LANDTAG STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 1023/1

Regierungsvorlage

eingebracht am 18.01.2007, 00:00:00


Geschäftszahl(en): FA7B-41.3-17/91-2006
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Franz Voves
Beilagen: Kosten-Nutzen-Analyse

Betreff:
Steiermärkisches Katastrophenschutzgesetz, Projekt "Digitalfunk BOS-Austria" Kosten-Nutzen-Rechnung.

Die Steiermärkische Landesregierung hat in Ihrer Sitzung vom 10. Juli 2006 die weiterführende Projektumsetzung und die Finanzierungsplanung bis zum Jahr 2010 zustimmend zur Kenntnis genommen und die Fachabteilung 7B für die positive Beschlussfassung durch den Steiermärkischen Landtag zur Bedeckung der Kosten des Projektes mit der Vorlage einer Kosten- Nutzen-Rechnung beauftragt.

Diese Kosten- Nutzen-Rechnung sollte auf der Grundlage der neuesten Erfahrungswerte der Projektumsetzung im Land Tirol entwickelt werden.

Die Kosten des Digitalfunkprojektes in Tirol sind gegenwärtig noch nicht in vollem Umfang bekannt, es sind jedoch gesicherte Aussagen über die Kostenentwicklung möglich.

In mehrfachen Gesprächen mit dem Bundesministerium für Inneres, mit dem das Land Steiermark eine Vereinbarung über die Beteiligung an diesem Projekt abgeschlossen hat und laufenden Kontakten mit der Projektleitung des Landes Tirols konnten Kostenberechnungen angestellt werden, die in die beiliegende Kosten- Nutzen-Rechnung vollinhaltlich eingeflossen sind.

Da im Rahmen der Standortakquise mehrfache Standorttypen mit unterschiedlichen Kostenhöhen realisiert werden müssen und die Funknetzplanung in der Steiermark noch keine genauen Angaben über diesen Standorttypen machen kann, sind die Standorterrichtungskosten variabel zu berechnen.

Die Projektleitung in der Steiermark wird sich im Einvernehmen mit den Projektpartnern jedoch bemühen, den vorgegebenen Kostenrahmen für die Standorterrichtung einzuhalten.


Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 10. Jänner 2007.


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

1. Der Landtag Steiermark nimmt den Bericht zur Kenntnis.
2. Der Landtag Steiermark genehmigt die Vorlage der beiliegenden Kosten- Nutzen-Rechnung.