LANDTAG STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 892/1

Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)

eingebracht am 20.11.2006, 12:21:00


Landtagsabgeordnete(r): Ingrid Lechner-Sonnek (Grüne), Peter Hagenauer (Grüne), Edith Zitz (Grüne)
Fraktion(en): Grüne
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Manfred Wegscheider

Betreff:
Naturparke - Verbote von ungebührlichem Lärm

Naturparke werden vom Land Steiermark als großartige Kulturlandschaft und Erholungsgebiet beworben. Dennoch ist es aufgrund der Rechtslage derzeit nicht möglich, Motocross-Veranstaltungen eine Bewilligung in Naturparken grundsätzlich zu versagen.

Im Steiermärkischen Naturschutzgesetz wird in § 8 lit. c festgehalten, dass in der Verordnung für Naturparke nähere Vorschriften über die weitere Gestaltung und Betreuung des Naturparkes aufgenommen werden können. 

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, die Verordnung zu den jeweiligen Naturparks um folgende Bestimmung zu erweitern :

Es ist verboten, die Ruhe in der freien Natur durch ungebührlichen Lärm zu stören, insbesondere ist eine Ausnahmebewilligung nach § 4 Abs. 1 lit. e Geländefahrzeugegesetz zu verwehren.


Unterschrift(en):
Ingrid Lechner-Sonnek (Grüne), Peter Hagenauer (Grüne), Edith Zitz (Grüne)