EZ/OZ: 863/1
Regierungsvorlage
eingebracht am 14.11.2006, 00:00:00
Geschäftszahl(en): FA4A-24Be1-29/2006
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Christian Buchmann
Beilagen: Tabelle 1, 2 und 3)
Betreff:
Ankauf von 12 Liegenschaften mit Berufsschulinternaten von der Wirtschaftskammer Steiermark zu einem Kaufpreis von € 15.862.793,-- und den Weiterverkauf dieser Liegenschaften an die Landesimmobilien Gesellschaft mbH zu einem Verkaufspreis von € 17.571.500,--.
Der vorliegende Sitzungsantrag der Finanzabteilung ist in Zusammenhang mit dem Sitzungsstück der Fachabteilung 6D - Berufsschulwesen, GZ: FA6D-14.H3/2006-57, zu betrachten. Die Situation der Berufsschulinternate im Land Steiermark wird in diesem wie folgt dargestellt:
"Teil A) - Präambel
Die Ausbildung von Lehrlingen im dualen System und ihre Qualifizierung zu Facharbeitern sind für den Wirtschaftsstandort Steiermark von besonderer Bedeutung. Neben der Ausbildung in den Unternehmen kommt dabei der begleitenden schulischen Ausbildung eine wichtige Rolle zu.
Die regionale Berufsschulstruktur in der Steiermark macht eine qualitativ hochwertige internatsmäßige Unterbringung der Lehrlinge während des Berufsschulbesuches notwendig. Die Betreuung des steirischen Fachkräftepotenzials während der Berufsschulzeit ist für die Persönlichkeitsentwicklung der Jugendlichen enorm wichtig.
Das Land Steiermark und die Wirtschaftskammer Steiermark bekennen sich daher dazu, für die steirischen Lehrlinge in diesem Bereich in Zukunft besondere Anstrengungen zu unternehmen.
Teil B) - Ausgangslage
I) gesetzliche Grundlage
Das Land Steiermark ist in Umsetzung der Bestimmungen des Pflichtschulerhaltungs-Grundsatzgesetzes (ausgeführt im § 2 des Steiermärkischen Berufsschulorganisationsgesetzes 1979) gesetzlicher Heimerhalter aller der an die Landesberufsschulen angeschlossenen Schülerheime.
Als gesetzlicher Heimerhalter ist das Land Steiermark verpflichtet, allen Berufsschülern die Möglichkeit einer Internatsbenützung anzubieten.
Diese Verpflichtung zur "Führung von Internaten" umfasst
a. die Bereitstellung der Gebäude (Bau, Instandhaltung und Betrieb),
b. die Bereitstellung des Personals (Erzieher, Küche, Reinigung, Verwaltung etc.),
c. die Übernahme der gesamten damit verbundenen Verwaltungsaufgaben und
d. die Deckung aller aus dem Titel "gesetzlicher Heimerhalter" verbunden Kosten.
e. In Verbindung mit § 2 SchOG - durch welchen normiert wird, dass durch die Erziehung in Heimen zur Erfüllung der Aufgaben der Österreichischen Schule beizutragen ist - bedeutet dies, dass eine Betreuung sich nicht auf eine reine Beaufsichtigung beschränken darf, sondern auch Erziehungsaufgaben wahrzunehmen sind.
II) Besitzverhältnisse der Heime
Die Eigentumsverhältnisse betreffend die Internate stellen sich wie folgt dar:
Im Eigentum der Wirtschaftskammer Steiermark sind die Heime Arnfels, Bad Gleichenberg-Burscheninternat, Eibiswald, Feldbach, Hartberg, Mühleck, Mureck, Voitsberg sowie das Lehrmädchenheim Graz-Naglergasse (Teile an den Landesschulrat weitervermietet).
Die Internate Aigen, Bad Gleichenberg-Mädcheninternat, Bad Radkersburg, Gleinstätten, Knittelfeld, Mitterdorf und Murau sind im Eigentum der Landesimmobiliengesellschaft und werden im Wege der Untervermietung vom Land Steiermark an die Wirtschaftskammer Steiermark weitervermietet.
Das Schülerheim Fürstenfeld ist im Eigentum der Landesimmobiliengesellschaft und wird vom Land Steiermark angemietet und auch vom Land Steiermark geführt.
III) Führung der Heime
Mit Ausnahme des Internates der Landesberufsschule Fürstenfeld - welches vom Land selbst geführt wird - bedient sich das Land zur Erfüllung der Verpflichtung zur "Führung von Internaten" der Wirtschaftskammer Steiermark, welche ihrerseits die Aufgabe der Internatsführung an die Lehrlingshäuser Betriebs GmbH übertragen hat (erwähnt wird in diesem Zusammenhang, dass der Wirtschaftskammer Steiermark im gesamten Kostenmanagement von der Betriebsberatungsfirma INFORA eine äußerst sparsame Bewirtschaftung attestiert wurde).
Die entsprechende Vereinbarung mit der Wirtschaftskammer Steiermark wurde zuletzt mit GZ: FA14B-14Ha3/02-11 vom 05.03.2003 geregelt.
In den letzten Jahren erfolgte ein starker Rückgang der Lehrlingszahlen - Tendenz (trotz zwischenzeitlich möglicher Schwankungen nach oben) demographisch bedingt weiterhin fallend. Gleichzeitig ist - bedingt durch das Alter der Gebäudesubstanz - ein umfangreicher Sanierungsbedarf für die Lehrlingshäuser zu erwarten. Dies hat dazu geführt, dass die Wirtschaftskammer immer mehr eigene Mittel zur Betriebsführung zuschießen musste, ohne dazu verpflichtet zu sein. Denn die Verpflichtung zur Kostentragung trifft als gesetzlichen Heimerhalter ausschließlich das Land Steiermark.
Insbesonders wegen der hohen zu erwartenden Kosten für die Sanierung der Lehrlingshäuser sieht sich die Wirtschaftskammer Steiermark nicht mehr in der Lage, die Lehrlingshäuser weiterhin auf Basis der alten Vertragslage zu führen und hat deshalb die ursprüngliche Vereinbarung per 01.07.2007 gekündigt, aber angeregt, die Aufgaben- und Kostenteilung zwischen Land Steiermark und Wirtschaftskammer Steiermark betreffend die Internatsführung neu zu regeln.
Zu diesem Zweck hat die Wirtschaftskammer Steiermark angeboten,
a) die Gebäudeverwaltung an die Landesimmobiliengesellschaft zu übergeben und ihre Internate an die Landesimmobiliengesellschaft zu verkaufen sowie
b) weiterhin ihr "Know-how" im Bereich der Internatsführung einzubringen und über ihre Tochtergesellschaft "Lehrlingshäuser Betriebs GmbH" unter im gemeinsamen Einvernehmen zwischen Land Steiermark und Wirtschaftskammer Steiermark festgelegten Rahmenbedingungen - die Führung der Internate weiterhin zu übernehmen, um dem Land Steiermark einen kostengünstigen Internatsbetrieb zu gewährleisten.
Folgende Leistungen erbringt die Wirtschaftskammer zum Vorteil des Landes weiterhin im Bereich der Führung der Lehrlingshäuser:
1. Einbringung des gesamten "Know-how" im Bereich der Führung von Lehrlingshäusern
2. Zurverfügungstellung der gesamten Verwaltungsinfrastruktur für den Betrieb der Lehrlingshäuser
3. Vorfinanzierung der gesamten Kosten, die sich aus dem Betrieb der Lehrlingshäuser ergeben (einschließlich der gesamten Personalkosten)
Teil C) - Übernahme der Wirtschaftskammerinternate und Modernisierung aller Berufsschulinternate
Da das Land Steiermark als gesetzlicher Heimerhalter zur Führung der Internate verpflichtet ist und die Internate, welche sich im Eigentum der Wirtschaftskammer Steiermark befinden, aus diesem Grund benötigt, wurden die entsprechenden Verhandlungen mit der Wirtschaftskammer Steiermark aufgenommen.
Als gesetzlicher Heimerhalter muss das Land Steiermark in Zukunft - zusätzlich zu den derzeit im Unterabschnitt 251 veranschlagten Mitteln - für folgende Positionen Mittel vorzusehen:
a. für den Kauf der Wirtschaftskammerinternate,
b. für die Sanierung aller an die Berufsschulen angeschlossenen Internate,
c. für die Betriebs- und laufenden Instandhaltungskosten (analog zu den LIG-Internaten) der zugekauften Internate,
d. für die Standardanhebung in allen an die Berufsschulen angeschlossenen Internate (kleinere Zimmer, bessere Sanitärräume) und
e. für die Standardanhebung der Einrichtung in allen an die Berufsschulen angeschlossenen Internate
Zur genauen Evaluierung der mit den oben angeführten Punkten verbundenen Kosten und zur Festlegung der Modalitäten der Übertragung der Wirtschaftskammerinternate und der Rahmenbedingungen der zukünftigen Führung der Internate durch die Wirtschaftskammer Steiermark bzw. die Lehrlingshäuser Betriebs GesmbH wurde - wie schon im einstimmigen Beschluss des Steiermärkischen Landtages, Nr. 1818 vom 19. April 2005 angekündigt - ein eigenes Projekt unter dem Titel "Übernahme der Wirtschaftskammerinternate und Modernisierung aller Berufsschulinternate" in Zusammenarbeit mit der Wirtschaftskammer Steiermark durchgeführt."
Mit Beschluss vom 23.01.2006, GZ: FA6D-14.Ha3/2006-24, hat die Landesregierung die Fachabteilung 6D - Berufsschulwesen u.a. damit beauftragt, Verhandlungen mit der Wirtschaftskammer Steiermark über die Übernahme der Kammerinternate durch das Land Steiermark bzw. die Landesimmobilien Gesellschaft mbH aufzunehmen.
Die Ergebnisse dieser Verhandlungen werden im Sitzungsantrag der Fachabteilung 6D - Berufsschulwesen, GZ: FA6D-14.H3/2006-57, umfassend dargestellt.
Im Umfang der Zuständigkeit der Fachabteilung 4A - Finanzen und Landeshaushalt ist in diesem Sitzungsantrag der Eigentumsübergang zu regeln. Es wird somit nur auf den Arbeitskreis zur "Übertragung der Wirtschaftskammerinternate" eingegangen und wurden folgende Ergebnisse erzielt:
Ursprünglich war angedacht, dass der Verkauf direkt an die Landesimmobilien Gesellschaft mbH erfolgen soll. Aus gebührenrechtlicher Sicht (Budgetbegleitgesetz 2001) wird allerdings der Ankauf durch das Land Steiermark und ein möglichst zeitnaher Weiterverkauf der Liegenschaften an die Landesimmobilien Gesellschaft mbH empfohlen.
Der Verkehrswert der Wirtschaftskammerinternate wurden von Sachverständigen, die einvernehmlich von der Wirtschaftskammer Steiermark und der Landesimmobilien Gesellschaft mbH mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt wurden, wie folgt ermittelt (alle Beträge auf Euro gerundet):
(siehe Beilage: Tabelle 1)Aufgrund der in den letzten Jahren vom Land Steiermark geleisteten Investitionszuschüssen für die Berufsschulinternate ergibt sich ein auf den Schätzwert anrechenbarer Betrag in Höhe von € 1,708.707,--. Somit ergäbe sich - sofern man diesem Kaufangebot nähertreten würde - ein Kaufpreis für das Land Steiermark in der Höhe von € 15,862.793.--.
(siehe Beilage: Tabelle 2)
Die anrechenbaren Abschläge aufgrund der bereits geleisteten Landessubventionen stellen sich wie folgt dar:
(siehe Beilage: Tabelle 3)
Im Zuge der Weiterveräußerung an die Landesimmobilien Gesellschaft mbH kommt der Abschlag naturgemäß nicht zu tragen und wäre somit an das Land Steiermark der gesamte Verkehrswert in Höhe von € 17,571.500,-- zu bezahlen. Das Land Steiermark wiederum hätte an die Wirtschaftskammer den um die geleisteten und anrechenbaren Subventionen "verkürzten" Kaufpreis in Höhe von € 15,862.793,-- zu leisten.
Die weiteren genauen Modalitäten für die weitere Vorgangsweise hinsichtlich der Berufsschulinternate werden durch Sitzungsantrag der Fachabteilung 6D umfassend dargelegt. Unter der Voraussetzung, dass den, unter GZ: FA6D-14.H3/2006-57, beantragten Veranlassungen (Rückmietung der Berufsschulinternate von der Landesimmobilien-Gesellschaft mbH, Untervermietung an die Wirtschaftskammer Steiermark sowie Abschluss eines Betreibervertrages) zugestimmt wird, wird beantragt, dass der An- und Verkauf der 12 Liegenschaften mit Berufsschulinternaten von der Fachabteilung 4A abgewickelt werden soll.
Die haushaltsmäßige Verrechnung des Ankauf hätte außerplanmäßig bei der VSt. 1/900003-0001 "Ankauf von Liegenschaften (Berufsschulinternate)" in der Höhe von € 15,862.793,-- zu erfolgen. Die Bedeckung ist im Sinne des Punktes 12. Deckungsbestimmungen des Landtagsbeschlusses zum Voranschlag 2006 durch die aus dem Weiterverkauf an die Landesimmobilien-Gesellschaft mbH erzielten Mehreinnahmen, die im ursächlichen Zusammenhang mit der Ausgabe stehen, bei der VSt. 2/900008-0001 "Erlöse aus Liegenschaftsveräußerungen (LIG)" gegeben.
Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 13. November 2006.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Der Ankauf der im Folgenden angeführten 12 Liegenschaften mit Berufsschulinternaten zu den ebenfalls ausgewiesenen Preisen von der Wirtschaftskammer Steiermark
EZ | KG | BG | Euro |
270 | 66002 Arnfels | Leibnitz | 1.629.476 |
427 | 66002 Arnfels | Leibnitz | 445.059 |
475 | 62104 Bad Gleichenberg | Feldbach | 1.271.082 |
346, 498 | 61112 Eibiswald | Deutschlandsberg | 2.450.082 |
994 | 62111 Feldbach | Feldbach | 1.563.575 |
660 | 64148 Ungarvorstadt | Hartberg | 2.107.937 |
833 | 63220 Gössendorf | ZRS Graz | 1.239.485 |
695, 836, 99 | 66218 Mureck | Bad Radkersburg | 1.065.253 |
297 | 63369 Voitsberg Vorstadt | Voitsberg | 1.538.298 |
295 | 63102 St. Leonhard | ZRS Graz | 1.982.454 |
503 | 65215 Murau | Murau | 58.228 |
1302 | 63102 St. Leonhard | ZRS Graz | 511.863 |
sohin zu einem Gesamtkaufpreis von € 15.862.793,-- nach den im Amtsvortrag dargestellten Modalitäten und der Weiterverkauf dieser 12 Liegenschaften mit Berufsschulinternaten zu den ebenfalls ausgewiesenen Preisen an die Landesimmobilien Gesellschaft mbH
EZ | KG | BG | Euro |
270 | 66002 Arnfels | Leibnitz | 1.805.000 |
427 | 66002 Arnfels | Leibnitz | 493.000 |
475 | 62104 Bad Gleichenberg | Feldbach | 1.408.000 |
346, 498 | 61112 Eibiswald | Deutschlandsberg | 2.714.000 |
994 | 62111 Feldbach | Feldbach | 1.732.000 |
660 | 64148 Ungarvorstadt | Hartberg | 2.335.000 |
833 | 63220 Gössendorf | ZRS Graz | 1.373.000 |
695, 836, 99 | 66218 Mureck | Bad Radkersburg | 1.180.000 |
297 | 63369 Voitsberg Vorstadt | Voitsberg | 1.704.000 |
295 | 63102 St. Leonhard | ZRS Graz | 2.196.000 |
503 | 65215 Murau | Murau | 64.500 |
1302 | 63102 St. Leonhard | ZRS Graz | 567.000 |
sohin zu einem Gesamtverkaufspreis von € 17.571.500,-- wird genehmigt.