EZ/OZ: 864/1
Regierungsvorlage
eingebracht am 14.11.2006, 00:00:00
Geschäftszahl(en): FA6D-14.Ha3/2006-57
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Bettina Vollath
Beilagen: Tabelle 1, 2 und 3)
Betreff:
Gewerbliche Landesberufsschulen und angeschlossene Internate - Umsetzung des Projektes "Übernahme der Wirtschaftskammerinternate und Modernisierung aller Berufsschulinternate".
Teil A) - Präambel
Die Ausbildung von Lehrlingen im dualen System und ihre Qualifizierung zu Facharbeitern sind für den Wirtschaftsstandort Steiermark von besonderer Bedeutung. Neben der Ausbildung in den Unternehmen kommt dabei der begleitenden schulischen Ausbildung eine wichtige Rolle zu.
Die regionale Berufsschulstruktur in der Steiermark macht eine qualitativ hochwertige internatsmäßige Unterbringung der Lehrlinge während des Berufsschulbesuches notwendig. Die Betreuung des steirischen Fachkräftepotenzials während der Berufsschulzeit ist für die Persönlichkeitsentwicklung der Jugendlichen enorm wichtig.
Das Land Steiermark und die Wirtschaftskammer Steiermark bekennen sich daher dazu, für die steirischen Lehrlinge in diesem Bereich in Zukunft besondere Anstrengungen zu unternehmen.
Teil B) - Ausgangslage
I) gesetzliche Grundlage
Das Land Steiermark ist in Umsetzung der Bestimmungen des Pflichtschulerhaltungs-Grundsatzgesetzes (ausgeführt im § 2 des Steiermärkischen Berufsschulorganisationsgesetzes 1979) gesetzlicher Heimerhalter aller der an die Landesberufsschulen angeschlossenen Schülerheime.
Als gesetzlicher Heimerhalter ist das Land Steiermark verpflichtet, allen Berufsschülern die Möglichkeit einer Internatsbenützung anzubieten.
Diese Verpflichtung zur "Führung von Internaten" umfasst
a) die Bereitstellung der Gebäude (Bau, Instandhaltung und Betrieb),
b) die Bereitstellung des Personals (Erzieher, Küche, Reinigung, Verwaltung etc.),
c) die Übernahme der gesamten damit verbundenen Verwaltungsaufgaben und
d) die Deckung aller aus dem Titel "gesetzlicher Heimerhalter" verbunden Kosten.
In Verbindung mit § 2 SchOG - durch welchen normiert wird, dass durch die Erziehung in Heimen zur Erfüllung der Aufgaben der Österreichischen Schule beizutragen ist - bedeutet dies, dass eine Betreuung sich nicht auf eine reine Beaufsichtigung beschränken darf, sondern auch Erziehungsaufgaben wahrzunehmen sind.
II) Besitzverhältnisse der Heime
Die Eigentumsverhältnisse betreffend die Internate stellen sich wie folgt dar:
Im Eigentum der Wirtschaftskammer Steiermark sind die Heime Arnfels, Bad Gleichenberg-Burscheninternat, Eibiswald, Feldbach, Hartberg, Mühleck, Mureck, Voitsberg sowie das Lehrmädchenheim Graz-Naglergasse (Teile an den Landesschulrat weitervermietet).
Die Internate Aigen, Bad Gleichenberg-Mädcheninternat, Bad Radkersburg, Gleinstätten, Knittelfeld, Mitterdorf und Murau sind im Eigentum der Landesimmobiliengesellschaft und werden im Wege der Untervermietung vom Land Steiermark an die Wirtschaftskammer Steiermark weitervermietet.
Das Schülerheim Fürstenfeld ist im Eigentum der Landesimmobiliengesellschaft und wird vom Land Steiermark angemietet und auch vom Land Steiermark geführt.
III) Führung der Heime
Mit Ausnahme des Internates der Landesberufsschule Fürstenfeld - welches vom Land selbst geführt wird - bedient sich das Land zur Erfüllung der Verpflichtung zur "Führung von Internaten" der Wirtschaftskammer Steiermark, welche ihrerseits die Aufgabe der Internatsführung an die Lehrlingshäuser Betriebs GmbH übertragen hat (erwähnt wird in diesem Zusammenhang, dass der Wirtschaftskammer Steiermark im gesamten Kostenmanagement von der Betriebsberatungsfirma INFORA eine äußerst sparsame Bewirtschaftung attestiert wurde).
Die entsprechende Vereinbarung mit der Wirtschaftskammer Steiermark wurde zuletzt mit GZ. FA14B - 14 Ha3/02-11 vom 5.3.2003 geregelt.
In den letzten Jahren erfolgte ein starker Rückgang der Lehrlingszahlen - Tendenz (trotz zwischenzeitlich möglicher Schwankungen nach oben) demographisch bedingt weiterhin fallend. Gleichzeitig ist - bedingt durch das Alter der Gebäudesubstanz - ein umfangreicher Sanierungsbedarf für die Lehrlingshäuser zu erwarten. Dies hat dazu geführt, dass die Wirtschaftskammer immer mehr eigene Mittel zur Betriebsführung zuschießen musste, ohne dazu verpflichtet zu sein. Denn die Verpflichtung zur Kostentragung trifft als gesetzlichen Heimerhalter ausschließlich das Land Steiermark.
Insbesonders wegen der hohen zu erwartenden Kosten für die Sanierung der Lehrlingshäuser sieht sich die Wirtschaftskammer Steiermark nicht mehr in der Lage, die Lehrlingshäuser weiterhin auf Basis der alten Vertragslage zu führen und hat deshalb die ursprüngliche Vereinbarung per 1.7.2007 gekündigt, aber angeregt, die Aufgaben- und Kostenteilung zwischen Land Steiermark und Wirtschaftskammer Steiermark betreffend die Internatsführung neu zu regeln. Zu diesem Zweck hat die Wirtschaftskammer Steiermark angeboten,
a) die Gebäudeverwaltung an die Landesimmobiliengesellschaft zu übergeben und ihre Internate an die Landesimmobiliengesellschaft zu verkaufen sowie
b) weiterhin ihr "Know-how" im Bereich der Internatsführung einzubringen und über ihre Tochtergesellschaft "Lehrlingshäuser Betriebs GmbH" unter im gemeinsamen Einvernehmen zwischen Land Steiermark und Wirtschaftskammer Steiermark festgelegten Rahmenbedingungen - die Führung der Internate weiterhin zu übernehmen, um dem Land Steiermark einen kostengünstigen Internatsbetrieb zu gewährleisten.
Folgende Leistungen erbringt die Wirtschaftskammer zum Vorteil des Landes weiterhin im Bereich der Führung der Lehrlingshäuser:
1. Einbringung des gesamten "Know-how" im Bereich der Führung von Lehrlingshäusern
2. Zurverfügungstellung der gesamten Verwaltungsinfrastruktur für den Betrieb der Lehrlingshäuser
3. Vorfinanzierung der gesamten Kosten, die sich aus dem Betrieb der Lehrlingshäuser ergeben (einschließlich der gesamten Personalkosten)
Teil C) - Übernahme der Wirtschaftskammerinternate und Modernisierung aller Berufsschulinternate
Da das Land Steiermark als gesetzlicher Heimerhalter zur Führung der Internate verpflichtet ist und die Internate, welche sich im Eigentum der Wirtschaftskammer Steiermark befinden, aus diesem Grund benötigt, wurden die entsprechenden Verhandlungen mit der Wirtschaftskammer Steiermark aufgenommen.
Als gesetzlicher Heimerhalter muss das Land Steiermark in Zukunft - zusätzlich zu den derzeit im Unterabschnitt 251 veranschlagten Mitteln - für folgende Positionen Mittel vorzusehen:
a) für den Kauf der Wirtschaftskammerinternate,
b) für die Sanierung aller an die Berufsschulen angeschlossenen Internate,
c) für die Betriebs- und laufenden Instandhaltungskosten (analog zu den LIG-Internaten) der zugekauften Internate,
d) für die Standardanhebung in allen an die Berufsschulen angeschlossenen Internate (kleinere Zimmer, bessere Sanitärräume) und
e) für die Standardanhebung der Einrichtung in allen an die Berufsschulen angeschlossenen Internate
Zur genauen Evaluierung der mit den oben angeführten Punkten verbundenen Kosten und zur Festlegung der Modalitäten der Übertragung der Wirtschaftskammerinternate und der Rahmenbedingungen der zukünftigen Führung der Internate durch die Wirtschaftskammer Steiermark bzw. die Lehrlingshäuser Betriebs GesmbH wurde - wie schon im einstimmigen Beschluss des Steiermärkischen Landtages, Nr. 1818 vom 19. April 2005 angekündigt - ein eigenes Projekt unter dem Titel "Übernahme der Wirtschaftskammerinternate und Modernisierung aller Berufsschulinternate" in Zusammenarbeit mit der Wirtschaftskammer Steiermark durchgeführt.
Mit RSB vom 23. Jänner 2006, FA6D-14 Ha3/05-24, hat die Landesregierung die Umsetzung dieses Projektes gestartet und gleichzeitig folgende grundsätzliche Feststellungen beschlossen:
1. Das Land Steiermark ist als gesetzlicher Heimerhalter zur Führung der Internate - und damit zur Kostenübernahme aus diesem Titel - verpflichtet und bekennt sich dazu, dass die steirischen Lehrlinge während des Berufsschulbesuches in einer zeitgemäßen Infrastruktur, bei bester pädagogischer Betreuung unter effizienten kaufmännischen Rahmenbedingungen optimal untergebracht werden sollen.
2. Die langjährige Erfahrung in der Kooperation zwischen Berufsschulen und Lehrlingshäusern ist ein Garant für einen guten Schulerfolg der Berufsschüler. Aus diesem Grund bekennt sich die Landesregierung dazu, die Wirtschaftskammer Steiermark weiterhin mit der Führung der an die Berufsschulen angeschlossenen Internate (inkl. Schülerheim Fürstenfeld) zu betrauen.
Unter einem wurde die FA6D beauftragt, alle zur erfolgreichen Umsetzung des Projektes notwendigen Verhandlungen zu führen und die entsprechenden Arbeitskreise einzurichten.
Insbesondere haben diese Arbeitskreise Entscheidungsgrundlagen in folgenden Bereichen erarbeitet:
1. Übernahme der Kammerinternate durch das Land Steiermark bzw. die Landesimmobiliengesellschaft zu einem im Einvernehmen der Wirtschaftskammer Steiermark und des Landes vereinbarten Preis unter steuerlich optimierten Bedingungen.
2. Zukünftige Führung der Internate durch die Wirtschaftskammer Steiermark und die damit zusammenhängende Zusammenarbeit der beteiligten Stellen wie z.B. der Wirtschaftskammer Steiermark als Betreiber der Internate, der Landesimmobiliengesellschaft als möglichem Käufer der Internate und der FA6D als Vertretung des gesetzlichen Heimerhalters
3. Evaluierung des Bedarfes und der Kosten für alle an die Berufsschulen angeschlossenen Internate
a) für die Sanierung,
b) für die Standardanhebung der Infrastruktur (kleinere Zimmer, bessere Sanitärräume etc.) und
c) für die Standardanhebung der Einrichtung
Teil D) - Installierung der Arbeitskreise
Den Intentionen des RSB folgend, wurden die Arbeitskreise wie folgt eingerichtet:
Gesamtleitung
HR Dr. Walter Frisee, FA6D-Berufsschulwesen
Arbeitskreis 1 - Übertragung der Liegenschaften
Arbeitskreis-Leitung: Mag. Dieter Johs, LIG
Eingebundene Abteilungen:
Büro Landesrätin Dr.in Bettina Vollath, Wirtschaftskammer Steiermark, Landesimmobiliengesellschaft, FA1F-Verfassungsdienst und Zentrale Rechtsdienste, FA4A-Finanzen und Landeshaushalt, FA6D-Berufsschulwesen, FA7C-Innere Angelegenheiten, Staatsbürgerschaft und Aufenthaltswesen
Arbeitskreis 2 -Einbindung des Landes in die Betreibergesellschaft
Arbeitskreis-Leitung: HR Dr. Walter Frisee, FA6D
Eingebundene Abteilungen:
Büro Landesrätin Dr.in Bettina Vollath, Wirtschaftskammer Steiermark, Landesimmobiliengesellschaft, FA1F-Verfassungsdienst und Zentrale Rechtsdienste, FA4A-Finanzen und Landeshaushalt, FA6D-Berufsschulwesen, FA7C-Innere Angelegenheiten, Staatsbürgerschaft und Aufenthaltswesen
Arbeitskreis 3 - Standardanhebung in Internaten
Arbeitskreis-Leitung: Arch. Mag. Axel Justin, LIG
Eingebundene Abteilungen:
Wirtschaftskammer Steiermark, Landesimmobiliengesellschaft, Landesschulrat für Steiermark, FA6D-Berufsschulwesen
Teil E) - Ergebnisse der Arbeitskreise
Arbeitskreis 1 - Übertragung der Liegenschaften
I) Kaufobjekte und Verkehrswert
Gegenstand der Verkaufsverhandlungen sind die im folgenden angeführten Objekte.
Der Verkehrswert der Wirtschaftskammerinternate wurde von der Sachverständigensozietät, die einvernehmlich von der Wirtschaftskammer und von der LIG mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt wurde, wie folgt ermittelt.
Nr. | Liegenschaftsanschrift | Verkehrswert |
1 | 8454 Arnfels, Hardegger Straße 161 | EUR | 1.805.000,00 |
1a | 8454 Arnfels, Remschniggstraße 140 | EUR | 493.000,00 |
2 | 8344 Bad Gleichenberg, Mailandberg 59 | EUR | 1.408.000,00 |
3 | 8552 Eibiswald, Eibiswald 1 und 107 | EUR | 2.714.000,00 |
4 | 8330 Feldbach, Gleichenbergerstraße 11 a und Feldgasse 3 a | EUR | 1.732.000,00 |
5 | 8230 Hartberg, Franz Schmidt-Gasse 7 | EUR | 2.335.000,00 |
6 | 8071 Gössendorf, Schlossweg 2 und 4 | EUR | 1.373.000,00 |
7 | 8480 Mureck, Hauptplatz 6 | EUR | 1.180.000,00 |
8 | 8570 Voitsberg, Conrad von Hötzendorfstraße 14/14a | EUR | 1.704.000,00 |
9 | 8010 Graz, Naglergasse 19 und 19 a | EUR | 2.196.000,00 |
10 | 8850 Murau, Steingasse (Rauberbach) | EUR | 64.500,00 |
11 | 8010 Graz, Hans Brandstätter-Gasse 4 a (U-Boot) | EUR | 567.000,00 |
| Summe - Verkehrswerte | EUR | 17.571.500,00 |
II) Anrechnung der Landessubventionen auf den Kaufpreis
Werterhaltende bzw. wertsteigernde Investitionen in den Internaten, welche mit Subventionsmitteln des Landes Steiermark durchgeführt wurden, sind wie folgt auf den Kaufpreis angerechnet und damit in Abzug gebracht worden:
| Summe Verkehrswerte der im Eigentum der Kammer der gewerblichen Wirtschaft für Steiermark stehenden Lehrlingsheime | EUR | 17.571.500,00 |
| abzüglich rückzahlbarer Subventionen (anrechenbarer Landessubventionen) |
EUR |
-1.708.707,18 |
| Kaufpreis für Internate | EUR | 15.862.792,82 |
III) Modalitäten der Übertragung der Liegenschaften
Die Übertragung der Liegenschaften soll in folgenden Schritten erfolgen
1. Kauf der Lehrlingshäuser von der Wirtschaftskammer durch das Land
2. Weiterverkauf vom Land an die LIG
3. Rückmietung der Lehrlingshäuser von der LIG durch das Land
4. Untervermietung an die Wirtschaftskammer zum Zwecke des Betriebes der Lehrlingshäuser
Arbeitskreis 2 - Einbindung des Landes in die Betreibergesellschaft
Verlustabdeckung und Budgetbeirat
Gegenstand dieses Arbeitskreises war die Einbindung des Landes in die Betreibergesellschaft und die Sicherstellung der entsprechenden Einflussmöglichkeiten des Landes auf die Entscheidungen der Gesellschaft. Als gesetzlicher Heimerhalter ist das Land Steiermark zur Übernahme aller Kosten aus dem Betrieb der Internate verpflichtet und muss deshalb auch allfällige Verluste der Betreibergesellschaft, welche sich durch den laufenden Betrieb ergeben, abdecken. Deshalb muss das Land bestimmende Einflussmöglichkeiten insbesondere auf die Entscheidungen haben, welche finanzielle Auswirkungen nach sich ziehen. Es wurde daher vorgeschlagen, einen Budgetbeirat zu installieren, in dem das Land Steiermark über die Mehrheit verfügt. Eine der Kernkompetenzen dieses Beirates soll die jährliche Genehmigung des Voranschlages sein. Weiters verfügt der Beirat über umfangreiche Informationsrechte.
Businessplan
Grundlage für die Budgeterstellung bildet ein sogenannter Businessplan, der auf Basis der zu erwarteten Einnahmen und Ausgaben erstellt wird. Dieser zeigt für die Jahre 2007/08 bis 2011/12 folgenden Zuschussbedarf:
Jahr | Zuschussbedarf in Tausend € |
2007/08 | 73,0 |
2008/09 | 296,0 |
2009/10 | 494,0 |
2010/11 | 820,0 |
2011/12 | 911,0 |
Die Steigerung beim Zuschussbedarf resultiert aus stark sinkenden Lehrlingszahlen und den dadurch rückläufigen Einnahmen aus Heimgebühren.
Heimgebühren und Lehrlingszahlen
Die Heimgebühren sind die Haupteinnahmequelle der Betriebsgesellschaft und hängen stark von der Entwicklung der Lehrlingszahlen ab. Drei Faktoren haben wesentlichen Einfluss auf diese Entwicklung, und zwar
1. die Geburtenrate,
2. die Berufsschulquote und
3. die Internatsquote
Auf Basis der unter Punkt 1 - 3 angeführten Eckdaten - insbesondere unter Berücksichtigung einer stark rückläufigen Geburtenrate - wurde die Entwicklung der Lehrlings- und Internatsschülerzahlen von der Fa. INFORA geprüft und in mehreren Szenarien dargelegt. Übereinstimmend wurde festgelegt, dass der von der INFORA dargestellte "Worst-Case" als der Wahrscheinlichste angesehen wird und daher Grundlage für den Businessplan bilden soll.
Schülerheim der Landesberufsschule Fürstenfeld
Es gibt zwar eine grundsätzliche Absichtserklärung der Regierung, das Schülerheim der Landesberufsschule Fürstenfeld in die Gesellschaft einzubringen, die konkreten Verhandlungen darüber werden zu einem späteren Zeitpunkt geführt.
Arbeitskreis 3 - Standardanhebung in den Lehrlingshäusern
Arbeitsziel
Bedarf und Kosten für alle an die Berufsschulen angeschlossenen Lehrlingshäuser wurden nach folgenden drei Gesichtspunkten erhoben:
- Sanierung (Gebäudestruktur, Gebäudehülle, Infrastruktur)
- Standardanhebung der Infrastruktur (kleinere Zimmer, bessere Sanitärräume etc.)
- Standardanhebung der Einrichtung (Möblierung und Ausstattung)
Die notwendigen Finanzmittel für die drei Bereiche mit einer Reihung nach Prioritäten zeigen folgendes Ergebnis (Kostenaussagen mit einer 10%igen Genauigkeit- Preisbasis April 2006):
Generalsanierung - Standardanhebung
Standort | Erhaltungsmaßnahmen an der Gebäudestruktur | Standardanhebung Zimmer + Nasseinh. | Standardanhebung Einrichtung | Summe Total | Priorität Stufe |
Aigen | 1.728.500,00 | 1,619.573,00 | 483.000,00 | 3,831.072,00 | 4 |
Arnfels | 1,110.575,00 | 2,608.110,00 | 869.400,00 | 4,588.086,00 | 3 |
Gleichenberg | 457.533,00 | 283.759,00 | 470.120,00 | 1,211.412,00 | 5 |
Radkersburg | 1,790.502,00 | 1,176.903,00 | 811.440,00 | 3,778.845,00 | 4 |
Eibiswald | 1,314.328,00 | 552.275,00 | 966.000,00 | 2,832.603,00 | 1 |
Feldbach | 1,416.990,00 | 2,608.389,00 | 776.020,00 | 4,801.399,00 | 2 |
Fürstenfeld | 614.166,00 | 1,066.133,00 | 434.700,00 | 2,114.999,00 | 5 |
Gleinstätten | 2,399.173,00 | 1,576.985,00 | 772.800,00 | 4,748.958,00 | 2 |
Hartberg | 1,540.679,00 | 1,201.383,00 | 644.000,00 | 3,386.062,00 | 3 |
Knittelfeld | 498.366,00 | 1,761.665,00 | 756.700,00 | 3,016.731,00 | 5 |
Mitterdorf | 2,419.951,00 | 2,426.393,00 | 644.000,00 | 5,490.343,00 | 1 |
Mühleck | 363.563,00 | 1,273.345,00 | 502.320,00 | 2,139.228,00 | 4 |
Murau | 1,009.701,00 | 1,643.355,00 | 598.920,00 | 3,251.976,00 | 1 |
Mureck | 463.363,00 | 270.629,00 | 740.600,00 | 1,447.592,00 | 5 |
Voitsberg | 799.011,00 | 1,115.923,00 | 518.420,00 | 2,433.354,00 | 2 |
Naglergasse | 410.592,00 | 254.646,00 | 473.340,00 | 1,138.578,00 | 3 |
Netto | 18,309.993,00 | 21,439.465,00 | 10,461.780,00 | 50,211.238,00 | |
MWSt. | 3,661.999,00 | 4,287.893,00 | 2,092.356,00 | 10,042.248,00 |
|
Brutto | 21.971.991,00 | 25,727.358,00 | 12,554.136,00 | 60,253.485,00 | |
Kosten nach Prioritäten
Priorität | Netto | MWSt. | Brutto |
1 | 11,574.922,00 | 2.314.984,00 | 13,889.907,00 |
2 | 11.983.710,00 | 2,396.742,00 | 14.380.452,00 |
3 | 9.112,726,00 | 1,822.545,00 | 10.935.271,00 |
4 | 9.749.145,00 | 1,949.829,00 | 11,698.974,00 |
5 | 7,790.734,00 | 1.558.147,00 | 9,348.881,00 |
SUMME | 50,211.238,00 | 10,042.248,00 | 60,253.485,00 |
Diese Prioritätenreihung kann auch einem Stufenplan zugrunde gelegt werden, mit dem eine Umsetzung dieser Maßnahmen innerhalb von 10 Jahren angestrebt wird.
Teil F) - Finanzbedarf und Folgekosten
1. Kauf
a) Kauf der Lehrlingshäuser durch das Land von der WK
| Summe Verkehrswerte der im Eigentum der Kammer der gewerblichen Wirtschaft für Steiermark stehenden Lehrlingshäuser | EUR | 17.571.500,00 |
| abzüglich rückzahlbarer Subventionen (anrechenbarer Landessubventionen) |
EUR |
-1.708.707,18 |
| Kaufpreis für die Lehrlingshäuser | EUR | 15.862.792,82 |
b) Weiterverkauf an die LIG durch das Land zum Verkehrswert von € 17.571.500,00
Der Kauf durch die LIG ist durch einen einstimmigen Aufsichtsratsbeschluss vom 9.11.2006 sichergestellt.
c) Rückmiete der Lehrlingshäuser durch das Land von der LIG
Tabelle 1: siehe Beilage
Die bisher in Form von Förderungen jährlich an die WK bezahlten Beiträge können - mit Ausnahme der Erzieherkostenrefundierung - entfallen und es kann mit dieser Einsparung die laufende Instandhaltung und ein Teil der Hauptmiete abgedeckt werden. Betriebs- und Energiekosten werden durch die Lehrlingshäuserbetriebs GesmbH getragen und wirken sich auf die Verlustabdeckung aus.
d) Untervermietung an die WK
Die Lehrlingshäuser sollen in Folge an die WK untervermietet werden, damit diese bzw. die Lehrlingshäuserbetriebsgesellschaft die Lehrlingshäuser betreiben kann. Als Mietzins ist ein jährlicher Pauschalbetrag von € 30.000 netto (indexgesichert) für alle Lehrlingshäuser vorgesehen. Ein höherer Mietzins würde für das Land keinen Vorteil bedeuten, da dieser über die Verlustabdeckung wieder rückerstattet werden müsste.
2. Betrieb der Lehrlingshäuser durch die Wirtschaftskammer
Im Betreibervertrag mit der Wirtschaftskammer ist die Übernahme eines allfälligen Abgangs durch das Land vorgesehen. Die prognostizierte Abgangsdeckung zeigt folgende Tendenz:
Tabelle 2: siehe BeilageDie Steigerung bei der Abgangsdeckung resultiert aus den stark sinkenden Schülerzahlen, wodurch geringere Einnahmen aus den Heimgebühren zu erwarten sind!
Die Differenz zwischen jährlichem Abgang lt. Businessplan (Seite 7) und der notwendigen Abgangsdeckung im LVA resultiert aus den Unterschieden zwischen Wirtschaftsjahr der Betreibergesellschaft (September - August) und Budgetjahr des Landes (Jänner - Dezember) und der dadurch bedingten Überschneidung.
3. Sanierung
Kosten nach Prioritäten
Priorität | Netto | MWSt. | Brutto |
1 | 11,574.922,00 | 2.314.984,00 | 13,889.907,00 |
2 | 11.983.710,00 | 2,396.742,00 | 14.380.452,00 |
3 | 9.112,726,00 | 1,822.545,00 | 10.935.271,00 |
4 | 9.749.145,00 | 1,949.829,00 | 11,698.974,00 |
5 | 7,790.734,00 | 1.558.147,00 | 9,348.881,00 |
SUMME | 50,211.238,00 | 10,042.248,00 | 60,253.485,00 |
Die vollständige Umsetzung der geplanten Sanierungs- und Adaptierungsmaßnahmen auf Basis eines 10-Jahresprogrammes (je € 6,0 Mío. ab 2008) würde bis 2015 folgende budgetäre Auswirkungen nach sich ziehen.
Tabelle 3: siehe Beilage
Zusätzlich zu diesen Kosten fällt während der Bauphase noch ein Baubetreuungshonorar von rd. 5% der umgesetzten Bausumme an.
4. Zusammenfassung
a) Übertragung der Liegenschaften
Die Lehrlingshäuser der Wirtschaftskammer sollen aus gebührenrechtlichen Gründen vorerst vom Land gekauft und anschließend an die LIG weiterverkauft werden. Ein entsprechender Antrag wird gesondert von der zuständigen Fachabteilung 4A unter GZ.: FA4A-24Be1-24 eingebracht.
b) Rückmietung der Liegenschaften
Die Rückmietung der Lehrlingshäuser von der LIG kostet das Land in Summe jährlich rd. € 2.012.500, wobei jedoch bisherige Beiträge an die Wirtschaftskammer in Höhe von € 1.220.600 entfallen können - somit ergibt sich eine jährliche Nettomehrbelastung von rd. € 791.900.
c) Betrieb der Lehrlingsheime
Als Beitrag zur Abgangsdeckung sind von 2007 bis 2010 vorerst folgende Beträge vorzusehen (in tausend €):
€ 57", 185", 395", 657" (Steigerung bedingt durch sinkende Lehrlingszahlen)
d) Sanierung und Adaptierung
Bei vollständiger Umsetzung des Sanierungsprogrammes ist - wie oben unter Pkt. 3 angeführt vorerst bis 2015 berechnet - mit Kosten von € 399.500 (2008) bis 3,196.000 (2015) für Dahrlehenstilgungen zu rechnen, wobei die Tilgungsraten 25 Jahre ab Darlehensaufnahme anfallen.
e) Umfang der anfallenden Kostenpositionen
Das Land ist als gesetzlicher Heimerhalter zur Übernahme aller aus dem Betrieb der Lehrlingshäuser anfallenden Kosten verpflichtet, wobei die unter Punkt 4b) und 4c) angeführten Kosten jedenfalls anfallen und die unter den obigen Punkten 3. bzw. 4d) angeführten Sanierungsmaßnahmen nach Maßgabe der vorhandenen Budgetmittel umgesetzt werden können.
f) Zuständige Fachabteilungen
Kauf und Verkauf der Liegenschaften sollen durch die fachlich zuständige FA4A erfolgen - die Rückmietung von der LIG, die Untervermietung an die Wirtschaftskammer und der Abschluss des Betreibervertrages mit der Wirtschaftkammer soll durch die zuständige FA6D durchgeführt werden.
Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 13. November 2006.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
1) Der AV wird zur Kenntnis genommen
2) Der Landtag Steiermark genehmigt
a) die Rückmietung durch das Land von der LIG zu den im Punkt F) 1c des AV angeführten Konditionen bezüglich Hauptmietzins, Instandhaltungsbeitrag und Verwaltungskosten betreffend die vom Land von der Wirtschaftskammer gekauften und anschließend an die LIG weiterverkauften Lehrlingshäuser\;
b) die FA6D wird ermächtigt, die entsprechenden Mietverträge mit der LIG abzuschließen.
3) Der Landtag Steiermark genehmigt
a) Die Untervermietung dieser Liegenschaften an die Wirtschaftskammer zum Zwecke des Betriebes der Lehrlingshäuser zu den im Punkt F) 1d des AV angeführten Konditionen\;
b) die FA6D wird ermächtigt, die entsprechenden Mietverträge mit der Wirtschaftskammer abzuschließen.
4) Der Landtag Steiermark genehmigt
a) den Abschluss eines Betreibervertrages mit der Wirtschaftskammer zum Zwecke des Betriebes der Lehrlingshäuser durch die Wirtschaftskammer\;
b) die Übernahme einer sich aus dem Betrieb allfällig ergebenden Verlustabdeckung durch das Land Steiermark mit der unter Punkt F) 2 des AV angeführten Entwicklungsprognose\;
c) die FA6D wird ermächtigt, die entsprechenden Betreiberverträge mit der Wirtschaftskammer abzuschließen.
5) Der Landtag Steiermark nimmt den Umfang der unter Punkt F) 3 angeführten Sanierungsmaßnahmen und die sich dadurch allfällig ergebenden Zuschlagsmieten und Baubetreuungshonorare zur Kenntnis, wobei jedoch festgehalten wird, dass diese Sanierungsmaßnahmen nur nach Maßgabe vorhandener Budgetmittel umgesetzt werden können.
6) Dieses Projekt soll als Teilprojekt in das Gesamtprojekt "Modernisierung der gewerblichen Landesberufsschulen und landeseigenen Internate" miteingebunden werden.