LANDTAG STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 1014/1

Regierungsvorlage

eingebracht am 11.01.2007, 00:00:00


Geschäftszahl(en): A9-90Ste-1-1/2006
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Kurt Flecker

Betreff:
"Steirisches Kulturfestival" (Arbeitstitel)\; Finanzierung.

Historisch stammen Landesausstellungen von landwirtschaftlichen Mustermessen, Kunstexpositionen oder Weltausstellungen des 19. Jahrhunderts ab. Nach dem 2. Weltkrieg schlossen einige Bundesländer wieder an die alten Traditionen an. In der Steiermark wurde die erste Landesausstellung im Jahre 1959 veranstaltet. Seitdem wurden die Landesausstellungen zunächst im Mehrjahresrhythmus durchgeführt. Schließlich schien es gegen Ende der 80er Jahre opportun, die Landesausstellungen zu einem alljährlichen Ereignis werden zu lassen.

In den letzten Jahren haben sich sowohl das Ausstellungswesen, als auch die Erwartungshaltungen der BesucherInnen entscheidend verändert. Die jährliche Abwicklung aber auch die Fülle bereits besetzter Themen führten dazu, dass die Attraktivität der Landesaustellung zunehmend nicht mehr im Einklang mit den Erwartungen gestanden ist. Es steht außer Streit, dass die Landesausstellungen natürlich ihren Wert und ihre Erfolge hatten, aber sich dem Grunde nach überlebt haben. Ebenso war in Hinblick auf die angespannte finanzielle Situation des Landes, insbesondere auch die des Kulturbudgets, daran zu denken, dass einerseits insgesamt strukturelle Einsparungsmaßnahmen notwendig wurden und andererseits die Überlegung Platz griff, dass ressortfremde Ausstellungen wohl nicht aus dem Kulturbudget zu bestreiten sind. Auch die Themen der Landesaustellungen waren oft atypisch für die jeweilige Region. Kunst und Kultur standen nicht im Mittelpunkt, obwohl das die zentrale Aufgabe des Ressorts ist. All diese Überlegungen führten letztlich dazu, Landesaustellungen in der bisherigen Form weder dem Inhalt noch dem Veranstaltungsrhythmus nach weiterzuführen. Als Ersatz für die bisherigen Landesaustellungen sollen nunmehr Kulturfestivals in Regionen und im Zweijahresrhythmus veranstaltet werden. Der Landeskulturbeirat hat im Auftrag des Landeskulturreferenten ein Grundkonzept bzw. Eckpunkte für diese Art eines "Steirischen Kulturfestivals" erarbeitet.

Anstelle der bisherigen "Landesausstellung" soll ein "Steirisches Kulturfestival" (Arbeitstitel) im biennalen Rhythmus stattfinden, wobei als erstmöglicher Termin 2008 angedacht ist.
Dieses Festival soll sich zu einer Schwerpunktveranstaltung möglichst zeitgenössischer Kunst entwickeln. Es ist angedacht, dass dieses Festivals durch künstlerische und soziokulturelle Ansätze zu einem zukunftsorientierten Dialog führt. Ziel ist es - an der Nahtstelle von Kunst und Alltagsleben - die jeweilige Region und ihre Bevölkerung in die Auseinandersetzung mit gesellschaftlichen und künstlerischen Themen einzubeziehen. Die zu entwickelnden Themen dieses Festivals sollen durch die Gegenwartskunst kommuniziert werden. Das künstlerische Potential einer Region soll auch in einen Austausch mit internationalen künstlerischen Positionen treten.

Zur Umsetzung dieses Konzeptes bestellt die Steiermärkische Landesregierung eine Expertenjury/Kommission. Diese besteht aus maximal 5 Personen, wofür der Landeskulturbeirat 10 geeignete Personen vorschlägt und die Landesregierung aus diesem Vorschlag 5 Personen auswählt. Es ist daran gedacht, den Mitgliedern der Expertenjury/Kommission die gleiche Entschädigung wie den Mitgliedern des Kulturförderbeirats nach dem Kulturförderungsgesetz zukommen zu lassen.

Die Expertenjury/Kommission hat ein Anforderungsprofil für dieses Festival zu erstellen und die Ausschreibungsgrundlagen für die Intendantur zu erarbeiten. Dieses Profil dient als Grundlage für die Ausschreibung des Intendanten/der Intendantin. Bei der Ausschreibung ist auch zu berücksichtigen, dass die Kosten der Intendantur im vom Land Steiermark zur Verfügung gestellten Veranstaltungsbudget von maximal € 4 Mio. einzurechnen sind. Außerdem ist darauf Rücksicht zu nehmen, dass hinsichtlich des Arbeitsaufwandes zwischen Vorbereitungs- und Festivalszeit zu unterscheiden ist. Es ist nicht davon auszugehen, dass es sich bei dieser Position um eine Ganzjahresvollbeschäftigung handelt. Die Expertenjury/Kommission hat vor der Ausschreibung der Landesregierung entsprechende Vorschläge für die Entlohnung der Intendantur zu erstatten. Es ist auf besondere Schonung des Veranstaltungsbudgets Bedacht zu nehmen. Die BewerberInnen für die Intendantur haben sich einem Hearing durch die Expertenjury/Kommission zu unterziehen. Das Ergebnis ist in Form eines Reihungsvorschlages mit Begründung dem Landeskulturreferenten zu übermitteln. Der Landesregierung ist ein begründeter Dreiervorschlag vorzulegen, aus dem diese den Intendanten/die Intendantin ermittelt, welche/r für die Dauer von maximal einem Festival bestellt wird. Die Funktionsdauer des Intendanten/der Intendantin endet mit der Bestätigung des Verwendungsnachweises für die erfolgten Landesförderungen. Er/Sie ist für die Gesamtinhalte des Festivals verantwortlich und somit nicht nur als wissenschaftliche und künstlerische Instanz, sondern auch als "Anwalt der Qualität" anzusehen.

Der Intendant/Die Intendantin erarbeitet gemeinsam mit der Expertenjury/Kommission die Schwerpunkte des Festivals und dessen Eckdaten nach Maßgabe des budgetären Rahmens. Dies sind die Grundlagen für die Ausschreibung bzw. Interessenten/Innensuche in den Regionen.

Die interessierten Regionen haben Projektkonzeption, Finanzierungsplan, Dauer und Thema des Projekts und die eingebundenen Institutionen vorzulegen. Gleichzeitig schlagen sie einen regionalen Koordinator vor, der als "Mediator" aller am Kulturfestival beteiligten Organe fungieren und einen reibungslosen Ablauf gewährleisten soll. Die Kosten für diesen Mediator sind von der bewerbenden Initiative zu tragen.

Die Initiative zur Bewerbung für ein "Kulturfestival" soll primär von einzelnen regionalen KünstlerInnen, Kulturschaffenden und Kulturinitiativen ausgehen, welche im Diskurs mit regionalen VerantwortungsträgerInnen innerhalb der vorhandenen Infrastruktur, Kulturprojekte konzipieren und diese in Form eines Konzepts vorlegen.

Bewerber die zugleich künstlerische und wirtschaftliche Verantwortung haben, haben sich eine rechtliche Form zu geben bzw. können sich in ihrer Verantwortung einer oder mehrerer veranstaltenden Gemeinden bedienen.

Die Vorauswahl der schriftlichen Bewerbungen erfolgt durch die Expertenjury/Kommission gemeinsam mit dem Intendanten/der Intendantin und im Einvernehmen mit dem Landeskulturreferenten. Die verbleibenden Kandidaten haben sich einem Hearing durch die Expertenjury/Kommission und dem Intendanten/der Intendantin zu stellen. Diese legen einen begründeten Vorschlag über höchstens 5 geeignete Bewerber dem Landeskulturreferenten vor. Daraus erstattet dieser der Landesregierung einen Vorschlag, die Initiative für das "Steirische Kulturfestival" endgültig beschließt.

Nach erfolgter Bestellung des Intendanten/der Intendantin und der Auswahl der Region, in der das "Steirische Kulturfestival" stattfinden soll, bildet die Expertenjury/Kommission den "Festivalbeirat", dessen Aufgabe als begleitendes Kontrollorgan am Beispiel eines Aufsichtrates für das Festival zu sehen ist.

Abschließend sei nochmals festgehalten, dass die Maximalkosten von Seiten des Landes Steiermark für dieses Steirische Kulturfestival € 4 Mio. zu betragen haben und für die jährliche Bedeckung € 2 Mio. budgetiert werden sollen.


Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 4. Dezember 2006.


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Finanzierung der Einrichtung "Steirisches Kulturfestival" (Arbeitstitel) ab dem Jahr 2008 mit einem jährlichen Finanzierungsbedarf in Höhe von € 2,0 Mio. wird genehmigt.