LANDTAG STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 861/1

Regierungsvorlage

eingebracht am 14.11.2006, 00:00:00


Geschäftszahl(en): FA4A-21.V07-1900/2006-38
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Christian Buchmann

Betreff:
Ermächtigung der Landesregierung zur Fortführung des Landeshaushaltes vom 1.1.2007 bis 30.4.2007 im Rahmen des Voranschlages 2006 (Budgetprovisorium 2007).

In der Budgetklausur vom 19.6.2006 wurde unter Berücksichtigung der Vorgaben nach dem Österreichischen Stabilitätspakt einvernehmlich der globale Rahmen für den Gesamt-Nettoaufwand 2007 mit € 105 Mio. festgelegt, weshalb sich aus den Ressort-Anträgen zum Budget 2007 ein Verbesserungserfordernis von € 329 Mio. ergeben hat.

Die Regierungsverhandlungen haben kein Ergebnis gebracht. Aufgrund einer auf politischer Ebene erzielten Übereinkunft soll nun zum Zwecke von Verhandlungen eines Doppelbudgets 2007 und 2008, sowie hinsichtlich der gemeinsamen Strategieführung für die ESTAG für die Zeit vom 1.1.2007 bis 30.4.2007 ein Budgetprovisorium beschlossen werden.

Es wäre daher der in der Regierungssitzung vom 30.10.2006 mit Stimmenmehrheit beschlossene Abänderungsantrag der SPÖ-Fraktion zu GZ.: FA4A-21.V07-1900/2006-28 zu reassumieren.

Weiters ist es notwendig, die Landesregierung gemäß § 16 Abs. 3 des L-VG 1960 durch den Landtag zu ermächtigen, den Landeshaushalt 2007 aus den oben angeführten Gründen im Zeitraum vom 1.1.2007 bis 30.4.2007 vorerst in Form eines Budgetprovisoriums im Rahmen des Voranschlages 2006 fortzuführen.


Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 13. November 2006.


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Steiermärkische Landesregierung wird für die Zeit vom 1.1.2007 bis 30.4.2007 zur Fortführung des Landeshaushaltes im Rahmen des Voranschlages 2006 ermächtigt.