LANDTAG STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 925/1

Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)

eingebracht am 30.11.2006, 15:20:02


Landtagsabgeordnete(r): Johannes Schwarz (SPÖ), Werner Breithuber (SPÖ), Ewald Persch (SPÖ), Walter Kröpfl (SPÖ), Gerhard Rupp (SPÖ), Klaus Konrad (SPÖ), Gerald Schmid (SPÖ), Ilse Reinprecht (SPÖ), Martina Schröck (SPÖ), Karl Petinger (SPÖ)
Fraktion(en): SPÖ
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Kristina Edlinger-Ploder (ÖVP)

Betreff:
Studienkarte\; Änderung der Anspruchsvoraussetzung auf Inskriptionsbestätigung

Studierende an den steirischen Hochschulen können das Angebot des Steirischen Verkehrsverbundes nutzen, eine ermässigte Studienkarte zu erhalten. Diese ist um rund 38,5 % billiger als eine normale Verbund-Monatskarte (Beispiele an Hand von 6-Monatskarten: Zone 1: Normaltarif € 164,--,  Studienkarte € 114,80\; Zone 8: Normaltarif € 579,--, Studienkarte € 410,--). Berechtigt eine solche Karte zu lösen sind all jene Studierenden, für die österreichische Familienbeihilfe bezogen wird.

Hier beginnt das Problem: Laut Bericht zur sozialen Lage von Studierenden 2002 beziehen nur rund 48 % der StudentInnen Familienbeihilfe, somit sind mehr als die Hälfte davon von der Möglichkeit des Erwerbes einer Studienkarte ausgeschlossen.
Der Kreis der NichtnbezieherInnen von Familienbeihilfe gliedert sich grob in folgende Gruppen:

  • Studierende, die zu alt für den Bezug der Familienbeihilfe sind (Altersgrenze: Beginn des 27. Lebensjahres, also ab 26 Jahren).
  • Studierende, die das Studium nach mehr als zwei Semestern wechseln. (Wegen der Zugangsbeschränkungen betrifft dies heute auch sogenannte "Zwangswechsler". Auch in diese Gruppe fallen Wiederanspruchsberechtigte, die von ihrem Anspruch nichts wissen.).
  • Studierende, die den notwendigen Studienerfolg nicht erbringen können. Dies betrifft vor allem Studierende aus sozial unterprivilegierten Verhältnissen, weil diese gezwungen sind, neben dem Studium zu arbeiten und so nicht die nötige Zeit für das Studium aufwenden können oder Kollisionen zwischen Arbeits- und Praktikazeiten austarieren müssen.
  • Studierende, die ihren Lebensunterhalt vollständig aus Erwerbstätigkeit bestreiten müssen.
  • Studierende aus dem EU- und Nicht-EU-Ausland.

Alleine die Karl-Franzens Universität Graz, die Technische Universität Graz und die Medizinische Universität Graz hatten gemeinsam im Wintersemester 2005 / 2006 insgesamt 34.540 ordentliche Studierende gemeldet.

Mit der Umsetzung dieses Antrages, die Vorlage einer Inskriptionsbestätigung statt des Bezuges der Familienbeihilfe als Anspruchsvoraussetzung für die Studienkarte zu definieren, könnte es, wenn die Daten des oben genannten Berichtes zur sozialen Lage der Studierenden 2002 auch für die Steiermark vollinhaltlich zutreffen, zumindest rund weiteren 18.000 Studierenden ermöglicht werden, die ermäßigte Studienkarte in Anspruch zu nehmen.

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Steiermärkische Landesregierung wird aufgefordert, in Verhandlungen mit dem Verkehrsverbund Steiermark zu erreichen, dass der Erwerb einer Studienkarte vom Anspruch auf die Familienbeihilfe entkoppelt wird und stattdessen die Vorlage der Inskriptionsbestätigung die Grundlage für die Anspruchsberechtigung darstellt.


Unterschrift(en):
Johannes Schwarz (SPÖ), Werner Breithuber (SPÖ), Ewald Persch (SPÖ), Walter Kröpfl (SPÖ), Gerhard Rupp (SPÖ), Klaus Konrad (SPÖ), Gerald Schmid (SPÖ), Ilse Reinprecht (SPÖ), Martina Schröck (SPÖ), Karl Petinger (SPÖ)