EZ/OZ: 1024/1
Regierungsvorlage
eingebracht am 23.01.2007, 00:00:00
Geschäftszahl(en): FA4A-24Gu130-54/2007
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Christian Buchmann
Betreff:
Verkauf der landeseigenen Liegenschaft EZ 650, KG 63102 St. Leonhard, Rechbauerstraße 63a, 8010 Graz im Flächenausmaß von rd. 2.800 m2 an Herrn Peter Manninger um einen Kaufpreis von € 410.000,--.
Gemäß dem beiliegenden Beschluss des Landtages Steiermark Nr. 1580 vom 14. Dezember 1999 wurde der Abverkauf von Atelier- und Lagerräumen sowie einer Wohnung im landeseigenen Objekt 8010 Graz, Rechbauerstraße 63a, an Herrn Peter Manninger, 8010 Graz, Rechbauerstraße 63a, entsprechend der ebenfalls beiliegenden Vorlage der Steiermärkischen Landesregierung, zu einem Kaufpreis von ATS 1,488.000,-- (€ 180.810,--) genehmigt.
Die Verkaufsabwicklung wurde von der damaligen Abteilung für Liegenschaftsverwaltung nicht umgesetzt. Nach Änderung der Geschäftseinteilung des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung ist die Landesfinanzabteilung erst im Mai 2004 auf Intervention des Kaufwerbers mit dieser Angelegenheit befasst worden.
Durch eine Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes im Jahre 2002 musste eine Neuparifizierung der Liegenschaft veranlasst werden. Aufgrund der rechtlich komplexen Situation und der Schwierigkeit der Erstellung eines tauglichen Parifizierungsgutachtens ergab sich, dass aus wirtschaftlicher Sicht eine Veräußerung der Gesamtliegenschaft sinnvoll wäre und wurde daher diese Fragestellung im Hinblick auf die Beschlusslage des Landtages Steiermark an Herrn Manninger herangetragen, der bereits zuvor Interesse am Erwerb weiterer Liegenschaftsanteile bekundet hat.
Die Abteilung 2 - Präsidialangelegenheiten und Zentrale Dienste hat mit Schreiben vom 16.11.2004 mitgeteilt, dass keine Betriebsnotwendigkeit der Liegenschaft gegeben ist.
Es wurde ein Sachverständigengutachten eines allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen eingeholt und der Verkehrswert per Bewertungsstichtag 04.10.2006 mit € 410.000.-- ermittelt.
Parallel dazu wurde die Liegenschaft auch der Landesimmobilien-Gesellschaft mbH angeboten, mit der Auflage, die Interessen von Herrn Peter Manninger entsprechend des Beschlusses des Landtages Steiermark sicherzustellen. Die Landesimmobilien-Gesellschaft mbH hat nach umfangreicher Analyse einen Kaufpreis für die Gesamtliegenschaft von rd. € 330.000,-- angeboten.
Im Hinblick auf die Richtlinien der Steiermärkischen Landesregierung, dass ein Verkauf unter dem von einem allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen festgestellten Schätzwert nicht möglich ist, konnte dem Angebot der Landesimmobilien-Gesellschaft mbH nicht nähergetreten werden.
Herrn Manninger wurde der Schätzwert von € 410.000.-- bekannt gegeben und er wurde aufgefordert bis 21.12.2006 ein Kaufangebot für die Gesamtliegenschaft zu legen. Der Finanzabteilung ging mit Schreiben vom 21.12.2006 ein Kaufangebot über € 410.000.-- von Herrn Manninger für die Gesamtliegenschaft Rechbauerstraße 63a, 8010 Graz, zu.
Aufgrund der komplexen rechtlichen Situation und unter Berücksichtigung des Umstandes, dass der Ankauf durch einen Mieter erfolgt, dem bereits ein Beschluss des Landtages Steiermark über den Erwerb wesentlicher Teile der Liegenschaft vorliegt und diese Liegenschaft von der liegenschaftsverwaltenden Abteilung als nicht betriebsnotwendig beurteilt wurde, kann dem Kaufangebot von Herrn Peter Manninger aus Sicht der Landesfinanzabteilung zugestimmt werden.
Wie dargelegt, liegt der Kaufpreisermittlung ein Gutachten eines unabhängigen Sachverständigen zugrunde und dient dieser Verkaufsfall der abschließenden Durchführung des aufrechten Beschlusses Nr. 1580 des Landtages Steiermark vom 14.12.1999.
Im Hinblick auf den dem Beschluss Nr. 1580 zugrundeliegenden Amtsvortrag des Landtages Steiermark vom 14.12.1999 sind, beginnend mit Jänner 2000 bis zum Abschluss des Kaufvertrages, die damals geltenden monatlichen Hauptmietzinse mit einem fixen Betrag von € 593,96 (ATS 8.173,--) auf den Kaufpreis anzurechnen. Unter Berücksichtigung dieser Beschlusslage ergibt sich für das Land Steiermark ein Restkaufpreis von rd. € 357.700.--, unter der Annahme, dass der Kauf mit März 2007 abgeschlossen werden kann.
Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 22. Jänner 2007.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Der Verkauf der landeseigenen Liegenschaft EZ 650, KG 63102 St. Leonhard, Rechbauerstraße 63a, 8010 Graz, im Flächenausmaß von rd. 2.800 m² an Herrn Peter Manninger, Rechbauerstraße 63a, 8010 Graz, um einen Kaufpreis von € 410.000,-- nach den im Amtsvortrag dargestellten Modalitäten wird genehmigt.