EZ/OZ: 1036/1
Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)
eingebracht am 25.01.2007, 14:46:18
Landtagsabgeordnete(r): Claudia Klimt-Weithaler (KPÖ), Ernest Kaltenegger (KPÖ)
Fraktion(en): KPÖ
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Helmut Hirt, Franz Voves, Kurt Flecker, Bettina Vollath, Christian Buchmann
Betreff:
Abhaltung einer Enquete zum Thema "Kleines Glücksspiel"
Das "Kleine Glücksspiel" ist gemäß § 4 Glücksspielgesetz vom Glücksspielmonopol des Bundes ausgenommen. Die Steiermark gehört zu jenen Bundesländern, in denen das Kleine Glücksspiel zugelassen ist. Mit der Vorgabe eines maximalen Einsatzes von 50 Cent und einem Höchstgewinn von 20 Euro pro Spiel hoffte der Gesetzgeber, ein Ausufern zu verhindern. Eine Absicht, die völlig gescheitert ist: Spielerinnen und Spieler können in der Praxis innerhalb weniger Stunden ihr gesamtes Monatseinkommen und noch mehr verlieren. Durch wenige Handgriffe am Automaten lassen sich die gesetzlichen Vorgaben sehr einfach umgehen und statt einer 50-Cent-Münze wandert gleich ein 100-Euro-Schein in den Automaten. Die Auswirkungen sind fatal.
Nach internationalen Studien und Schätzungen von Experten sind 1,5 Prozent der Österreicher krankhafte Spieler, drei Prozent dürften aufgrund ihres problematischen Spielverhaltens gefährdet sein. Umgelegt auf die steirische Bevölkerung wären das ca. 16.000 akut Betroffene allein in der Steiermark. Dort, wo das kleine Automatenspiel erlaubt ist, steigt die Zahl der Spielsüchtigen: Im Jahr 2004 kamen 81,7 % der PatientInnen in Österreichs einziger Spezialklinik für Spielsüchtige aus den 3 Bundesländern, in denen das Automatenspiel erlaubt war.
Eine Untersuchung der Ursachen von Spielsucht ergab, dass in 70 % der Fälle das "Kleine Glücksspiel" an Automaten zu jenen Spielarten gehört, das die meisten Probleme verursacht. Die leichte Verfügbarkeit von Geldspielautomaten in vielen Lokalen stellt eine große Gefahr für potentiell spielsüchtige Menschen dar. Zusätzlich werden die Jugendschutzbestimmungen gerade in kleineren Spiellokalen oft nicht eingehalten. Fachleute schätzen, dass bereits jeder dritte Spielsüchtige unter 18 Jahre ist\; sechs Prozent sind sogar jünger als 14 Jahre.
Die Folgen des Glücksspiels als Suchtform betreffen nicht nur den Spieler. Mitbetroffen ist die Familie, das weitere soziale Umfeld und letztendlich auch die Allgemeinheit. Menschen, die an Spielsucht leiden, häufen enorme Schulden an. Laut Jahresbericht der "Anonymen Spieler" betrug die durchschnittliche Verschuldung ihrer KlientInnen 55.384 Euro und somit das 38fache ihres Monats-Nettoeinkommens von 1.445 Euro.
Die hohe Schuldenlast bedroht die Existenz der ganzen Familie und ist nicht selten Auslöser für kriminelle Handlungen. Nach Recherche des deutschen Fachverbandes für Glücksspielsucht räumten 89,3 Prozent aller Spieler in Behandlung mindestens eine Straftat ein, fast ein Drittel wurde schon einmal wegen eines Delikts verurteilt. Auch in der Steiermark war gerade im vergangen Jahr die erhöhte Bereitschaft zu kriminellen Handlungen im Umfeld von Wettcafés und Spielhallen in besonderen Maße in tragischer Weise zu bemerken.
Für Österreich liegen bisher keine Schätzungen über die volkswirtschaftlichen Kosten des pathologischen Glücksspiels vor. Auch für Deutschland wurden diese noch nicht ermittelt. Für Kanada belaufen sich die Schätzungen auf etwa 56.000,-- kanadische Dollar, das sind ca. 37.000 Euro, pro Jahr und Spieler. Behandlungskosten, Schulden, Existenzverlust, Kosten der Strafverfahren und des Strafvollzuges, Firmenzusammenbrüche, Kosten, die durch den Ausfall an Arbeitsleistung und durch notwendige Hilfen zum Lebensunterhalt der Betroffenen entstehen, sollen erwähnt werden. Wenn Spieler nicht behandelt werden, steigen die individuellen und sozialen Kosten von Jahr zu Jahr.
Um die Problematik rund um das Kleine Glücksspiel von allen Seiten zu beleuchten und geeignete Maßnahmen vorzubereiten, soll der Landtag eine Enquete zu diesem Thema abhalten. Der Kreis der Teilnehmer sollte möglichst umfassend sein und sowohl Psychologen und Therapeuten, Suchtexperten und Selbsthilfeorganisationen, Vertreter von Exekutive und Justiz, Sozialarbeiter, Bewährungshelfer, Schuldnerberater, Konsumentenschützer, Vertreter der Wirtschaftskammer und Volkswirte beinhalten.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Der Landtag hält eine Enquete zum Thema "Kleines Glücksspiel" ab.
Unterschrift(en):
Claudia Klimt-Weithaler (KPÖ), Ernest Kaltenegger (KPÖ)