße sowie der einschlägigen EU-rechtlichen Grundlagen (insbesondere der Verordnung 1/2005/EG ab Jänner 2007) für sinnvoll.

Die Landeshauptleutekonferenz ersucht deshalb den Bund, gemeinsam mit den Veterinärdiensten der Länder derartige Standards zu erarbeiten.


11.) Versammlunng der Regionen Europas (VRE)\;
Wahlen in den Vorstand\;
Ländervertreter
Beschluss:
Die Landeshauptleutekonferenz nominiert für den Vorstand der Versammlung der Regionen Europas für die nächste Funktionsperiode als Ländervertreter:

Landesrat Dr. Josef MARTINZ, Kärnten
Vertreter: Univ.-Doz. Dr. Hellwig VALENTIN

Landesrat Viktor SIGL, Oberösterreich
Vertreter: Landesamtsdirektor Dr. Eduard PESENDORFER

Amtsführender Stadtrat Dipl.-Ing. Rudolf SCHICKER, Wien
Vertreter: Bereichsdirektor Dr. Oskar WAWRA


12.) Beirat für Asyl- und Migrationsfragen\;
Ländervertreter
Der Vorsitzende fasst zusammen: Dazu kann heute kein Einvernehmen erzielt werden. Die Nominierung von Steiermark (Herr Günther BAUER statt Frau Mag. Barbara PITNER) wird zur Kenntnis genommen.


13.) Österreichisch-Syrisches Ärtzekomitee für medizinische Zusammenarbeit\;
Hilfe im Libanon
Der Vorsitzende hält als Ergebnis fest: Die Unterstützung dieses Projekts bleibt jedem Land selbst überlassen.


14.) Personalangelegenheiten der Verbindungsstelle
Der Vorsitzende stellt das Einvernehmen zum Beschluss im Sinne des Vorschlags der Landesamtsdirektoren fest:
1.  Im Hinblick auf den Übertritt des derzeitigen Leiters der Verbindungsstelle Dr. Peter BRAND in den Ruhestand bestellt die Landeshauptleutekonferenz mit 1. Jänner 2007
Herrn Dr. Andreas ROSNER (Niederösterreich) zum Leiter der Verbindungsstelle der Bundesländer und
Herrn Mag. Werner HENNLICH (Wien) zu dessen Stellvertreter.

2.  Die Landeshauptleutekonferenz stimmt zu, dass Herr Dr. Robert GMEINER, Vorarlberg, der Verbindungsstelle mit 1. Jänner 2007 dienstzugeteilt wird.


Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 20. November 2006.


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Der Bericht der Steiermärkischen Landesregierung zum Beschluss Nr. 822 des Landtag Steiermark, Einl.Zahl 1112/1, XIV. Gesetzgebungsperiode, betreffend Information des Landtages über die Ergebnisse der Landeshauptleutekonferenzen, wird zur Kenntnis genommen.